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Graber Konrad · Ständerat · 2018-11-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Hier geht es um das Thema "Allgemeiner Lebensbedarf von Kindern". Der Nationalrat hat mit 130 zu 58 Stimmen daran festgehalten, eine Abstufung der Zuschläge ab dem zweiten Kind und eine [PAGE 818] Senkung für Kinder unter elf Jahren vorzusehen. Gleichzeitig hat er die Möglichkeit des Abzugs der Kosten für die externe Kinderbetreuung für Kinder unter elf Jahren beschlossen. Bereits im Nationalrat stand ein Minderheitsantrag Lohr zur Diskussion, der eine Abstufung betreffend Nettobetreuungskosten für Kinder über und Kinder unter elf Jahren einführen wollte. Dieser Antrag wurde im Nationalrat nur knapp abgelehnt.

Der Kommission lagen eine umfassende Begründung aus dem Nationalrat und eine Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) vor. In Ihrer Kommission gab es auch Stimmen, die lieber an der Fassung des Ständerates festgehalten hätten. Im Sinne eines Kompromisses hat Ihre Kommission hier aber Hand geboten, und zwar mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung, also einstimmig. Dieser Kompromiss orientiert sich möglichst nahe an den tatsächlichen Kosten einer Familie. Er sieht vor, bei Kindern unter elf Jahren die anerkannten Ausgaben gemäss Beschluss des Nationalrates zu reduzieren, im Gegenzug aber die Kosten einer notwendigen familienergänzenden Betreuung anzuerkennen. Bei Kindern ab elf Jahren soll gegenüber heute nichts geändert werden.

Auch hier ersuche ich Sie, dem einstimmigen Antrag Ihrer Kommission zu folgen.