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Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Auf Antrag aus ihrer Mitte hat die Kommission beschlossen, Artikel 35a Absatz 1 zu streichen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates müssen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer soweit zumutbar nebst dem Anschluss ihrer Wahl weitere Anschlüsse bis in die Wohnungen oder die Geschäftsräume dulden, wenn eine Anbieterin von Fernmeldediensten dies verlangt und die Kosten dafür übernimmt. Diese Änderung stellt eine Wende gegenüber der gegenwärtigen Gesetzeslage dar. Bis anhin mussten Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer weitere Anschlüsse dulden, sofern Mieter oder Pächter diese verlangten und auch die Kosten dafür übernahmen. Neu soll dieses Recht den Anbieterinnen von Fernmeldediensten zustehen. Zudem haben die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer den Anbieterinnen von Fernmeldediensten die erforderlichen Rechte für die Errichtung, den Bestand sowie den Betrieb und Unterhalt der Hausinstallationen unentgeltlich zu gewähren. Die Kommission sieht darin eine Verschlechterung ihrer Position und will beim geltenden Recht bleiben. Das hat sie mit 4 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschieden.

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