Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-11-26
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-11-26
Wortprotokoll
Die relativ unschöne Geschichte des sogenannten Ärztestopps, wie er landläufig bezeichnet wird, brauche ich hier nicht zu wiederholen. Auch die Debatten, die wir mehrfach geführt haben, über die Frage, warum wir in einen Stop-and-go-Modus verfallen sind, sind uns allen noch präsent. Deshalb sind sich die Kommission und die ständerätliche Kommission, die Zustimmung signalisiert hat, auch bewusst, dass wir hier mit einer nochmaligen Verlängerung sicher nicht den politischen Schönheitspreis gewinnen werden. Fakt ist aber, dass die Zulassungssteuerung zumindest in gewissen Regionen und Kantonen immer noch einem Bedürfnis entspricht. Es ist auch unbestritten, dass wir uns, gerade was die Spezialisten unter den Ärzten und Ärztinnen anbelangt, in einem gewissen Mass in einem Angebotsmarkt befinden und dass das Bedürfnis nach einer Steuerung deshalb durchaus legitim ist.
Warum also stellen wir Ihnen jetzt hier noch einmal den Antrag auf eine Verlängerung des entsprechenden Artikels bzw. von dessen Regelung? Im Zusammenhang mit der Kostendämpfungsdiskussion, die wir aktuell führen und auch noch lange führen werden, geht es ja nicht nur um das Massnahmenpaket, das sich im Moment noch in der Vernehmlassung befindet. Es gibt auch noch andere Geschäfte im Gesundheitsbereich, die hier eine wesentliche Rolle spielen. Zwei davon sind zu nennen: die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, aber auch das Geschäft Qualität und Wirtschaftlichkeit. Es sind zwei Geschäfte, die sehr eng mit dem Thema der Zulassungssteuerung zusammenhängen und die es bedingen, dass man sie in Abhängigkeit voneinander debattieren kann.
Vor diesem Hintergrund ergab sich die Tatsache, dass der Zeitplan nun mal so ist, dass eine seriöse Beratung dieses Geschäftes in Abhängigkeit von den anderen grossen Themen nur möglich ist - und das war die zentrale Überlegung der Kommission -, wenn wir jetzt hier die Zulassungsbeschränkung noch einmal verlängern. Anders gesagt: Bis eine definitive Regelung - diese Frage werden wir ja hier in diesem Saal auch noch in dieser Session behandeln - in Kraft treten kann, brauchen wir schlicht und ergreifend noch einmal diese befristete Zulassungsbeschränkung nach der alten Regelung.
Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission ohne grosse Begeisterung, diesen Artikel 55a ein letztes Mal, bis ins Jahr 2021 - konkret bis zum 30. Juni 2021 -, zu verlängern. Wir sind der Meinung, dass man das mit gutem Gewissen und aufgrund der Zeitverhältnisse durchaus tun kann, insbesondere auch aus dem Grund, weil die Kantone, die betroffen sind, sich betroffen fühlen oder Handlungsbedarf haben, signalisiert haben, dass sie mit einer Verlängerung der bisherigen Regelung leben können. Diese Zustimmung erfolgt aber eben in dem Sinn, dass die eigentliche Vorlage seriös zu Ende beraten werden kann und dass die anderen Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen, gleichzeitig hier ebenfalls noch beraten werden können.[GZ]
Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.