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Dettling Toni · Ständerat · 2002-06-03

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-03

Wortprotokoll

Darf ich im Zusammenhang mit dem Antrag Berger noch einmal die Überlegungen der Kommission darstellen und gestützt darauf die Vorlage des Nationalrates hinterfragen?

1. Die Kommission des Ständerates ging ganz klar davon aus, dass bei der Lösung dieses sensiblen Problems vor allem auch den demokratischen Rechten des Volkes Rechnung getragen werden musste. Das heisst, dass insbesondere der Kritik, die gegen die Vorlage des Nationalrates laut geworden war, welche bekanntlich die Entschädigung auf der Verordnungsstufe regelt, Rechnung zu tragen war.

2. Die Vorlage basiert sodann auf einem historischen Hintergrund. Ich erinnere daran: Im Jahre 1991 wurde ein heftiger Abstimmungskampf gegen die Parlamentsentschädigung geführt. Damals wurden die beiden Vorlagen, die eine Erhöhung zum Gegenstand hatten, mit über 70 Prozent der Stimmen abgelehnt. Nicht zuletzt wurde in diesem Zusammenhang auch die Infrastrukturvorlage, die einen persönlichen Mitarbeiter vorsah, ganz klar abgelehnt. Auch das ist ein Faktum, das wir heute sicher berücksichtigen müssen.

3. Es muss eine praktikable, unbürokratische Lösung sein, welche vor allem auch den vielfältigen Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder gerecht wird und letzten Endes auch effizient ist.

4. Sie muss finanzpolitisch in unsere sehr schwierige Lage eingebettet sein.

Wenn man nun die Vorlage des Nationalrates nach diesen vier Kriterien prüft, stellt man fest, dass sie mit Bezug auf das demokratische Kriterium überhaupt nicht genügt. Denn sie schreibt auf der Gesetzesstufe nur die Entschädigungskomponenten fest, aber nicht - was hier natürlich ganz entscheidend ist - die Höhe der Entschädigung an sich. Ihre Kommission hat ganz klar beschlossen, alle wesentlichen Entschädigungen in ihrer Höhe auf Gesetzesstufe festzuschreiben. Das betrifft das Jahreseinkommen für die Vorbereitungen, die Taggeldentschädigung, die Jahresspesenentschädigungen. Diese sollen auf Gesetzesstufe verankert werden und damit auch dem fakultativen Referendum unterstellt sein.

Damit kann niemand den Vorwurf erheben, wir legiferieren quasi in eigener Sache, weil ja das Referendum gegen jede Entschädigung bzw. Anpassung derselben möglich ist. Insoweit geht diese Vorlage auch über den heutigen Rechtszustand hinaus: Heute ist das Taggeld, das notabene etwa 60 Prozent der Entschädigung ausmacht, auf Verordnungsstufe geregelt. Die Kommission ist der Auffassung, dass auch die Taggeldregelung auf Gesetzesstufe gehört.

Auf die Entschädigung für einen persönlichen Mitarbeiter soll dagegen verzichtet werden. Ich habe bereits angeführt, dass die Bedürfnisse der einzelnen Parlamentsmitglieder in der Praxis zu vielfältig sind, als dass sie von einem persönlichen Mitarbeiter abgedeckt werden könnten. Kollege Gentil, man kann die Parlamentarier eben nicht in vier Kategorien einteilen, sondern jeder Parlamentarier hat in seinen verschiedenen Funktionen gewisse Überschneidungen. Dem muss man Rechnung tragen. Deshalb gibt es natürlich auch zwangsläufig einen entsprechenden bürokratischen Aufwand, wenn diese Vielfalt wirksam kontrolliert werden soll.

Es ist ganz klar zum Ausdruck gekommen, dass damit eine Überwachung des Parlamentariers insoweit verbunden ist, als man Verträge abschliessen, kontrollieren und entsprechend überwachen muss. Dafür - das hat Herr Büttiker gesagt - sind zehn zusätzliche Stellen notwendig, dies nicht nur für die Überwachung, sondern auch für die Schulung dieser Mitarbeiter, für die Aktivitäten, die sie innerhalb der Verwaltung auslösen. Das kostet allein 1,3 Millionen Franken pro Jahr. Wenn Sie diese Überwachung beiseite lassen, haben Sie umgerechnet pro Parlamentarier bereits 5200 Franken, die eingesetzt werden können. Insoweit ist die Lösung des Ständerates einfach und unbürokratisch und trägt diesen Bedenken Rechnung. Sie appelliert selbstverständlich auch an die Eigenverantwortlichkeit jedes Parlamentariers.

Wir haben letztlich die Höhe des erforderlichen Kredites massiv reduziert. Der Nationalrat hat vorgesehen, dafür einen Kredit von 14,3 Millionen Franken einzusetzen. Dieser reduziert sich um rund 5,3 Millionen auf 9 Millionen Franken, wenn Sie der Vorlage in der Fassung der SPK-SR zustimmen.

Ein letzter Aspekt: In der Vorlage ist vorgesehen, dass ein Kredit für persönliche Mitarbeiter im Betrage von insgesamt 9,8 Millionen Franken erforderlich ist. Mit anderen Worten geht man davon aus, dass diese Entschädigung von allen Mitgliedern des Parlamentes bezogen wird, denn 9,8 Millionen Franken dividiert durch 246 ergibt haargenau diese 40 000 Franken. Es wird also damit gerechnet, dass grundsätzlich jeder Parlamentarier die Entschädigung für einen persönlichen Mitarbeiter oder mehrere persönliche Mitarbeiter geltend machen kann.

Zusammenfassend ersuche ich Sie, die Vorlage der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Sie ist demokratisch und trägt - das möchte ich noch einmal betonen - den vielfältigen Bedürfnissen der Parlamentarier Rechnung. Sie vermag am besten zu befriedigen, ist einfach, unbürokratisch und auch finanzpolitisch vertretbar.