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Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Die Kommission folgt hier dem Entwurf des Bundesrates. Er sieht vor, dass illegale Werbeanrufe gefiltert werden müssen. Es gibt aber auch legale Anrufe aus Callcentern, z. B. betreffend Sozial- und Marktforschungsprojekte von Forschungsinstituten. Diese befürchten, dass ihre Anrufe herausgefiltert werden könnten.

Man hofft, dass dies mit der Formulierung gemäss der Fassung des Nationalrates nicht mehr der Fall wäre. Wahrung der Interoperabilität bedeutet, dass die Netze zusammen kommunizieren können müssen; diese Pflicht gilt ohnehin. Mit der Verpflichtung, illegale Anrufe zu filtern, ist implizit auch gesagt, dass legale nicht gefiltert werden dürfen. Somit ist dieser Zusatz eigentlich nicht nötig.

Probleme sieht die Kommission mit dem Bundesrat beim Zusatz des Nationalrates, dass auch die Pflichten der Grundversorgung gewahrt werden sollten. Die Pflicht, Werbeanrufe zu unterdrücken, hat nichts mit der Grundversorgung zu tun, und sie trifft nicht nur die Grundversorgungskonzessionärin, sondern alle. Im Rahmen der Differenzbereinigung sollte dies noch geklärt werden.