Hösli Werner · Ständerat · 2018-09-27
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27
Wortprotokoll
Es ist so, Frau Präsidentin, wir können mit diesem Geschäft die aufkommende Langeweile wahrscheinlich nicht durchbrechen. (Heiterkeit)
Unter dem Titel "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz" wurden am 28. September 2017 von Nationalrätin Sylvia Flückiger im Nationalrat und von Kollege Peter Föhn hier bei uns im Ständerat zwei gleichlautende Motionen eingereicht. Am 11.[NB]Dezember 2017, also genau am 65. Geburtstag des Motionärs, haben wir die Motion Föhn 17.3855 hier im Ständerat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat angenommen. Diesem Entscheid ist der Nationalrat am 7. Juni 2018 ebenfalls widerstandslos gefolgt.
Die jetzt zur Debatte stehende Motion Flückiger Sylvia 17.3843 wurde am 15. Dezember 2017 vom Nationalrat ebenfalls diskussionslos angenommen. Ihre zuständige Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, dies zu tun. Nun habe ich wahrscheinlich schon fast länger darüber gesprochen als wir in der Kommission, da es sich allein schon wegen der von den Räten angenommenen Motion Föhn hier wirklich nur noch um eine Formsache handelt. Ich möchte aber doch noch kurz ein paar Worte zum Inhalt sagen.
Die Holzhandelsverordnung der EU verbietet die Inverkehrsetzung von illegalem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer, welche Holz und Holzerzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr setzen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Da die Schweiz in diesem Kontext als Drittland gilt, müssen die europäischen Kunden von Schweizer Holzexporteuren seit 2013 für jede Holzlieferung aus der Schweiz ein Due-Diligence-System anwenden, um die Legalität ihrer Produkte nachzuweisen. Dies ist für die Holzexporteure aus der Schweiz wie auch für die europäischen Kunden mit Mehraufwand verbunden, und das, obwohl Holz und die Holzprodukte aus der Schweiz beileibe nicht mit Produkten problematischer Herkunft gleichgesetzt werden können.
Die Weltbank schätzt, dass weltweit pro Sekunde eine Waldfläche in der Grössenordnung eines Fussballfeldes abgeholzt wird. Das Schweizer Waldgesetz hingegen garantiert eine nachhaltige Nutzung. Die Waldfläche darf in ihrer Gesamtheit nicht kleiner werden. Faktisch ist es sogar so, dass die Waldfläche in der Schweiz zunimmt.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen also, analog zum Bundesrat, die Motion Flückiger Sylvia zur Annahme. Die Frau Bundesrätin kann uns vielleicht noch mitteilen, ob es, wie es bisher beurteilt wurde, eine Gesetzesanpassung braucht oder ob allenfalls doch der schnellere Weg über eine Anpassung der Verordnung in Erwägung gezogen werden kann.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.