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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-06-03

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-03

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die vom Nationalrat beschlossene Aufhebung von Artikel 1 Absatz 2 des bisherigen Entschädigungsgesetzes rückgängig zu machen, und zwar in einer Fassung, die dann mit den übrigen revidierten Bestimmungen übereinstimmt.

Gemäss geltendem Recht bezahlen die Kantone den Mitgliedern des Ständerates im Grundsatz die Jahresentschädigung sowie die Sitzungsgelder während der Sessionen. Entgegen der Mehrheit der Kantone - was ich jetzt zur Kenntnis genommen habe - bin ich der Auffassung, dass dies auch in Zukunft so bleiben soll. Für mich geht es in diesem Zusammenhang nicht nur um eine blosse Finanzierungsfrage. Die Regelung der Entschädigung ist vielmehr auch ein Ausdruck des Selbstverständnisses bzw. der Stellung des Ständerates innerhalb der Bundesversammlung. Es mag vielleicht etwas überspitzt tönen, wenn ich feststelle, dass es für mich eben weit mehr ist als eine Gleichstellungsfrage. Für mich ist das auch noch eine staatsrechtliche Frage, und es sind dies die Gründe, welche mich zu diesem Antrag veranlasst haben.

Gestatten Sie mir, dass ich noch ganz kurz aushole: Das in Artikel 148 der Bundesverfassung verankerte Zweikammersystem kann verschiedene Funktionen haben. Aufgrund der Entstehungsgeschichte unseres Bundesstaates können indessen keinerlei Zweifel darüber bestehen, dass der Ständerat ein wesentliches Element der Beteiligung der Kantone an der Willensbildung des Bundes darstellt. Auch wenn aufgrund der im Laufe der Zeit eingetretenen Entwicklung die ursprünglich eindeutig im Vordergrund stehende bundesstaatliche Funktion des Ständerates relativiert werden muss, ist für mich der Ständerat nach wie vor nicht "nur" die zweite gesetzgebende Kammer der Bundesversammlung.

Selbstverständlich ist auch mir bewusst, dass der Ständerat keine Vertretung der Kantone im juristischen Sinne ist. Dennoch verkörpert er das föderalistische Element im schweizerischen Zweikammersystem, und die Verhandlungen und Ergebnisse in diesem Saal sind auch häufig von diesem Gesichtspunkt geprägt. Ich bin deshalb der Meinung, dass es auch heute noch gerechtfertigt ist, von einer politischen Repräsentation der Kantone im Ständerat zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund können für mich keinerlei Zweifel daran bestehen, dass im Grundsatz an der bisherigen Entschädigungsregel festzuhalten ist. Mit der Beibehaltung der Bestimmung, dass die Kantone für das Jahreseinkommen - früher Jahresentschädigung - sowie für das Taggeld und die Entschädigungen während der Sessionen aufzukommen haben, setzen wir doch ein Zeichen für dieses Verständnis des Ständerates und bringen auch zum Ausdruck, dass der ohnehin schon "angeschlagene" Föderalismus doch nach wie vor eine tragende Säule in diesem Staat ist.

Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass mit der Wiederaufnahme einer Bestimmung, wie sie in Artikel 1 Absatz 2 des geltenden Gesetzes enthalten ist, das bundesstaatliche Gefüge nicht etwa steht oder fällt. Aber ich meine, wir dürfen die Wirkung dieser Entscheidung auch nicht unterschätzen. Meines Erachtens wäre nämlich damit zu rechnen, dass dies im Falle einer Ablehnung meines Antrages in der breiten Öffentlichkeit doch so interpretiert werden könnte, dass sich der Ständerat mit dem Verzicht dieser Bindung an die Kantone selbst "nur" noch als die zweite Kammer der Bundesversammlung betrachtet und dass für ihn die Funktion des Zweikammersystems nicht mehr im föderalistischen Element liegt, sondern sich einfach in der Verbesserung der parlamentarischen Beratungen erschöpft. Eine solche Betrachtungsweise sollten wir verhindern.

Ich hoffe, dass die Mehrheit von Ihnen mit diesem ganzheitlichen Selbstverständnis des Ständerates einverstanden ist und deshalb meinen Antrag unterstützt - einen Antrag, der im Grundsatz dem Status quo entspricht. Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass der Nationalrat sich einer derartigen Meinungsäusserung des Ständerates anschliessen bzw. er diese Meinung respektieren wird.