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Minder Thomas · Ständerat · 2018-09-26

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-26

Wortprotokoll

Vor ein paar Wochen, am diesjährigen Nationalfeiertag, wurde in Präsenz des Bundespräsidenten auf der Rütliwiese nicht nur die offizielle Landeshymne gesungen, sondern auch eine private Hymne. Initiantin dieser unschönen Aktion ist die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG). Die SGG hat vor ein paar Jahren einen Wettbewerb lanciert mit dem Ziel, eine neue Landeshymne zu küren. Das Schweizer Radio und Fernsehen hat sie dabei sogar unterstützt. Die SGG ist nicht irgendein Gesangsverein, sondern die offizielle Verwalterin der Rütliwiese, des symbolischen Gründungsortes der Schweiz.

Die Idee hinter diesem Wettbewerb ist es, einen neuen Text zu verfassen, der politisch und kulturell die Vielfalt der modernen Schweiz zeige. Die SGG möchte dabei - ich komme noch darauf zurück - das Wort "Gott" oder den Begriff "in Gottes Namen" aus der Hymne streichen. Auf der Homepage der SGG heisst es, wir hätten jetzt 35 Jahre lang dieses "Trittst im Morgenrot daher" gehört, das sei genug, es brauche ein anderes Lied. Das ist natürlich ganz starker Tobak! Wollen wir alle 35 Jahre die Landeshymne ändern, einmal den Text, einmal die Melodie? Ist es legitim, dass eine private Organisation versucht, der Schweiz eine andere Landeshymne aufzudrücken? Und wenn es legitim ist, was passiert, wenn eine zweite oder dritte Organisation oder ein Verein dasselbe tut? Und wenn es legitim ist, könnte dann nicht auch eine politische Partei versuchen, dem Schweizervolk ihre Version einer Landeshymne schmackhaft zu machen?

Wir haben auch nicht zwei Schweizer Wappen. Das Wappen ist im Wappenschutzgesetz auf den Millimeter genau geregelt. Wir ändern auch nicht ständig die Flagge, den Namen unseres Bundesstaates, die Währung, das Datum des Nationalfeiertages usw. Diese Kontinuität sollte auch für die Hymne gelten.

Wo kann ich mich beschweren, wenn ich nicht damit einverstanden bin? Wie können sich Bürgerinnen und Bürger wehren, wenn sie mit der neuen Hymne nicht einverstanden sind?

Was hat die SGG gemacht? Im Jahre 2014 hat sie 200 Beiträge gesammelt. Dann wurde in einem Fernseh-Casting, wie man das von "Music Star" kennt, eine neue Hymne auserkoren. Darauf hat die SGG sämtliche Gemeinden in der Schweiz angeschrieben, mit der Bitte, man solle am 1. August und bei anderen Anlässen diesen neuen Text singen. Diverse Gemeinden sind dem Aufruf gefolgt, so in meinem Kanton die Gemeinde Beringen.

Wieso erzähle ich Ihnen das? Weil die SGG nicht den üblichen demokratischen Weg geht - etwa über eine Petition, eine Standesinitiative, eine Volksinitiative oder via Zivilgesellschaft -, sondern aktiv versucht, die politischen Gemeinden, die Keimzellen unserer Demokratie, auf diese neue Hymne zu polen. Dieses Vorgehen ist in einem Land mit einer direkten Demokratie für ein derart sensibles Thema wie die Landeshymne mehr als sonderbar und fraglich. Da die SGG bei ihrem Vorgehen relativ aktivistisch ist - sie betreibt gar einen Souvenir-Shop mit T-Shirts, und auf den T-Shirts steht die neue Landeshymne -, ist die Gefahr, dass eine andere Organisation oder eine politische Partei Ähnliches versuchen könnte, nicht von der Hand zu weisen.

Das Hauptanliegen meiner parlamentarischen Initiative ist die Tatsache, dass heute gar nicht geregelt ist, wer überhaupt zuständig ist, den Text der Landeshymne zu bestimmen. Es herrscht ein Kompetenzkonflikt zwischen verschiedenen Organen, ähnlich wie letzte Woche beim Thema Kündigung von Staatsverträgen, für das wir die Kompetenzen neu in einem Gesetz geregelt haben. Ich möchte nicht, dass diese Frage vom Bundesrat oder von der SGG bestimmt wird, sondern dass diese Entscheidung hochdemokratisch abläuft. Dazu braucht es ein kleines, schlankes Gesetz, welches dem Referendum unterstellt ist.

All jene, die glauben, diese Kompetenz sei beim Bundesrat angesiedelt, liegen zweimal falsch. Nirgends steht geschrieben, dass die Kompetenz für die Festlegung der Landeshymne, Melodie und Text, beim Bundesrat liegt - nirgends. Und wenn die Kompetenz beim Bundesrat läge, wie er selbst über eine Stellungnahme des Bundesamtes für Kultur behauptet, so läge mit dem SGG-Text der Beweis vor, dass er seine Verantwortung nicht wahrnimmt. Ansonsten hätte Bundespräsident Berset anlässlich seines Auftritts auf der Rütliwiese bei seiner Rede dieses Jahr intervenieren müssen. Das hat er aber nicht getan. Es wurde die Version der SGG gesungen.

Machen wir also ein kleines Gesetz, womöglich das kürzeste Bundesgesetz überhaupt, mit zwei Artikeln und zwei Absätzen. Die SGG kann dann - ich wünschte es mir sogar - gegen dieses Gesetz das Referendum ergreifen, damit der Souverän darüber abstimmen kann, ob er die heutige Hymne oder eben den neuen Text möchte.

Zurzeit haben wir die total unbefriedigende Situation, dass nicht in allen Gemeinden dieselbe Hymne gesungen wird. Es wird eine offizielle und eine private Landeshymne angestimmt, und es herrscht eine Kakofonie. Das ist wirklich kein Zustand und sollte uns beschäftigen! Aber auch Auslandschweizerorganisationen, diplomatische Vertretungen, Verantwortliche für Ehrungen und militärische Anlässe bis hin zu Veranstaltern von Sportanlässen müssen doch verbindlich wissen, welche Landeshymne gesungen werden soll. Ein Jekami ist zu vermeiden. Ich war dieses Jahr, wie übrigens alle Jahre, am LCZ-Meeting Weltklasse Zürich. Dort wird die [PAGE 772] Nationalhymne gesungen. Die ganze Sportwelt schaut zu. Was machen wir, wenn dort die SGG-Hymne gesungen wird, übrigens ohne musikalische Begleitung, nur mit Text?

Noch etwas zur historischen Entstehung: Am 12. September 1961 beschloss der Bundesrat die provisorische Einführung des heutigen Schweizerpsalms "Trittst im Morgenrot daher" als Nationalhymne. Am 1. April 1981 bestimmte der Bundesrat nach einer kleinen Vernehmlassung in den Kantonen diesen Schweizerpsalm zur offiziellen Landeshymne für militärische und diplomatische Anlässe. Seither hat es x Vorstösse zu diesem Thema gegeben, mehrheitlich im Nationalrat.

Der Schweizerpsalm ist ein ganz wichtiges Kulturgut, das der Identitätsstiftung dient. Gerade in unserer pluralistischen Willensnation ist diese Landeshymne ein ganz wichtiges kulturelles Element. Ich habe bereits erwähnt, dass die SGG den Begriff "in Gottes Namen" streichen möchte. Die SGG begründet dies damit, dass wir eine multikulturelle Gesellschaft mit verschiedenen Religionen seien. Das Wort "Gott" wurde in ihrem Text gestrichen und durch "weisses Kreuz auf rotem Grund" ersetzt.

Ich möchte mit aller Deutlichkeit unterstreichen, dass wir in der Schweiz die abendländische Kultur und christliche Werte pflegen. Wir haben sieben christliche Feiertage, und die Präambel unserer Bundesverfassung beginnt mit dem allerersten Satz "Im Namen Gottes des Allmächtigen!". Das Schweizerkreuz fusst bekanntlich auch nicht auf dem Plus-Symbol. Zudem finden wir die Bezeichnung "in Gottes Namen" in weiteren wichtigen kulturellen Zeitzeugnissen, z. B. im Bundesbrief. Auch in verschiedenen anderen wichtigen staatspolitischen und kulturellen Dokumenten wird auf die abendländische Kultur verwiesen.

Die meisten Staaten haben ihre Hymne in einem Gesetz geregelt, einige sogar in der Verfassung. Aus einer Notiz, welche das EDI der vorberatenden Kommission zugestellt hat, geht hervor, dass der Bundesrat für die Landeshymne zuständig sei. Das ist schlicht und einfach eine Behauptung, aber auch diese Behauptung ist falsch: Es steht nirgends geschrieben, wer für den Text und die Melodie unserer Landeshymne zuständig ist.

Letztes Jahr wurde bekanntlich zum ersten Mal in der Geschichte unser Fünfliber von den Chinesen kopiert. Man konnte ihn online für zwei oder drei Franken kaufen. Was hat der Bundesrat dagegen gemacht? Nichts! Hier wird die offizielle Landeshymne nicht kopiert, sondern sogar abgeändert und das Wort "Gott" aus dem Text gestrichen. Was macht der selbsternannte Hüter der Landeshymne? Nichts.

Der Souverän soll darüber entscheiden, welchen Text und welche Melodie die Landeshymne hat und ob "in Gottes Namen" drinsteht oder nicht, aber sicher nicht der Bundesrat oder die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft. Das Vorbild meines Vorstosses ist der Kanton Jura. Er hat genau einen solchen Erlass beschlossen, dies für seine offizielle Hymne "La Nouvelle Rauracienne".

Ich fasse zusammen: Handlungsbedarf ist gegeben. Der Zustand, dass in verschiedenen Gemeinden verschiedene Landeshymnen gesungen werden, ist unhaltbar. Dass der Bundesrat für die Landeshymne zuständig ist, ist falsch. Die Landeshymne sollte vom Volk legitimiert werden. Dazu braucht es eben ein kleines Gesetz, welches wir dem fakultativen Referendum unterstellen. Das Volk kann dann an der Urne hochdemokratisch entscheiden.

Ich bitte um Zustimmung zu meinem Vorstoss.