Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-11-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-11-27
Wortprotokoll
Diese Netzneutralität ist etwas, was sehr kontrovers diskutiert wird und bei dem es auch unterschiedliche Lösungsansätze gibt. Die EU hat zum Beispiel 2016 eine Verordnung eingeführt. Die USA haben diesen Juli ihre Regulierung wieder abgeschafft, und in der Schweiz haben wir schlichtweg keine Indizien, dass Zustände vorliegen würden, die eine Regulierung zum Thema Netzneutralität erforderten. Wir haben heute Gott sei Dank verschiedene Internetzugangsanbieterinnen, und wenn jemand hier irgendwo die Auswahl beeinflussen oder Dienste verlangsamen oder untersagen würde, dann würde der Markt sofort regulieren. Der Kunde, die Kundin kann die Anbieterin wechseln. Deshalb haben wir nach guter Schweizer Tradition gesagt, wenn man keine Probleme hat, dann muss man auch nicht regulieren.
Wir führen aber eine Transparenzpflicht ein, damit, falls irgendwelche Informationen ungleich behandelt würden, die Kundinnen und Kunden informiert würden. Die Internetzugangsanbieterinnen in der Schweiz sollen nach Vorstellung des Bundesrates frei sein, ihren Kundinnen und Kunden im freien Wettbewerb individuelle Lösungen anzubieten, und umgekehrt soll aber die Kundin, der Kunde die Information erhalten. Die vom Nationalrat gewählte Gleichbehandlungspflicht ist die harte Regulierung, und das hat Ihre Kommission zu Recht als nicht zielführend erachtet. Sie würde weiter gehen als die Regulierung der EU und würde unter bestimmten Voraussetzungen etwa ein eigenes Fernsehangebot oder ähnliche Dienste bei der Übertragung im Netz beeinträchtigen. Ein Netzmanagement wäre so nicht mehr möglich, aber gerade das braucht es für gewisse Qualitätserfordernisse. Herr Ständerat Janiak hat zu Recht zum Beispiel die Qualität von TV-Übertragungen genannt.
Die Bestimmung, die Ihre Kommission vorsieht, ist jetzt zumindest EU-kompatibel. Sie ist aber eine Netzneutralitätsbestimmung, eine Regulierung für einen Bereich, wo kein Problem besteht. Insofern finden wir nach wie vor gemäss dem Grundsatz, dass die Wirtschaftsordnung erst dann einzuschränken ist, wenn ein Problem besteht, dass wir hier überhaupt nur das Erfordernis der Transparenz vorsehen sollten. Aber wir könnten mit dieser Regelung leben.