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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2018-09-26

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-09-26

Wortprotokoll

Worum geht es? Stipendien haben sehr viel mit Chancengerechtigkeit zu tun. Stipendien sorgen dafür, dass der Zugang zur Bildung nicht nur den Töchtern und Söhnen von gutverdienenden Eltern offensteht, sondern allen, die die entsprechende Begabung haben.

Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, das Stipendienkonkordat, ist am 1.[NB]März 2013 in Kraft getreten. Das Stipendienkonkordat ist ein Vertrag zwischen den Kantonen gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung. Es bezweckt eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen, und es umfasst sowohl die Tertiärstufe - Hochschulen und höhere Berufsbildung - als auch die Sekundarstufe II, also Allgemeinbildung, Berufsbildung.

Die Beitrittskantone übernehmen in ihren Stipendiengesetzgebungen die im Stipendienkonkordat festgehaltenen Grundsätze, zum Beispiel zur Berechnung der Stipendien, und Mindeststandards, zum Beispiel zu den Fragen, wer Stipendien erhält und wie lange Stipendien ausgezahlt werden. Sie haben die erforderlichen Anpassungen ihres kantonalen Rechts bis 2018 vorzunehmen.

Zuständig für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen sind die Kantone. Sie vergeben Stipendien und zu einem kleinen Prozentsatz auch Darlehen. Stipendien haben eine subsidiäre Funktion. Das heisst, in erster Linie ist die Person in Ausbildung und ihre Familie für die Finanzierung zuständig.

Mit dem Stipendienkonkordat werden die kantonalen Stipendiengesetze nicht in allen Belangen gleich, aber sie werden in wichtigen Punkten harmonisiert. Jeder Kanton behält mit dem Beitritt die Hoheit über sein Stipendienwesen, und es bleibt genügend Spielraum, um kantonale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Festsetzung von Mindeststandards hat zudem den Vorteil, dass ein Kanton nicht zurückgebunden wird, wenn er sich in bestimmten Bereichen grosszügiger zeigen will, als es das Konkordat als Mindeststandard vorschreibt.

Im Mai dieses Jahres hörte Ihre Kommission deshalb verschiedene Player zum Thema Studiengebühren und Stipendien an. Anschliessend an diese Anhörungen stimmte Ihre WBK dem Kommissionspostulat zu. Die Mehrheit war der Meinung, dass ein Bericht sinnvoll ist und, bis er erstellt sein wird, auch genügend Aussagekraft hat. Das Ziel des Konkordates ist ja, den Vertrag bis 2018 umzusetzen. Wir meinen, dass Bund und Kantone ein Interesse daran haben dürften zu wissen, wie der Umsetzungsstand ist, ob die Ziele erreicht wurden und wie sich die Stipendienlandschaft respektive die Landschaft der Ausbildungsbeiträge grundsätzlich entwickelt hat.

Eine Minderheit war der Meinung, dass dieser Bericht nicht notwendig sei. Nicht alle waren sich einig, ob es tatsächlich Stipendien brauche; es sei ja möglich, auch ohne ein Stipendium zu studieren. Oder man hörte auch in Voten, dass der Grund für den Rückgang von Stipendien daran liege, dass der Wohlstand ausgebrochen sei. Gerade wenn solche Aussagen im Raum stehen, ist es auch sinnvoll, genau hinzuschauen, um Klarheit zu bekommen.

Die Kommission empfiehlt mit 11 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Kommissionspostulat zuzustimmen. Die Überprüfung der Zielerreichung ist in einem Land wie dem unseren, in dem Bildung der einzige Rohstoff ist, enorm wichtig. Gerade in der heutigen Zeit muss sichergestellt werden, dass auch in der Schweiz die Chancengerechtigkeit in Bezug auf den Bildungszugang spielt, im Wissen, dass Chancengerechtigkeit für alle Schulstufen gelten sollte.