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Hösli Werner · Ständerat · 2018-11-27

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-27

Wortprotokoll

Wenn wir das Fernmeldegesetz revidieren, setzen wir uns der grossen Gefahr aus, dass Regelungen für Technologien und Dienstleistungen getroffen werden, die bei Inkraftsetzung des Gesetzes und der Verordnungen bereits wieder überholt sein könnten. Von daher wäre weniger wohl mehr. Aber es geht gesellschaftlich natürlich um sehr relevante Themen wie Eigentumsbeschränkung, Investitionssicherheit, Kinder- und Jugendschutz vor den Gefahren von Fernmeldediensten, Schutz vor unlauterer Werbung sowie sogenannt offenes Internet respektive die Priorisierung von Informationen und speziellen Diensten. Da kann man, in Glarner Mundart gesagt, "nüd eifach alls schliife luu". Das zeitversetzte Fernsehen empfinden wir heutzutage ebenfalls als wichtig, doch ist es letztlich wohl eine bequeme Nebensächlichkeit, welche unser Leben im Zeitraffer weiter beschleunigt, anstatt es zu entschleunigen. Ich nutze dieses zeitversetzte Fernsehen auch oft und gerne. Aber ob Sendungen mit oder ohne Werbung zu sehen sind, ist bei näherer Betrachtung wohl kein echtes Gesellschaftsproblem.

Ihre Kommission hat sich gestützt auf die detaillierten Unterlagen der Schwesterkommission und auf eigene Abklärungen und Kenntnisse mit der Vorlage befasst. Die Pièce de Résistance, namentlich Artikel 11c in Verbindung mit Artikel 3a, wird wohl in der Detailberatung - der Kommissionspräsident hat schon darauf hingewiesen - nochmals etwas ausführlicher thematisiert. Ich verzichte im Moment, näher darauf einzugehen, obwohl ich Sie jetzt schon bitte, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen. Ebenso bitte ich Sie, den übrigen Anträgen Ihrer Kommission vorbehaltlos zuzustimmen; dies jedoch im Wissen, dass wir unter Umständen bei Artikel 12e Absatz 2bis eine neue Regulierung für die speziellen Dienste vorsehen, welche keine Wirkung im eigentlichen Sinn entfaltet und vor allem wieder eine neue Aufgabe für das Bakom darstellt. Je länger wir über diesen Artikel debattiert haben, umso stärker hat mich dieses Gefühl beschlichen. Hier wünschte ich mir vom Nationalrat, dass er in der Differenzbereinigung - wenn es so weit kommt - ein kritisch prüfendes Auge darauf wirft.

Bei Artikel 35 betreffend die Inanspruchnahme von Grund und Boden haben wir wohl das Ei des Kolumbus auch noch [PAGE 824] nicht ganz gefunden. Ich erachte es jedoch als wichtig, hier Differenzen zum Nationalrat zu schaffen, um dann im zweiten Umgang einen entscheidenden Schritt weiter zu kommen.

Alles in allem glaube ich feststellen zu dürfen, dass Ihre Kommission in Ergänzung zum Nationalrat den einen oder anderen wichtigen Punkt aufgenommen und beraten hat. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und Ihrer Kommission im erwähnten Sinn, wie ich es dargestellt habe, vollumfänglich zu folgen.