Müller Thomas · Nationalrat · 2018-11-27
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-27
Wortprotokoll
Weil Kollege Jean-Pierre Grin als Kommissionssprecher amtet, begründe ich für ihn seine drei Minderheitsanträge zum EJPD beziehungsweise zum Staatssekretariat für Migration. Zwei Minderheitsanträge betreffen [PAGE 1826] den Voranschlag 2019, ein Minderheitsantrag bezieht sich auf den Finanzplan 2020-2022.
Die beiden Minderheitsanträge zum Voranschlag 2019 gründen auf der klaren Erwartung, dass die rückläufige Zahl von neuen Asylgesuchen zwingend eine Reduktion der Ausgaben des Staatssekretariates für Migration zur Folge haben muss. In Bezug auf die Zahlen muss man wissen, dass der Voranschlag 2018 auf der Annahme von 26[NB]000 neuen Asylgesuchen erstellt worden war. Tatsächlich ist für das Jahr 2018 hochgerechnet bis zum Jahresende mit etwa 16[NB]500 neuen Asylgesuchen zu rechnen. Dem Voranschlag 2019 liegt die Annahme von 23[NB]000 neuen Asylgesuchen zugrunde, also weniger, als für den Voranschlag 2018 angenommen worden war.
Bereits dieser Vergleich der Grundlagen für die Voranschläge 2018 und 2019 muss im Ergebnis eine Reduktion des Funktionsaufwandes des SEM bewirken, auch mit Berücksichtigung des Vollzuges der Asylgesetzrevision ab dem 1. März 2019. Die Minderheit Grin beantragt eine Reduktion um 8,7 Millionen Franken auf 242,8 Millionen Franken, was dem Betrag im Voranschlag für das laufende Jahr 2018 entspricht.
Die Minderheit Grin beantragt zudem die Reduktion der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 61,4 Millionen Franken auf 132,5 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht dem Ergebnis der Rechnung 2017. In den neuen Bundesasylzentren sind 5000 Unterkunftsplätze vorgesehen. Damit lassen sich im Jahresverlauf Spitzen von bis zu 2000 neuen Asylgesuchen in einem Monat bewältigen. Es stellt sich aber die Frage, ob so viele Plätze überhaupt erforderlich sind. Die tatsächliche Auslastung in den Jahren 2017 und 2018 lag bei 2800 Betten. Mit der von der Minderheit Grin beantragten Reduktion lassen sich 3000 Unterkunftsplätze bereitstellen, also die Zahl, die in den letzten zwei Jahren tatsächlich erforderlich war.
Die Minderheit Grin beim Finanzplan 2020-2022 akzeptiert die vom Bund mit den Kantonen vereinbarte Verdreifachung der Integrationspauschale von bis 6000 auf bis 18[NB]000 Franken für den Voranschlag 2019. Die Minderheit ist aber klar der Auffassung, dass dieser Betrag im Finanzplan nicht einfach weiter erhöht werden darf, sondern zu plafonieren ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Geld abgeholt wird, wenn der Bund es offeriert.
Der vernünftige Umgang mit Finanzen verlangt, dass zunächst einmal anhand von klaren Kriterien gemessen wird, was die Verdreifachung der Integrationspauschale tatsächlich bewirkt. Vorher besteht kein Grund, unter diesem Titel jährlich noch mehr Geld im Finanzplan einzustellen.