Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-11-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-11-27
Wortprotokoll
Nachdem wahrscheinlich das Eintreten nicht bestritten sein dürfte und der Kommissionssprecher schon gut dargelegt hat, weshalb es diese Revision braucht, halte ich mich relativ kurz.
Es wurde gesagt: Das heutige Gesetz stammt von 1997, aus einer Zeit, in der das Kupferkabel die normale Welt war, die Art und Weise, wie man überhaupt Netze und Telekomdienstleistungen verbinden konnte. Seither hat sich diese Welt sehr verändert: Wir haben ganz andere Fernmeldedienstanbieterinnen. Wir haben gemerkt, dass eben nicht nur die klassischen Telekomunternehmen Player am Markt sind, sondern auch internetbasierte Fernmeldedienste hinzugekommen sind. Auch sie fallen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
Wir haben heute den globalen Trend, dass mobile Nachrichten immer weniger per SMS über die Mobilfunkanbieter versandt werden, sondern mehr über Whatsapp und andere Technologien, eben auch über internetbasierte Dienste. Das ist im heutigen Gesetz so nicht erfasst, nicht mitgedacht. Deshalb wurde hier ein viel technologieneutralerer Begriff gewählt. Wir haben die Vorstellung, dass wir hier vom Kupferkabel wegkommen müssen und das ganze Gesetz in dieser internetbasierten Welt denken müssen.
Die Telekommunikation hat auch eine viel grössere Bedeutung als 1997. Bei der ganzen Digitalisierung, die ja breit diskutiert wird und von der wir wissen, dass sie die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Behördentätigkeit, unser ganzes Leben betrifft, spielt die Telekommunikation eine zentrale Rolle. Wenn Sie sich vorstellen, welche Kommunikationsmöglichkeiten Ihnen damals zur Verfügung standen, was Sie heute für Möglichkeiten haben und in welchem Tempo diese Entwicklungen stattgefunden haben, so ist das schon sehr beeindruckend. Es scheint manchmal kaum mehr vorstellbar, wie man sich früher, auch als Parlamentarier, ohne Kommunikation mit E-Mail, SMS und ohne elektronische Agenden beruflich, privat oder als Politiker hat organisieren können. Aufhalten kann man diesen Fortschritt nicht: Er wird mit hohem Tempo weitergehen.
Wir möchten deshalb mit der Regulierung auch diese Entwicklung begleiten und eben zeitgemässe regulatorische Rahmenbedingungen schaffen, die die Möglichkeiten des Internets auch im FMG abbilden. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren auf Legiferierungen verzichtet und Ihnen darüber Bericht erstattet. Wir haben darauf verzichtet, weil wir mit der Branche abgemacht haben, die Glasfaserinvestitionen nicht zu bremsen - das soll stattfinden; wir haben an einem runden Tisch mit den verschiedenen Akteuren Spielregeln aufgestellt, zum Beispiel die Regel, dass nicht jeder Akteur gräbt und deshalb hohe Kosten hat, die dann dem Kunden überwälzt werden, sondern dass man eben vierfaserige Glasfaserkabel installiert, damit verschiedene Anbieter Zugang zu diesen Technologien haben und die Kosten kleiner sind.
Wir haben Ihnen die Fortschritte in der Entwicklung dargelegt und immer gesagt, wenn das geltende Recht mit dem technologischen Fortschritt nicht mehr mithalten kann, dann ist es Zeit für den Gesetzgeber. Das ist jetzt der Fall. Wir müssen aus verschiedenen Gründen das Gesetz anpassen. Einerseits wollen wir die administrativen [PAGE 825] Hürden abbauen. Sehr viele internetbasierte Dienstleisterinnen, die heute den Begriff der Fernmeldedienstanbieterinnen erfüllen, müssten sich melden - sie tun das nicht. Es ist ein Anachronismus, den wir streichen möchten, wir wollen somit administrative Hürden abbauen. Registriert werden sollen künftig nur noch diejenigen Anbieterinnen, die Ressourcen vom Staat benötigen - also nur diejenigen, die Telefonnummern oder Frequenzen benötigen. Diese möchten wir nach wie vor kennen, damit eben auch die Spielregeln für die Nutzung der Ressourcen durchgesetzt werden können. Die restlichen Telekomfirmen aber möchten wir administrativ entlasten.
Herr Ständerat Janiak hat zum Roaming dargelegt, weshalb wir hier nach wie vor nur eine technologiebasierte Entwicklung sehen: weil ein neues Abkommen mit der EU derzeit nicht denkbar ist. Auch die Roaming-Preise waren 2006 bei der letzten Revision kein Thema. Es wurde damals noch mehrheitlich akzeptiert, dass das Roaming relativ viel kostet, auch wenn die Unzufriedenheit mit den Gebühren während des Sommers auch hier diskutiert wurde. Smartphones gab es aber noch kaum und entsprechend wenig Datenverkehr beim Roaming. Hier präsentiert sich die Situation komplett anders.
Sie haben gehört, dass die Mobilfunkkunden aus den EU-Staaten in der Regel auch im EU-Ausland dieselben Tarife bezahlen wie beim Mobiltelefonieren oder Surfen in ihrer Heimat. Für die Schweizerinnen und Schweizer ist es deshalb umso unverständlicher, wenn sie je nach Abonnement nach wie vor hohe Gebühren für das Roaming bezahlen müssen. Wir schaffen hier in diesem Gesetz eine Grundlage, damit gegen überhöhte Preise vorgegangen werden kann. Das ist auch im Sinne zahlreicher Vorstösse und Diskussionen im Parlament.
Für grossen Ärger sorgen daneben - auch das wurde erwähnt - die unerwünschten Werbeanrufe. Hier spielt das Internet eben auch eine entscheidende Rolle. Heute sind es sehr oft ausländische Callcenter, die sich irgendwo in der Welt befinden und über das Internet diese Anrufe tätigen. Sie machen sich damit zwar strafbar, es ist aber fast unmöglich, solchen Callcentern auf die Schliche zu kommen. Entsprechend ist auch die internationale Strafverfolgung solcher Taten äusserst schwierig. Der Gesetzgeber muss tätig werden: Nach unserem Entwurf sollte eine Verpflichtung für die Anbieterinnen eingeführt werden, missbräuchliche Anrufe zu bekämpfen. Das ist auch ein Schutz für unsere Bevölkerung, vor allem für ältere Menschen, die sehr oft noch Freude haben, wenn sie einen Telefonanruf erhalten. Doch leider sind es dann nicht unbedingt die richtigen, freundlichen Anrufe.
Der breite Einzug des Internets führt auch zu Anpassungsbedarf, was die Infrastruktur betrifft. Wie bei anderen Infrastrukturen muss auch diese geschützt werden, da sie von strategischer Bedeutung und anfällig ist. Es handelt sich dabei um grosse Investitionen. Hier geht es einerseits um den Schutz von Domain-Namen und andererseits um den Schutz vor der zunehmenden Gefahr von Cyberattacken.
Die Verwaltung von Domains, die in den Hoheitsbereich der Schweiz fallen - ".swiss" oder ".ch" -, ist eine zunehmend wichtige Aufgabe, die auch wirtschaftlich zunehmend von Bedeutung ist. Heute gibt es hierfür keine explizite Rechtsgrundlage im FMG. Deshalb möchten wir hier auch diesem Schutzbedürfnis Rechnung tragen. Im letzten Jahr haben, wie Sie wissen, verschiedene Cyberangriffe für Schlagzeilen gesorgt, und die Gefahr solcher Attacken dürfte zunehmen. Die Revision möchte hier Abhilfe schaffen und für die Fernmeldedienstanbieterinnen das Recht, aber auch die Pflicht einführen, für die Sicherheit ihrer Netze zu sorgen.
Kernthemen der Botschaft sind - auch da freue ich mich auf die Debatte! - die technologieneutrale Ausgestaltung des Netzzugangs, die Netzneutralität und die Netzsperre bei verbotener Pornografie. Der Kinder- und Jugendschutz ist wichtig. Gerade beim Internet sind auch Eltern sehr oft überfordert, diesen Schutz zu gewähren und zu kontrollieren, was ihre Kinder konsumieren. Deshalb haben hier auch der Gesetzgeber und die Anbieterinnen eine Rolle wahrzunehmen.
Im Rahmen der Frage des Eintretens möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die intensive Auseinandersetzung in der bisherigen Debatte gezeigt hat, dass sich das Umfeld sehr stark verändert hat und dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich neu verhandelt werden müssen. Das Basieren auf und Festhalten an alten Technologien ist das Schlimmste, was Sie machen können. Mit einem Nichteintreten - damit rechne ich jetzt nicht - würden Sie aber genau das machen: Festhalten an alten Technologien. Wir brauchen gerade auch für die digitale Schweiz eine modern versorgte, möglichst diskriminierungsfreie Gesellschaft der Zukunft, Neutralität und die modernen Technologien, und das eben nicht nur in den Städten, sondern flächendeckend für unser ganzes Land.