Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-11-26

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-11-26

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Borer verlangt, dass für alle besonderen Versicherungsformen, also für die Wahlfranchisen, aber auch für die eingeschränkte Wahl und weitere Modelle ausschliesslich die dreijährige Vertragsdauer zur Anwendung kommt. Dagegen wären im Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken Jahres- und Halbjahresverträge wie bisher anwendbar.

Nachdem beide SGK der parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatten, hat die SGK-NR einen Entwurf ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben, zu dem sich die Grünliberale Partei folgendermassen geäussert hat: "Die Grünliberalen begrüssen alle Massnahmen, welche die Selbstverantwortung im Krankenversicherungsgesetz stärken. Neben den Leistungserbringern müssen auch die Prämienzahler ihren Teil der Verantwortung für diese Kostenentwicklung erkennen und tragen. Der vorübergehende Wechsel auf eine tiefere Franchise, wenn ein medizinischer Eingriff geplant ist, stösst sich am Solidaritätsgedanken, der das Krankenversicherungsgesetz prägt. Das Anliegen der Vorlage ist insofern zu begrüssen. Es gilt allerdings zu vermeiden, dass aus der mehrjährigen Bindung der Wahlfranchise ungewollt Mehr- statt Minderkosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung resultieren, weil sich weniger Versicherte für eine Wahlfranchise entscheiden und in der Folge weniger gesundheits- und kostenbewusst verhalten. Bevor der Systemwechsel vorgenommen wird, sind daher seine Auswirkungen vertieft zu untersuchen und nötigenfalls Massnahmen vorzusehen, um negativen Effekten entgegenzuwirken." Genannt wird z. B. die Definition von Ausnahmefällen, in denen weiterhin einjährige Wahlfranchisen erlaubt werden sollen.

Die SGK-NR beantragt nun folgende Regelung: Die Versicherten, die eine Versicherung in einer besonderen Versicherungsform mit wählbarer Franchise abschliessen, sollen die gewählte Franchise während dreier Kalenderjahre behalten müssen. Einjährige Franchisen sollen bei dieser Versicherungsform nicht mehr möglich sein. Betroffen sind nur die Wahlfranchisen. Die Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer können weiterhin jährlich gewechselt werden. Die Versicherer dürfen die Prämientarife während der dreijährigen Dauer der Franchise ändern. Die Versicherten können während dieser drei Kalenderjahre den Versicherer und das Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers oder die ordentliche Versicherung ohne besondere Versicherungsformen wechseln. Die gewählte Franchise hingegen können sie während dieser Zeit nicht ändern.

Der Bundesrat lehnt die Vorlage ab und beantragt Nichteintreten gemäss dem Antrag der Minderheit. Ebenso lehnt der Bundesrat den Antrag auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission ab. In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass das opportunistische Senken und Wiedererhöhen der Franchise, das mit dem Entwurf eingedämmt werden soll, selten ist. Gemäss Bericht, der uns vorliegt, würden nur jeweils 0,17 Prozent der Versicherten ihre Franchise vorübergehend senken. Wegen der mehrjährigen Bindung an die Wahlfranchisen sei zu befürchten, dass insgesamt mehr Versicherte tiefere Franchisen wählen und dann mehr Leistungen beanspruchen würden, weil ihre Franchise tiefer wäre und damit der Anreiz sänke, weniger Leistungen zu beziehen. Deshalb sei davon auszugehen, dass der Entwurf die Selbstverantwortung schwäche statt stärke und sogar zu Mehrkosten führen könne.

Ich stelle fest: Das Ergebnis, das nun vorliegt und zu diskutieren ist, ist der Kompromiss aus der Beratung in der Kommission und entspricht nur noch teilweise der parlamentarischen Initiative. Aber die Vorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die mehrjährigen Verträge sind aus unserer Sicht keine Knebelverträge, da die Kasse, nicht aber die Franchise auch vor Ablauf der Vertragsdauer gewechselt werden kann. Aber es dürfen keine einjährigen Verträge mit Wahlfranchise mehr abgeschlossen werden. Damit können die Versicherten nicht mehr wählen. Diese Wahlfreiheit wäre aber wichtig, und genau dieses Anliegen nimmt der Einzelantrag Grüter auf.[GZ]

Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und unterstützen den Einzelantrag Grüter. Falls dieser Einzelantrag unterliegt, werden wir die verbleibenden Minderheitsanträge ablehnen.