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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-09-28

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-28

Wortprotokoll

Einer der Eckpfeiler in Block 3 ist die Regelung des Kinder- und Jugendschutzes. Zu diesem Thema liegen allerdings keinerlei Anträge vor. Unbestritten ist, dass der Kinder- und Jugendschutz im Netz von besonderer Bedeutung ist. Die Diskussionen um "Sperren und Löschen" oder "Sperren statt Löschen" zeigten auf, wie tricky dieses Thema ist und wie schwierig es möglicherweise für einen Provider ist, Notwendiges zu unternehmen und erst recht auch Massnahmen griffig durchzusetzen.

Mit den Bestimmungen in Artikel 46 sind Rahmenbedingungen gesetzt, welche dem Bundesrat einerseits explizit die Möglichkeit geben, weitere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Fernmeldedienste zu erlassen. Andererseits erlauben sie dem Bundesrat, zwecks zeitnaher und weltweiter Entfernung von Informationen mit pornografischen Inhalten nach Artikel 197 Absätze 4 und 5 StGB zwischen Bakom, Bundesamt für Polizei, zuständigen Stellen im Kanton, von Dritten betriebenen Meldestellen sowie Behörden im Ausland zu koordinieren. Dies ist von ganz besonderer Bedeutung. Zu dramatisch sind teilweise Verstrickungen dieser Content-Anbieter mit Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Missachtung persönlicher Rechte sowie Nötigung und Ausnützung von Notsituationen. Richtig und wichtig ist, dass dieses Thema im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz weiter reguliert wird, was beim BSV gegenwärtig in Vorbereitung sei.

Über vier Minderheitsanträge haben wir in diesem Block abzustimmen. In Artikel 35c verlangt die Minderheit Hardegger, dass die Mitbenutzung von Hardware bei Kundinnen und Kunden durch Fernmeldeanbieter nur mit Zustimmung der Vertragspartner erfolgen kann. Konkret geht es der Minderheit darum, dass Anbieter im Modem oder Router integrierte WLAN- bzw. Wi-Free-Anlagen dazu nutzen können, die im Fachjargon sogenannten funkbasierten Anschlüsse anzubieten. Diese installiert der Anbieter beim Kunden. Später sind diese möglicherweise bei einem ehemaligen Kunden installiert und werden vom Anbieter nun an Dritte vermietet. Der vorliegende Minderheitsantrag Hardegger verlangt, dass diese Verwendung nur mit Einwilligung der Vertragspartner geschehen darf. Immerhin gibt es dabei auch Strahlungsemissionen. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag.

Zur Minderheit Hardegger zu den Artikeln 36a bis 36c: Die Mitbenutzung bestehender Infrastruktur soll dazu dienen, dass bei der Infrastruktur nicht Parallelsysteme aufgebaut werden müssen, bzw. zu verhindern, dass sich gewisse Anbieter einfach aus Abwehrgründen gegenüber Konkurrenzangeboten weigern, weitere Player die Passivinfrastruktur zu marktüblichen Konditionen mitbenutzen zu lassen; dies nur, falls dies technisch möglich ist. Die vorliegende Bestimmung kann durchwegs bewirken, dass Investitionen schlussendlich nicht doppelt getätigt werden und damit auch nicht zu Mehrkosten für die Konsumentinnen und Konsumenten führen.

Die Minderheit Fluri zu Artikel 37a verlangt, auf Sonderbestimmungen zu verzichten. Dabei geht es um die Amateurfunker. Die erfolgte Anhörung in der Kommission wie auch die Kontakte zu Funkamateuren aus den jeweiligen Regionen zeigten, dass dieses Hobby spannend und auch heute noch für viele Jugendliche attraktiv ist. Das gilt es zu würdigen, wie auch all die anderen Engagements von Vereinen aus Sport und Kultur, von Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden, welche sich für sinnvolle Freizeitbeschäftigungen von Jugendlichen einsetzen. Das trifft meines Erachtens auch vorbehaltlos auf die Amateurfunker zu. Der vorliegende Artikel stipuliert allerdings für diese Gruppen gegenüber den bewilligungserteilenden Baubehörden der Gemeinden beinahe ein zwingendes Recht. Nur bei zwingenden Hinderungsgründen dürfte die Installation verweigert werden. Die Formulierung "kein zwingender Hinderungsgrund" erachten wir als unpräzis. Zudem ist das besonders für ein Parlament widersprüchlich, das in anderen Bereichen jeweils nur Kann-Formulierungen festschreiben will. Das ernstzunehmende Anliegen dieser durchwegs sympathischen Amateurfunker - die heute keinerlei sicherheitsrelevanten Aufgaben mehr wahrnehmen - gesetzlich derart zu regulieren und derart in die Autonomie von Gemeinden und Kantonen einzugreifen, das scheint der Mehrheit der SP-Fraktion weder verhältnismässig noch zweckmässig. Eine Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit Fluri.

Noch kurz zu Artikel 38: Die Minderheit Hardegger verlangt, dass erhobene Abgaben nicht nur für Kosten der Grundversorgung und der Verwaltung des Finanzierungsmechanismus verwendet werden, sondern dass ein Fonds geäufnet wird, der für die Ausrichtung von Hilfeleistungen an Personen vorgesehen ist, die unter den Folgen von Strahlung leiden. Konkret sollen Hilfeleistungen an Personen erfolgen können, die durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung in ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind oder benachteiligt werden. Das ist verhältnismässig und für Betroffene eine wichtige, wertschätzende und das Problem anerkennende Massnahme. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit. [PAGE 1720]

Beim Einzelantrag Nantermod ist es, denke ich, richtig und würdig, wenn dieser zuerst in der Schwesterkommission beraten und dann schlussendlich hier beschlossen wird. Heute empfehlen wir den Antrag zur Ablehnung.