AB 236154
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist bereit, einen Bericht zu machen. Ich bin vorsichtig mit Berichten, aber hier in dieser Domäne gibt es noch Lücken zu schliessen. Deshalb ist der Bundesrat bereit, eine Studie über die Zweckmässigkeit und die Modalitäten eines allfälligen schrittweisen Ausstiegs sowie über die entsprechenden Konsequenzen zu erstellen. Gemäss der Gesetzgebung darf ein Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn es keine unannehmbaren Nebenwirkungen hat. Es gibt mehrere wissenschaftliche Studien, und diese sind zum Schluss gekommen, dass Glyphosat bei vorschriftsgemässer Verwendung kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Es gibt somit keine rechtliche Basis, um diesen Wirkstoff einfach aus dem Markt zurückzuziehen. Gewisse EU-Länder wollen aber eine Strategie für den Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat prüfen. Wir schliessen uns dort an, und deshalb besteht die Bereitschaft des Bundesrates, eine Studie über die Zweckmässigkeit und die Modalitäten eines allfälligen schrittweisen Ausstiegs und dessen Konsequenzen zu erstellen.