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Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-09-27

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat am 29. April 2014 die Motion 14.3299, "Berücksichtigung von allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen bei im Ausland beschränkt steuerpflichtigen Personen", eingereicht. Die Motion wurde dann am 17. Juni 2014 vom Ständerat und am 11.[NB]Dezember 2014 von unserem Rat angenommen.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen von Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen sicherzustellen, dass bei in der Schweiz ansässigen und im Ausland beschränkt steuerpflichtigen Personen allgemeine Abzüge und Sozialabzüge vollständig berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat anlässlich der Beratung unserer Kommission die Abschreibung dieser Motion beantragt und sie damit als erfüllt erklärt. [PAGE 1651]

Die Erwägungen der Kommission: Die geltenden Regeln bei der Besteuerung von Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und aufgrund ihres Arbeitsorts in einem anderen Staat beschränkt besteuert werden, führen dazu, dass diese Personen regelmässig nicht entsprechend ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie das von unserer Bundesverfassung grundsätzlich verlangt wird, besteuert werden. Dies ist der Fall, wenn Steuerabzüge in der Schweiz proportional gekürzt werden, obwohl im Staat, in dem beschränkt besteuert wird, die entsprechenden Abzüge nicht gemacht werden können. Ihre Kommission hat entgegen dem Antrag des Bundesrates, der eben die Abschreibung verlangte, mit 22 zu 0 Stimmen entschieden, die Motion, die wir jetzt beraten, nicht abzuschreiben.

Die Begründung Ihrer Kommission: Es sei zu früh, die Lösungssuche in dieser Frage aufzugeben. Unter anderem laufen derzeit die Verhandlungen über eine umfassende Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen solle weiterhin versuchen, in diesem Rahmen eine Lösung für die betroffenen Personen zu finden.

Wie gesagt, empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, den Abschreibungsantrag des Bundesrates abzulehnen.