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Glarner Andreas · Nationalrat · 2018-09-27

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27

Wortprotokoll

Nach den hervorragenden Einführungsvoten der beiden Kommissionssprecher werde ich mein Referat ein bisschen abkürzen, um Sie nicht zu langweilen.

Wir können mit vielem leben, was in dieser Vorlage enthalten ist. Womit wir nicht leben können, ist zum Beispiel, dass man Staatenlose mit Landesverweis arbeiten lassen will. Es ist doch selbstverständlich, dass Personen, welche eine rechtskräftige Landesverweisung auferlegt erhalten haben, nicht arbeiten dürfen! Alles andere wäre doch lebensfremd und ist abzulehnen. Hier müssen die Abschiebung und die Ausschaffung im Vordergrund stehen.

Betreffend die Qualitätssicherung wäre es wohl zielführender, wenn anstelle der Einführung einer neuen Aufgabe einfach das Ergebnis beurteilt würde, denn wer das Verlangte kann, hat es erfüllt, zum Beispiel bei einem Deutschkurs. So einfach wäre das! Es braucht sicher nicht wieder einen neuen Zweig in der sonst schon üppig alimentierten Sozialleistungsindustrie.

Bezüglich der Heimatreisen von Flüchtlingen: Wir von der SVP-Fraktion wollen hier natürlich eine Verschärfung. Es geht nun wirklich einfach nicht an, dass angeblich in ihrem Heimatland an Leib und Leben bedrohte Personen zu uns fliehen und dann kurze Zeit später ausgerechnet dort Ferien machen wollen, wo sie angeblich so verfolgt und bedroht sind. Das kann man auch hier nicht schönreden, Herr Glättli. Das funktioniert in Gottes Namen nicht.

Asylbewerber, welche sich in einem laufenden Asylverfahren in der Schweiz befinden, aber auch Flüchtlinge dürfen auf gar keinen Fall in ihr Heimatland reisen. Wer es trotzdem tut, zeigt damit, dass er dort nicht wirklich an Leib und Leben bedroht ist. Eine Abreise aus der Schweiz ins Heimatland, auch über Umwege, muss automatisch zur sofortigen Einstellung des Asylverfahrens führen. Ebenso sind Reisen von anerkannten Flüchtlingen in den Herkunftsstaat ohne Wenn und Aber zu verbieten. Wer trotzdem freiwillig in den Staat reist, in Bezug auf welchen er Verfolgung geltend macht, soll keinen Anspruch mehr auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben.

Der Bundesrat sieht es natürlich anders, er möchte es ein bisschen verkomplizieren und noch wissen, ob sich die Person unter den Schutz des Heimatstaats gestellt hat oder ob ihr dieser nicht gewährt worden ist. Die entsprechenden Schilderungen lassen sich in aller Regel aber nicht überprüfen. Es braucht hier weiss Gott keine Ausnahmen, und weil wir wissen, wie schwach sonst schon durchgegriffen wird, möchten wir bei Artikel 59c nicht eine Kann-, sondern eine Muss-Formulierung. Es soll auch keine wichtigen Gründe geben, sonst findet das vom Caritas-Syndrom beseelte SEM wieder Dutzende Gründe, weshalb eben gerade hier eine Ausnahme wichtig sei.

Auch bei den Unterstützungen in Form von Sachleistungen haben wir eine klare Meinung. Dass die Unterstützung nicht "nach Möglichkeit", sondern "in der Regel" in Form von Sachleistungen zu erfolgen hat, ist ja wohl selbstverständlich!

Wir kommen dann noch zu der von uns gewünschten Beschränkung des Bargeldtransfers in die Heimatländer. Dieser soll dann in Artikel 86 Absatz 1ter geregelt werden. In einem separaten Votum im Rahmen der Begründung des Antrages meiner Minderheit kommen wir darauf zurück.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die SVP-Fraktion die Vorlage unterstützt, aber wir bitten Sie höflich, unseren Anträgen zuzustimmen.

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