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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-09-28

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-09-28

Wortprotokoll

Die SGK-NR beantragt Ihnen, die Frist für diese parlamentarische Initiative zu verlängern. Sie haben einen schriftlichen Bericht dazu erhalten. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass bei einem Todesfall der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub vollumfänglich auf den Vater übertragen wird. Die parlamentarische Initiative wurde am 8. Juni 2015 von der damaligen Nationalrätin Kessler eingereicht. Sie wurde von 75 Ratskollegen und -kolleginnen aus allen Fraktionen unterzeichnet. Die SGK-NR hat der Initiative am 22. Juni 2016 mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben, die Schwesterkommission am 30. August 2016 mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Am 25. Januar 2018 liess sich die SGK-NR von der Verwaltung über die zu klärenden Fragen informieren. Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Beratung zu sistieren, bis Klarheit darüber besteht, ob die Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" oder allenfalls ein Gegenvorschlag angenommen wird und das Anliegen damit abgedeckt wird. Am 30. August dieses Jahres hat die SGK-NR den Antrag auf Fristverlängerung beschlossen.

Die SGK-NR hat also die Initiative sistiert und wartet den Ausgang der Beratung zur Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub ab. Heute ist noch unklar, ob der Gegenvorschlag wirklich zustande kommt. Es ist auch unklar, was der Gegenvorschlag konkret beinhalten und ob er das Anliegen der parlamentarischen Initiative abdecken wird. Es ist auch unklar, ob die Volksinitiative oder der Gegenvorschlag eine Mehrheit finden wird.

Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Frist zu erstrecken, um den Ausgang der Beratung zur Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" abwarten zu können. Dieser Antrag zur Fristerstreckung wurde mit 11 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen. Die Gegner haben argumentiert, die Frist müsse nicht verlängert werden, weil mit der Volksinitiative respektive der laufenden Beratung das Anliegen bereits erfüllt sei. Die Mehrheit sieht das nicht so und bittet Sie, der Fristverlängerung zuzustimmen.