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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-09-27

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um eine Sammelvorlage. In dieser Sammelvorlage sind aber gewichtigere und weniger gewichtige Sachen enthalten. Wenn ich Ihnen jetzt den Nichteintretensantrag aus Sicht der grünen Fraktion begründe, mache ich dies natürlich schon wegen jenes Teils der Vorlage, der auch politisch am meisten zu diskutieren gibt.

Ich möchte ganz kurz einleitend vorausschicken: In der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates waren ja auch gewisse Verbesserungen im Zusammenhang mit der Abschaffung des sogenannten Cabaret-Tänzerinnen-Statuts vorgesehen. Es ging darum, dass man die betroffenen Frauen besser vor Gewalt schützen wollte, auch vor Gewalt im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution. Wenn man dort eine Lösung hätte finden können - was man hätte tun müssen -, die besser ist als das heutige Recht, dann wäre das für uns ein Grund gewesen, dass wir eingetreten wären. Denn ich finde, dass diese Personen besser geschützt werden müssen, ist etwas, über das wir hoffentlich übergreifend im ganzen Rat Einigkeit haben - unabhängig davon, ob man die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts begrüsst hat oder nicht.

Allerdings musste die Kommission den vorliegenden Entwurf, der im Ständerat noch durchgewinkt worden war, bei genauerem Hinsehen als eigentlich schlechter als das geltende Recht betrachten. Wir sind der Auffassung, dass das geltende Recht das angestrebte Ziel genauso gut erfüllt. Das ist die Meinung der Kommission, und das ist auch die Meinung der grünen Fraktion.

Entsprechend schlägt die Kommission Ihnen vor, auch mit der Stimme des Vertreters der grünen Fraktion, dass man beim geltenden Recht bleibt.

Der positive Teil ist aus der Vorlage herausgefallen. Deshalb kann ich jetzt zum negativen Teil kommen. Dazu muss ich noch eine Vorbemerkung machen: Behauptungen werden nicht wahrer, wenn man sie hundertmal wiederholt. Und Behauptungen werden nicht wahrer, wenn man sie in grossen schwarzen Lettern auf ein schwarz-rotes Titelblatt einer Zeitung druckt. Es geht um die Heimatreisen. Die Heimatreisen sind vor allem ein Thema wegen Eritrea. De facto machen wir zum x-ten Mal in diesem Rat eigentlich eine Lex Eritrea. Das haben wir schon bei den Verschärfungen im Asylgesetz so gemacht. Aber ich glaube, wir als Gesetzgeber sind gehalten, auch bei Sachen, die zu ganz vielen Bürgerzuschriften, die zu grossen Schlagzeilen, zu viel Aufregung führen, genau hinzuschauen. Es gibt Eritreerinnen und Eritreer, die zurück in ihr Land reisen. Ja, das ist erwiesen. Aber das hat nichts damit zu tun, dass anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz, die unseren Schutz noch nötig haben, trotzdem plötzlich in dieses Land zurückgehen würden, vor dem man sie eigentlich [PAGE 1653] schützen muss. Denn es gibt zwei Generationen von eritreischen Flüchtlingen:

Es gibt jene Eritreer, die geflüchtet sind, als der heutige Diktator Afewerki noch in der Résistance, im Untergrund, im Widerstand war. Das sind Menschen, die schon Jahre, zum Teil schon Jahrzehnte in der Schweiz sind. Sie haben einen B-, einen C-Ausweis oder sogar die schweizerische Staatsbürgerschaft erworben. Diese Menschen haben, wie alle anderen auch, das Recht, in das Land zurückzureisen. Es wird unterdessen von einem Diktator beherrscht, mit dem zusammen sie politisch gekämpft haben.

Dann gibt es die zweite Generation der Eritreer. Das sind jene, die vor dem jetzigen Diktator geflohen sind. Hier wird immer wieder behauptet, auch sie würden zurückgehen. Es gab sogar eine Untersuchung der GPK. Diese hat ganz klar bestätigt, dass das nicht der Fall ist. Sie hat auch bestätigt, dass die Informationen stimmen, dass in den wenigen Fällen - ich glaube, es sind fünf oder sechs, wenn ich das richtig im Kopf habe -, in denen man wirklich einen Missbrauch feststellen konnte, das SEM korrekt gehandelt und diesen Personen entsprechend das Asyl entzogen hat. Das ist richtig so. Aber jetzt ist es nicht der Moment, eine Sippenhaft-Gesetzgebung zu machen, die sogar die Reise in Nachbarstaaten verbieten will.

Auch Asylsuchende haben Rechte. Wenn sie gegen die Vorschriften verstossen, dann müssen sie die Konsequenzen tragen; das ist korrekt. Aber dass man jetzt ein Sippenhaftgesetz einführt und sogar die Reise in Nachbarländer, wo Asylsuchende z. B. kranke Angehörige besuchen können, verbieten will, dazu sagen wir Grünen Nein. Auf dieses Gesetz treten wir nicht ein.