Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-03
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-03
Wortprotokoll
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Büttiker und den Antrag Berger abzulehnen. Zu den Voten von Kollegin Berger und von Herrn Kollege Fünfschilling vielleicht eines: Die beiden wollen nicht das Gleiche. Frau Berger will das Konzept des Nationalrates, also die unterstützenden Personen, und nur den Grundsatz im Gesetz und das andere in der Verordnung. Das, was Herr Fünfschilling will, deckt sich betreffend die parlamentarische Unterstützung mit dem Antrag Berger, aber er will es im Gesetz. Ein solcher Antrag ist an sich nicht gestellt.
Ich kann in diesem Zusammenhang noch auf die Diskussion und die Abstimmung in unserer Kommission hinweisen. Wir haben uns über die Grundsätze unterhalten und dann auch so abgestimmt. Wir haben einstimmig beschlossen, alle wesentlichen Entschädigungen im Gesetz zu regeln. Das ist ein einstimmiger Beschluss Ihrer Kommission. Dann haben wir über das Konzept des Nationalrates, über den Kredit für Mitarbeitende, diskutiert und abgestimmt. Das Konzept des Nationalrates erhielt 2 Stimmen und das Konzept, das wir Ihnen jetzt unterbreiten, 8 Stimmen. Es hatte also eine klare Mehrheit in unserer Kommission. Die personellen und finanziellen Auswirkungen, Herr Kollege Fünfschilling, sind nicht eine Erfindung unserer SPK, diese sind im Bericht der nationalrätlichen Kommission enthalten. Es heisst hier ganz klar: "Folgende Auswirkungen auf den Personalbestand der Parlamentsdienste sind zu erwarten: Personaladministration der persönlichen Mitarbeitenden: zusätzliche 4 Stellen; Informatikausbildung und -support der persönlichen Mitarbeitenden (diese Leute werden dann geschult): zusätzliche 2 Stellen; Aufwand für persönliche Mitarbeitende in anderen Bereichen: zusätzliche 4 Stellen." Das ist die Tatsache, die uns im Bericht unterbreitet wurde.
Schliesslich noch ein Hinweis auf die von der Kommission beantragte Gesamterhöhung: Mit der Erhöhung des Betrages hier in Artikel 2 und mit der Aufstockung in Artikel 3a - dort haben Sie einen Antrag der Kommissionsmehrheit, den Betrag für Personal- und Sachausgaben um 12 000 Franken zu erhöhen - kommen Sie auf eine Gesamterhöhung von 24 000 Franken.
Dies entspricht etwa einem Drittelgehalt einer mitarbeitenden Person, die Sekretariatsarbeiten ausführt. Das ist, Kollege Büttiker, sicher kein übersetzter Betrag. Und wenn wir uns schon einschränken sollen - nachdem wir den Appell von Herrn Schiesser gehört haben -, möchte ich einen Satz aus dem Bericht des Nationalrates zitieren: "Allgemeine Appelle zur Beschränkung auf das 'Wesentliche', die meistens von der stillschweigenden Voraussetzung ausgehen, dass nur die eigenen Anliegen wesentlich sind, sind dabei wenig hilfreich."