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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-11-27

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Zahlen mögen für einige von uns eine trockene Angelegenheit sein - vielleicht nicht unbedingt für die wenigen, die hier im Saal sind, aber für die anderen, die noch schlafen oder aus einem anderen Grund später kommen. Während die Rechnung jeweils mehr der Geschichtsschreibung dient, bietet der Budgetprozess allerdings die Möglichkeit, Schlüsse aus den Zahlen der Rechnung zu ziehen, Prioritäten zu setzen, Aktivitäten zu ermöglichen oder zu verhindern, Leistungen sicherzustellen, die Finanzierung aus Beschlüssen der eidgenössischen Räte zu gewährleisten, ein korrektes Inkasso von Steuern, Gebühren, inklusive Controlling, zu ermöglichen und schlussendlich dazu beizutragen, dass den Nutzniesserinnen und Nutzniessern aus der Bevölkerung, der Wirtschaft und der internationalen Gemeinschaft die ihnen zustehenden Leistungen zukommen.

Am 22. August 2018 hat der Bundesrat die Budgetbotschaft verabschiedet. Ihre Finanzkommission hat die Beratungen zuhanden des erstberatenden Rates - in diesem Jahr ist dies der Nationalrat - am 6. September 2018 aufgenommen. Aufgeteilt nach Departementen wurden in den vier Subkommissionen mit den Amtsvorsteherinnen und -vorstehern und den Generalsekretärinnen und -sekretären die konkreten Budgets in jeweils zwei Sitzungen beraten. In der Plenarkommission vom 9. bis 11. November 2018 erfolgte nach Gesprächen mit allen Bundesrätinnen und Bundesräten die Verabschiedung der Anträge, die Ihnen heute in der vorliegenden Fahne zur Beratung vorliegen.

Der Nationalrat hat im Rahmen des vorliegenden Geschäftes 18.041, des Voranschlags 2019, insgesamt über fünf Bundesbeschlüsse und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2018 über drei Bundesbeschlüsse zu befinden.

Ich komme zum Budgetentwurf des Bundesrates. Der Voranschlag geht von folgenden volkswirtschaftlichen Annahmen aus:

1. von einem Wachstum des realen BIP von 2,0 Prozent und des nominalen BIP von 2,7 Prozent;

2. von einer Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise von 0,8 Prozent;

3. von langfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel plus 0,4 Prozent betragen;

4. von kurzfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel minus 0,6 Prozent betragen.

Aufgrund der Schuldenbremse müsste sich mit der aktuellen Anwendungsauslegung ein konjunkturell erforderlicher Überschuss von rund 294 Millionen Franken ergeben, der mit den aktuellen Zahlen im Voranschlag um über 1 Milliarde Franken übertroffen wird.

Zu den Einnahmen und Ausgaben: Die Vorlage sieht nach der Beratung Ihrer Finanzkommission im Budgetentwurf in der Erfolgsrechnung Ausgaben von 71,3 Milliarden und Einnahmen von 73,89 Milliarden Franken vor. Die Mehrheit Ihrer FK beantragt Ausgabenkürzungen im Umfang von 67,4 Millionen Franken. Dies führt zu einem Einnahmenüberschuss in der Erfolgsrechnung von über 2,5 Milliarden Franken und in der Finanzierungsrechnung bei Ausgaben von 72,225 Milliarden und Einnahmen von 73,555 Milliarden zu einem Ertragsüberschuss von 1,33 Milliarden Franken, also von 1330 Millionen Franken. Im Jahr 2019 werden die Bruttoschulden weiter sinken, und zwar um rund 3 Milliarden auf noch 96 Milliarden Franken.

Ich werde Ihnen nun die Ausgabenseite kurz näher erläutern, während Kollege Grin sich mehr zur Entwicklung der Einnahmen äussern wird.

Während die Einnahmen um 3,1 Prozent wachsen, nehmen die Ausgaben 2019 um 1,8 Prozent bzw. um 1,3 Milliarden Franken zu. Bundesrat und Parlament haben bei zwei Aufgabengebieten politische Prioritäten gesetzt: Sicherheit mit plus 7,1 Prozent, was 0,4 Milliarden Franken zur Weiterentwicklung der Armee entspricht, sowie Bildung und Forschung mit plus 2,4 Prozent bzw. 0,2 Milliarden Franken gemäss BFI-Botschaft. Darüber hinaus erklärt sich der Zuwachs von 1,3 Milliarden Franken vor allem durch die Zunahmen bei der sozialen Wohlfahrt mit plus 0,3 Milliarden Franken bei der Altersversicherung sowie bei den Finanzen und Steuern mit plus 0,3 Milliarden Franken und bei den Kantonsanteilen an den Bundessteuern.

Von den Anpassungen, die Ihre Kommission in den Beratungen vorgenommen hat, erwähne ich hier lediglich die Anträge der Kommission. Bei den bevorstehenden Beratungen der vorliegenden Minderheitsanträge, die in sechs Blöcken erfolgen werden, wird es wohl noch Detaildiskussionen geben. Stichwortartig zähle ich die Anträge des [PAGE 1804] Bundesrates kurz auf, bei denen Ihre Finanzkommission Änderungen beschlossen hat: minus 18,98 Millionen Franken bei den Sach- und Betriebsausgaben, also höhere Querschnittkürzungen; minus 1,91 Millionen Franken beim Funktionsaufwand im Globalbudget des Bundesstrafgerichtes; plus 2,91 Millionen Franken erneut im Globalbudget und beim Funktionsaufwand des Bundesstrafgerichtes, aber bei der Berufungskammer; minus 45 Millionen Franken für Sozialhilfe an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge beim Staatssekretariat für Migration; plus 3 Millionen Franken für internationale Sportanlässe (Rad-WM 2020) beim Bundesamt für Sport; plus 2,81 Millionen Franken im Globalbudget bzw. beim Funktionsaufwand der Eidgenössischen Zollverwaltung, beim Grenzwachtkorps, was allerdings durch Querschnittkürzungen kompensiert werden muss; dann plus 0,55 Millionen Franken beim Funktionsaufwand des Bundesamtes für Landwirtschaft; minus 1,64 Millionen Franken beim Funktionsaufwand im Zivildienstbereich; minus 7,735 Millionen Franken für die Biodiversität beim Funktionsaufwand des Bundesamtes für Umwelt; und plus 2,81 Millionen Franken wegen des Unfalls der Ju-Air bei der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle. Wir werden in der Detailberatung auf diese Änderungen zurückkommen.

Zum Nachtrag II zum Voranschlag 2018: Im Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2018 ersucht der Bundesrat um Zustimmung zu 14 finanzierungswirksamen Kreditnachträgen über insgesamt 47,5 Millionen Franken. Die Nachtragskredite führten zu keinen grossen Diskussionen in der Kommission. Beim Bundesbeschluss II geht es um die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2018 und im Bundesbeschluss III um die Finanzierung der Realisierung und der Einführung eines standardisierten Gever-Produkts in der zentralen Bundesverwaltung.

Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den drei Bundesbeschlüssen zu den Nachtragskrediten zuzustimmen.

Differenzierter sind die Abstimmungsergebnisse bei den Bundesbeschlüssen über den Voranschlag 2019, konkret zu folgenden Sachen.

Beim Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag 2019 beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dem Voranschlag 2019 mit den Änderungen der Finanzkommission zuzustimmen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2019 zuzustimmen.

Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2019 zuzustimmen. Ebenfalls einstimmig beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, dem Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2019 zuzustimmen.

An dieser Stelle möchte ich dem Kommissionssekretariat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit auch im Namen der Kommission ganz herzlich danken. Unsere Anliegen wurden immer sofort aufgenommen, Fragen wurden geklärt, Ergänzungsberichte wunschgemäss und zeitnah geliefert. Die Budgetdebatte gibt jeweils einen Einblick in die facettenreichen Aufgaben der Verwaltung. Wir alle konnten uns davon überzeugen, dass in der Bundesverwaltung Leistungen in hoher Qualität und mit einem enormen Engagement erbracht werden, und das unter nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen, die sich doch immer wieder ändern. Auch dafür danke ich ganz herzlich! Mit Interesse sehe ich nun einer interessanten und konstruktiven Budgetdebatte entgegen. Die Grundlagen dazu haben wir.