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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-06-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen, der Standesinitiative Genf 00.314 keine Folge zu geben, die Motion 01.3012 des Nationalrates zu überweisen, Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann 01.3196 abzulehnen und Ziffer 2 zu überweisen. Gemeinsame Basis der ganzen Diskussion ist die wachsende Sorge über die zunehmenden Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern. Die Beratungen drehen sich zentral um folgende Fragen: Tut der Bund in diesem Bereich genug, und sollen insbesondere die Strafverfolgungskompetenzen beim Bund zentralisiert werden?

Zur ersten Frage - die Kommission legt Wert darauf, dass dies auch in der Öffentlichkeit und dem Kanton Genf gegenüber erwähnt wird: Der Bund hat sich in letzter Zeit durchaus engagiert. Erinnert sei insbesondere an den Analysebericht der Arbeitsgruppe "Bekämpfung des Missbrauchs der Informations- und Kommunikationsmittel" (Bemik), dann an die Verbesserung der Koordination, die Einführung der nationalen Koordinationsstelle auf den 1. Januar 2003 sowohl mit Monitoring wie Clearing und eben mit diesem Analyseauftrag. Dann sei an die Mitarbeit in entsprechenden internationalen Arbeitsgruppen - Interpol usw. - und im Europarat für eine Konvention gegen die Cyberkriminalität erinnert. Dann erinnert sich der Rat selbstverständlich an die Änderung des Sexualstrafrechtes - Stichworte sind Verjährung und Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie. Schliesslich sei an die Expertenkommission erinnert, die der Bundesrat bzw. Frau Metzler betreffend meine Motion 00.3714, "Netzwerkkriminalität. Änderung der rechtlichen Bestimmungen", eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe ist an der Arbeit.

Es sind also drei Geschäfte zu beurteilen, die Standesinitiative und die beiden Motionen. Zur Standesinitiative Genf: Es ist klarzustellen, dass die Genfer Standesinitiative die gesamte Problematik inhaltlich aufgegriffen und einiges bewegt hat. Das ist allgemein anerkannt worden. Heute - zwei Jahre später - ist allerdings erfreulicherweise einiges erfüllt, oder die Umsetzung ist im Gange. Eigentlich ist es damit jetzt nicht mehr nötig, gemäss dieser Initiative eine Vorlage zu erarbeiten. Sie ist durch die Ereignisse überholt worden. Aber zum Zeitpunkt, als die Standesinitiative eingereicht wurde, war das Anliegen durchaus legitimerweise auf die Traktandenliste zu setzen.

Nicht weil die Initiative falsch war, sondern weil sie zwischenzeitlich überholt und das Ziel im Wesentlichen erreicht ist, beantragt Ihnen die Kommission, ihr keine Folge zu geben.

Die Motion aus der nationalrätlichen Schwesterkommission nimmt die Anliegen der Standesinitiative auf, so weit sie [PAGE 305] noch offen sind. Dementsprechend beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, sie zu überweisen.

Es ist heute im Grunde genommen aus unserer Sicht nur eine Frage zu klären, und die Kommission beantragt Ihnen, ihr in dieser einen Frage zu folgen. Sie betrifft Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann. Es geht um die Frage der Erweiterung der Strafverfolgungskompetenz des Bundes auf alle Delikte, die mit Hilfe des Instrumentes des Internet begangen worden sind, namentlich im Fall der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Aus der Diskussion Ihrer Kommission ist über drei Hauptgründe zu berichten:

1. Wenn wir auf das technische Mittel abstellen, ergibt sich das Problem der Abgrenzung dieser Kompetenz zwischen dem Bund und den Kantonen. Diese Abgrenzung würde den Sachzusammenhang verletzen: Ein und dasselbe Delikt müsste je nach technischen Mitteln von unterschiedlichen Behörden behandelt werden. Das führt zu Doppelspurigkeiten, zu einem Parallelismus, der nicht sinnvoll ist.

2. Die Kantone kennen den Sachzusammenhang zum persönlichen Umfeld der Kinder besser; das haben die Fachleute in der Kommission unterstrichen. Das leuchtet an sich auch ein und hat Gewicht.

3. Bezüglich der Verwaltungseffizienz ist nun der Bund mit der neuen Strafverfolgungskompetenz nach Artikel 340bis StGB bereits ganz erheblich gefordert. Schon dort haben sich beispielsweise personelle Engpässe eingestellt; es ist nicht sinnvoll, eine erhebliche zusätzliche Belastung in Kauf zu nehmen.

Damit bleibt aus der Diskussion Ihrer Kommission die Sorge um die Sache. Das muss unterstrichen werden. Am 1. Februar dieses Jahres ist in den EU-Mitgliedstaaten im materiellen Strafrecht und in der Strafverfolgung eine Neuordnung in Kraft getreten. Die Initiative des Kantons Genf ist nun seit zwei Jahren hängig. Die erwähnte Motion wurde vor anderthalb Jahren eingereicht, und damit standen wir in der Kommission - das hat sich deutlich gezeigt - vor einem Zeitproblem. Einerseits sind die Vorstösse seit längerer Zeit deponiert, und andererseits wird jetzt in der EU seit einigen Monaten bereits gemeinsam vorgegangen. Ohne neue Strafnormen kommt diese neue Koordinationsstelle nicht voll zum Tragen; es müssen die entsprechenden materiellrechtlichen Grundlagen vorhanden sein.

Darum erlaube ich mir aufgrund der Diskussion Ihrer Kommission die Erwartung zu formulieren, die in der Kommission teilweise recht intensiv und pointiert zum Ausdruck kam. Es besteht die Erwartung, dass diese materiellen Arbeiten rasch erledigt werden und dass die uns angegebene Maximalfrist des nächsten Frühjahrs nicht ausgeschöpft wird. Vielmehr sollten sich die Expertenkommission, das Departement und der Bundesrat auf ein Minimum beschränken und versuchen, in Etappen vorzugehen, damit wir das Ziel pragmatisch erreichen; es liegen ja entsprechende Vorschläge auf dem Tisch.

Die gemeinsame Sorge um die zunehmenden Verstösse gegen die sexuelle Integrität von Kindern führt zu diesem Antrag Ihrer Kommission. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.