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Graber Konrad · Ständerat · 2018-11-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Hier geht es um die Freibeträge auf dem Gesamtvermögen. Der Nationalrat hat mit 133 zu 58 Stimmen an den tiefen Beträgen festgehalten. Es sind dies die Beträge vor der Neuordnung der Pflegefinanzierung, aber ohne Teuerung.

Es gab in Ihrer Kommission einen Antrag, dem Nationalrat zu folgen. Aufgrund der erneuten ausführlichen Diskussionen wurde dieser Antrag aber zurückgezogen. Was der Nationalrat hier vorschlägt, bedeutet im Resultat, dass der Freibetrag im Vermögen real geringer ist, ohnehin geringer als heute und auch geringer als vor der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahre 2011. Wir müssen uns bewusst sein, was diese Freibeträge inhaltlich bedeuten. Die Ergänzungsleistungen decken nur die Lücken und sind sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen teilweise auf bestimmte Fixbeträge abgestellt. Wenn der Freibetrag unter den Stand vor der Neuordnung der Pflegefinanzierung gesenkt wird, dann wird der Spielraum für die betroffenen Personen kleiner. Dies schränkt dann auch die Selbst- und Eigenverantwortung ein. Ihre Kommission war auch der Auffassung, dass wir als Gesetzgeber in dieser Frage konsistent sein müssen. Wenn die Pflegefinanzierung in einem aufwendigen Verfahren neu geregelt wird, sollten wir nicht ohne Not von solchen Beträgen abweichen.

Auch hier beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission festzuhalten.