Steinemann Barbara · Nationalrat · 2018-09-27
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird bei Block 2 mehrheitlich der Kommissionsmehrheit folgen.
Das tun wir aber nicht bei Artikel 56 Absatz 6 AuG; dort unterstützen wir den Antrag der Minderheit Jauslin. Die Integrationsleistungen des Bundes haben ja eine sagenhafte Kostensteigerung erfahren: Wies die Rechnung der Eidgenossenschaft 2006 noch 14 Millionen Franken Integrationsgelder aus, so sind sie dieses Jahr auf 222 Millionen veranschlagt, und für nächstes Jahr sind es mindestens 354 Millionen Franken. Das ist eine Steigerung von 2428 Prozent innerhalb von vierzehn Jahren. Hinter so viel Steuergeld stehen gewaltige Interessen - und natürlich viele Akteure, die sie abgreifen wollen.
Es wird Sie nicht überraschen, dass die SVP-Fraktion das Integrationsgeld zumindest in dieser Dimension ganz grundsätzlich nicht sprechen will, sondern auf verstärkte Rückführung setzt. Integrationskurse sind unglaublich teuer. Da ist beispielsweise ein Gastro-Einführungskurs für 1700 Franken pro Monat, in dem ein Somalier oder ein Afghane lernt, wie man in der Küche arbeitet. Oder da ist ein Alphabetisierungskurs, den die Caritas für 1375 Franken pro Monat den Gemeinden anbietet und der über Jahre dauert. Der teuerste Integrationskurs, der meiner Gemeinde jemals angedreht wurde, kostete volle 3385 Franken pro Monat und dauerte fünfzehn Monate. Der Absolvent, ein 22-jähriger Eritreer, hat bis heute keine Anstellung in der Arbeitswelt gefunden, sondern ist in weiteren Programmen einfach weiterverwaltet worden.
Zurück zum Antrag der Minderheit Jauslin: Der Bund ist zu weit weg von diesen Kursen, als dass er sie noch mit einem neuen Gürtel aus Gremien und Organen evaluieren, überprüfen, überwachen und unterstützen soll. Der geplante Ausbau dieser Programme bedeutet viel zusätzliche Arbeit, und es ist fraglich, ob der Bund nicht einfach seine personellen Ressourcen ausbaut.
Verstörend ist aus Sicht der Gemeinden - das weiss ich aus eigener Erfahrung -, dass wir zwar die uns zugewiesenen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge in die Kurse und Programme schicken, dass uns aber nicht immer mitgeteilt wird, ob die Personen die Kurse wirklich besuchen bzw. eine zufriedenstellende Präsenzzeit aufweisen. Manche Sozialfirmen wie die Asylorganisation Zürich verrechnen den [PAGE 1665] Gemeinden Rückmeldungen bzw. Berichte zum Integrationsstand der Asylpersonen und Flüchtlinge irritierenderweise mit 120 Franken pro Stunde. Wie der Bund die Integrationsfortschritte der fast 100[NB]000 Personen ohne neues Bürokratiemonster überwachen und evaluieren will, bleibt das Geheimnis von realitätsfernen Bundesbeamten.
Heute gehen die Integrationsgelder ja vor allem zulasten der Gemeinde- und Kantonskassen. Verstörend dabei ist, dass die Konferenz der Kantonsregierungen im massgebenden Bericht vom Februar 2017 nicht in der Lage war, die heute schon zulasten von Gemeinden und Kantonen ausgegebenen Integrationsgelder auch nur annähernd zu beziffern.
Zu den weiteren Punkten in Block 2: Die SVP-Fraktion unterstützt die administrative Haftanordnung für Personen mit Wegweisungsverfügung. Sind dafür nicht genügend Haftplätze vorhanden, so soll die Ausschaffungshaft auch in gewöhnlichen Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden können.
Den Antrag der Minderheit Meyer Mattea bezüglich Artikel 86 Absatz 1 lehnen wir ab: Unterstützungsleistungen sollen nur ausnahmsweise in Form finanzieller Leistungen beziehungsweise in Form von Gutscheinen oder Barbeträgen ausgerichtet werden. Wenn immer möglich soll die unterstützende Sozialhilfe via Naturalien erfolgen. Das reduziert das Missbrauchspotenzial.
Dasselbe gilt für den Antrag der Minderheit Glarner zu Artikel 86 Absatz 1ter: Geldüberweisungen sind zu untersagen. Die meisten vorläufig Aufgenommenen leben von Sozialhilfe, deren Höhe die Kantone festlegen; im Kanton Zürich sind es sogar die Gemeinden. In Basel-Stadt oder in Winterthur erhält beispielsweise ein Einzelhaushalt 690 Franken im Monat. Das sind 23 Franken Bargeld pro Tag. Davon kann sich ein vorläufig Aufgenommener einen Teil vom Mund absparen und ins Heimatland überweisen. Das wird auch gemacht, das registriert man in den Gemeinden sehr wohl, wenn auch den Bund so etwas nicht interessiert. Das ist eine Zweckentfremdung und zeigt uns auf, dass selbst die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene zu hoch ist. Im Übrigen gibt das Zurücksenden von Geld den Angehörigen in den Heimatländern zu verstehen, dass sich die Investition in die Schlepper und die Überfahrt nach Europa gelohnt hat. Die Möglichkeit der Geldüberweisung ist zu unterbinden. Bisher vermissen wir ein diesbezügliches Engagement des Bundes.