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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-27

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-27

Wortprotokoll

Block 1 mit dem Netzzugang ist sicher der umstrittenste Teil in diesem Gesetz. Das war er schon in der Kommission. Obwohl ich dort mit 23 zu 1 Stimmen verloren habe und wahrscheinlich auch hier auf verlorenem Posten stehen werde, möchte ich Ihnen doch nochmals erklären, worum es geht. Eigentlich war ich ein bisschen geschockt, dass Sie der Meinung sind, wir bleiben beim Kupfer, und das sei auch die Zukunft, und dass Sie meinen, mit einem Bericht alle drei Jahre passiere dann etwas. Ich habe es in meiner Karriere noch nie erlebt, dass ein Bericht bei der Wirtschaft etwas geändert hat - aber okay.

Worum geht es? Es geht um die Erzielung von funktionierendem Wettbewerb im Schweizer Telekommarkt. Das ist und war schon immer ein zentrales Thema des Fernmeldegesetzes. Es ist heute besonders wichtig, dass wir die Weichen für die nähere Zukunft der elektronischen Kommunikation in der Schweiz stellen. Im geltenden Gesetz ist der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte letzte Meile, auf die Kupfertechnologie eingeschränkt. Wie Sie auch wissen, werden Telekomnetze mit modernen Technologien, insbesondere mit Glasfasern, gebaut. Mit bestimmten Techniken kann man zwar auch auf dem Kupferkabel noch anständige Bandbreiten erzielen. Das ändert aber nichts daran, dass jeder Spezialist Ihnen sagen wird, mittel- bis langfristig werde die Kupfertechnologie bedeutungslos sein. Ich glaube, das muss man einsehen, wenn man hier über diesen Artikel entscheidet.

Jetzt können Sie sagen, wir ändern nichts - im Wissen darum, dass das veraltet ist oder sein wird. Oder Sie können sagen: Wenn wir schon wissen, dass es veraltet ist, dann finden wir doch eine technologieneutrale Lösung. Wie die Erfahrungen aus dem Jahr 1998, als wir den Telekommarkt geöffnet haben, gezeigt haben, ist der Wettbewerb zwischen den Netzen, aber auch der Wettbewerb der verschiedenen Dienstanbieterinnen der eigentliche Motor für die doch fulminante Entwicklung, die der Bevölkerung und der Wirtschaft gegenüber den früheren Monopolzeiten eine ungleich vielfältigere und auch leistungsfähigere Angebotspalette beschert hat.

Wenn aber ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, wird es eben nicht durch die Marktkräfte diszipliniert. Es wird in diesem Fall aufgrund des fehlenden Marktdrucks auch nicht zu Innovationen gedrängt und kann für seine Dienste wegen fehlender Alternativen überhöhte Preise durchsetzen. Wir haben nicht ohne Grund bei der Weko zahlreiche Verfahren wegen Klagen der Konkurrenz, die genau das monieren; ein paar wurden schon gutgeheissen, ein paar sind noch hängig. Es ist zu befürchten, dass es vorab im Bereich der Hochbreitbandnetze zu einer Remonopolisierung kommt, wenn bei marktbeherrschenden Stellungen keine geeigneten Formen des Netzzugangs auf Grosshandelsebene geschaffen werden können.

Der Verzicht auf die Möglichkeit einer neutralen Regulierung heisst, marktbeherrschende Stellungen in Kauf zu nehmen. Die technologieneutrale Regulierung würde in jedem Fall nur bei Vorliegen einer solchen marktbeherrschenden Stellung greifen. Beim Netzzugang reicht auch das Kartellgesetz nicht aus, weil das Kartellgesetz Wettbewerbsabreden und den Missbrauch von Marktmacht regelt. Die fernmelderechtliche Regulierung ist darauf ausgerichtet, Wettbewerb in diesem Bereich überhaupt erst zu ermöglichen und eben Markteintrittsbarrieren systematisch zu senken.

Die Gegner einer technologieneutralen Regulierung machen geltend, es würden Investitionsanreize verlorengehen; darunter hätten dann vor allem die Randregionen zu leiden. Auch das ist falsch. Das Bakom hat im Auftrag der Kommission einen Zusatzbericht zur Frage der Investitionen in wenig erschlossenen Gebieten präsentiert. Es kommt darin zum Schluss, dass die in der Revisionsvorlage vorgeschlagenen Anpassungen bei der Zugangsregulierung auch Investitionen in Hochbreitbandnetze durch alternative Anbieterinnen befördern können, was sich eben positiv auf die Versorgung auf dem Land auswirken sollte.

Erfahrungen, ich habe es einleitend schon gesagt, haben wir ja mit der Entbündelung der letzten Meile bei der letzten Revision des Fernmeldegesetzes gemacht. Auch damals hörte man hier genau dieselben Vorwürfe: Wenn diese Regulierung kommt, wird niemand mehr investieren. Und was ist passiert? Es ist nicht eine Erfindung, es ist Realität: Alle Netzbetreiber haben viel Geld in ihre Netze investiert und die Infrastruktur kontinuierlich ausgebaut, und das nicht nur in den Städten, sondern eben auch in ländlicheren Gebieten.

Es ist eben gerade nicht so, Herr Nationalrat Amstutz, dass wir keine Regulierung haben, wir haben eine. Es ist auch nicht so, dass nur die Swisscom investiert. Die Swisscom investiert 50 Prozent des gesamten Volumens. Die anderen 50 Prozent investieren heute die Konkurrenten, das verkennen Sie völlig. Alle Netzbetreiber haben selbstverständlich ein Interesse, Geld zu verdienen. Aber dass es solche gibt, die jetzt behindert sind, weil gerade auch bei den hybriden Anschlüssen dieses Monopol der letzten Meile eine Rolle spielt, müsste Ihnen doch zu denken geben.

Am bestehenden Regulierungskonzept ändert sich mit dem Entwurf des Bundesrates nichts. Die Regulierung greift nur auf Gesuch einer Fernmeldedienstanbieterin an die Comcom hin und wenn diese unter Beizug der Weko eben eine marktbeherrschende Stellung feststellt. Das wird so bleiben. Das Einzige, was ändert, ist der Gegenstand der Regulierung, damit wir nicht nur das veraltete Kupfer im Kopf haben, sondern das eben auch für die anderen Technologien gilt. Auch dort können auf Gesuch hin und eben bei marktbeherrschender Stellung Comcom und Weko eingreifen. Das macht Sinn, das haben wir in allen anderen Bereichen auch.

Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Grossen Jürg zu unterstützen oder die Anträge Brunner Hansjörg, Birrer-Heimo und Campell; wir können damit leben, wenn Sie beim Antrag Grossen Jürg finden, der Bundesrat solle da nicht zu viel Macht bekommen, das ist für mich ein Detail. Aber wichtig ist, dass man jetzt die technologieneutrale Lösung beschliesst.

Lediglich Bericht zu erstatten, ich habe es schon gesagt, ändert also gar nichts. Wir haben ja in den Jahren 2010, 2012 und 2014 Berichte gemacht. Dort konnten Sie schon [PAGE 1705] lesen: Der Wettbewerb funktioniert nicht genügend. Wir können noch weitere Berichte machen, in denen wir das ein viertes und fünftes Mal darlegen werden. Die übliche Berichterstattung über jedes Gesetz ist normal. Aber das wird nichts an der Wettbewerbssituation ändern.

Sie müssen sich also letztlich die Frage stellen, ob Sie davon ausgehen, dass der Wettbewerb im Telekommunikationssektor in der Schweiz spielt. Wenn Sie davon ausgehen, es sei alles wunderbar, alle verfügten über gleich lange Spiesse und auch langfristig wolle man die neuen Technologien ausschliessen, dann stimmen Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu. Wenn Sie doch ein bisschen mehr Wettbewerb und gleich lange Spiesse für alle Mitbewerber möchten, dann ist die Position des Bundesrates, der Minderheit Grossen Jürg und der Einzelanträge die richtige.

Zum Zweckartikel hier nur so viel: Die vom Entwurf abweichenden Anträge zum Zweckartikel lehnt der Bundesrat als nicht zielführend ab. Die Minderheit Ammann ist hier auf dem richtigen Weg. Wir stellen auch fest, dass die Minderheit II (Hardegger) vor allem im Auge hat, dass man jetzt dem Festnetz gegenüber den Mobilfunknetzen Priorität einräumt. Das verkennt einfach, dass die Zukunft der Telekommunikation mobil ist. Sie wird mobil sein, das wird Ihnen auch jeder Experte sagen. Wir würden uns deshalb keinen Gefallen tun, wenn wir jetzt diese Tatsache im Fernmeldegesetz ignorieren und sogar noch eine Priorität für das Festnetz festlegen würden. Damit behinderten Sie schlussendlich hier die Zukunft.

Ich verstehe sehr wohl das Argument der Strahlung - deshalb gibt es dieses Monitoring, und deshalb haben wir bei der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ja nur kleine technische Anpassungen vor. Das ist ein anderes Thema. Aber eine Priorität für das Festnetz zu setzen, das würde die Schweiz wirklich zurückwerfen.