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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-06-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich spreche zur Motion Walker Felix, "Corporate Governance in der Aktiengesellschaft", und stelle fest, dass der Bundesrat an sich bereit wäre, die Motion entgegenzunehmen. Das ist an sich schon nicht alltäglich, und der Nationalrat hat die Motion bereits überwiesen. Das zeigt mir doch auf, dass tatsächlich ein Thema aufgegriffen wird, das Fragen betrifft, die zumindest abzuklären, zu sichten und zu beantworten sind. In diesem Sinne, Kollege Schweiger, gestatte ich mir schon ein ganz kleines Kopfschütteln.

Ich erlaube mir dabei auch den Hinweis, dass die Motion bereits im Juni 2001 eingereicht worden ist, also noch bevor das Thema Corporate Governance in der Schweiz durch die Vorgänge in gewissen Unternehmen von volkswirtschaftlich hervorragender Bedeutung - beispielsweise der Swissair - zu einer gewaltigen Aktualität gelangt ist. Die Zeichen an der Wand waren allerdings bereits im Frühsommer 2001 unverkennbar.

Wir können meines Erachtens die Fragen, die sich stellen, nicht einfach ignorieren und den Kopf in den Sand stecken. Hier Klarheit zu schaffen und die Zusammenhänge und Wirkungen zumindest abzuklären, bringt auch die nötige Vertrauensbasis für die Öffentlichkeit und die Anleger, auf welche unsere Wirtschaft und insbesondere die Publikumsgesellschaften angewiesen sind.

Ich habe heute Morgen eher zufällig in der "Neuen Zürcher Zeitung" im Abschnitt "Börsen und Märkte" unter dem Titel "Den Managern besser auf die Finger schauen" auf Seite 30 einen Artikel gelesen - nicht zu den schweizerischen Verhältnissen, sondern zu jenen in den USA - mit folgendem Satz: "Kein bisschen zu früh kommen vor dem Hintergrund täglich neuer Unternehmensskandale in den USA und des dadurch erschütterten Anlegervertrauens Vorschläge der New York Stock Exchange (NYSE), die auf eine verstärkte Kontrolle der Unternehmensleitungen abzielen." Ich verzichte darauf, den ganzen Artikel hier vorzulesen.

Sie sehen, dass das Problem nicht bloss bei uns akut ist, sondern dass auch in den USA - ganz im Sinne des Votums von Kollege Schweiger - tatsächlich Selbstregulierung greift. Ich habe natürlich auch festgestellt, dass in unserem Lande die Wirtschaftskreise aktiv geworden - Swiss Exchange und auch Economiesuisse - und daran sind, den "Corporate Governance Swiss Code of Best Practice" und die Richtlinien betreffend Informationen zur Corporate Governance vorzubereiten und vorzulegen. Das sei durchaus anerkannt, und ich finde diesen Weg durchaus auch richtig.

Ich habe aber auch die Unterlagen etwas durchgeschaut und insbesondere auch den Analysebericht von Professor Karl Hofstetter angesehen, der ja der Sache zugrunde liegt.

Es existiert bisher ein Vorabdruck, der Bericht wird dann noch kommen. Mir ist aufgefallen, dass auch in diesem Bericht von Professor Hofstetter mehrfach darauf hingewiesen wird, dass auf Stufe Gesetzgebung gewisse Punkte daraufhin geprüft werden könnten, ob man nicht das schweizerische Modell zu modifizieren hätte. Hier setzen also die von Economiesuisse und Swiss Exchange eingesetzten Fachgelehrten nicht nur auf die Selbstregulierung, sondern es werden hier tatsächlich auch Schnittstellen zur Gesetzgebung gesehen. Deshalb, meine ich, geht eben der Vorstoss Walker Felix doch in die richtige Richtung, und deshalb kann ich dem Antrag Schweiger in diesem Punkt nicht folgen. Ich bitte Sie, ihn abzulehnen.

Unsere Kommission beantragt aus formellen Gründen die Überweisung als Postulat. Unser Reglement - oder zumindest unsere Praxis dazu - ist stringenter als jene des Nationalrates. Ich möchte dieser Auslegung nicht widersprechen, auch wenn ich es schade finde, dass der letzte Absatz der Motion Walker Felix, wonach in einem zweiten Schritt Vorschläge für eine punktuelle Gesetzesrevision auszuarbeiten seien, nicht als mögliche und zulässige Brücke zur Motion erkannt worden ist. Aber, wie gesagt, ich möchte hier keineswegs unser eigenes Reglement aufweichen. Im Vordergrund des Vorstosses steht ja durchaus auch die Forderung nach einem Bericht und noch nicht direkt nach einer Gesetzgebung. Wir müssten einen Bericht haben in Richtung Abklärung der Vereinbarkeit unseres Aktienrechtes mit den Grundsätzen der Corporate Governance, der durchaus auf dem guten Papier von Professor Hofstetter aufbauen kann und dazu auch Stellung zu nehmen hat, insbesondere eben bezüglich der Berührungspunkte.

In diesem Sinne kann ich auch unsere Kommission in ihrem Antrag auf Umwandlung der Motion in ein Postulat unterstützen und sehe hierin nicht eine Herabminderung des Anliegens; vielmehr ist die Postulatsform für Berichte ans Parlament einfach die zutreffende Form des Vorstosses. Dabei stehen für mich Fragen um die Durchsetzung der Gewaltenaufteilung, insbesondere natürlich in börsenkotierten Unternehmen, im Vordergrund. Es geht hier um Fragen wie: Sind Machtkonzentrationen im Bereich der strategischen und operativen Unternehmensführung richtig und weiter zuzulassen? Genügen sie den Anforderungen einer wirksamen internen Aufsicht und Kontrolle? Tendieren sie nicht zu Missständen und könnten sie das Markt- und Leistungsprinzip auflösen? Genügen unsere Rechtsvorschriften betreffend die Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungsräten im Hinblick auf deren Unabhängigkeit und mögliche Interessenkollisionen? Sind KMU und Grossunternehmen gleich zu behandeln, oder sind differenzierte Lösungen zu finden?

Es gibt viele Fragen. Es geht darum, Abklärungen zu treffen, solche Fragen zu klären und gegebenenfalls neue Lösungen zu suchen. Das liegt, meine ich, im wohlverstandenen Interesse unserer Wirtschaft selbst und unserer Unternehmungen. Wir sollten nicht wegschauen; uns selbst, aber auch einer weiten Öffentlichkeit sollten wir Klarheit verschaffen.

Nochmals, es geht vor allem um die Frage: Wo ist unsere staatliche Gesetzgebung anzupassen, wo greift die Selbstregulierung? Greifen beide Instrumente nahtlos ineinander? Darum geht es; es geht mitnichten darum, die Selbstregulierung einfach in den zweiten Rang zu stellen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne um Überweisung in der Form des Postulates.

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