Müller Thomas · Nationalrat · 2018-11-27
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-27
Wortprotokoll
Im Voranschlag 2019 des EDA bei den Beziehungen zum Ausland wird die SVP-Fraktion die drei Minderheitsanträge Keller Peter unterstützen und die Anträge der Minderheiten I (Gysi) und II (Schneider Schüttel) ablehnen.
In der Stossrichtung will die Minderheit Keller Peter das massive Ausgabenwachstum der letzten Jahre dämpfen. Die beantragte Kürzung des Aufwands beim EDA bedeutet inhaltlich lediglich die Plafonierung auf dem Stand des Voranschlages 2018; Kollege Keller hat vorhin versehentlich die Rechnung 2017 erwähnt. Die beantragte Kürzung bei der Entwicklungszusammenarbeit entspricht dann hingegen dem Stand der Rechnung 2017. Beides ist vertretbar und ein Gebot des sorgfältigen Umgangs mit Steuergeldern, auch in Zeiten, in denen relativ viel Geld zur Verfügung steht. Die APD-Quote ist keine Zielgrösse, sondern ein Richtwert, den die Schweiz stets eingehalten hat.
Im Voranschlag des EJPD wird die SVP-Fraktion die zwei Minderheitsanträge Grin zum Funktionsaufwand des SEM [PAGE 1827] und zu den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren unterstützen. Wie vorhin gesagt, muss sich die rückläufige Zahl der Asylgesuche auf die Ausgabenentwicklung auswirken.
Unterstützen wird die SVP-Fraktion auch die Minderheit Grin bei ihrem Antrag zum SEM im Finanzplan 2020-2022. Die Verdreifachung der Integrationspauschale wird für den Voranschlag 2019 akzeptiert, aber es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Zahl im Finanzplan noch weiter zu erhöhen.
Ablehnen wird die SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Hadorn in Bezug auf die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Die Differenz betrifft letztlich eine rein rechnerische Frage, nämlich die Frage, gestützt auf welche Annahmen der Voranschlag im Asylbereich erstellt werden soll. In diesem Punkt hatte Herr Gmür vorhin Recht. Aber die von der Minderheit und Herrn Gmür so hochgelobte Formel haben wir bisher nur ein einziges Mal angewendet, und wir lagen im Ergebnis mindestens so weit daneben wie früher ohne Formel. Die Subkommission 4 der Finanzkommission hatte bereits für den Voranschlag 2018 einen pragmatischen Weg gewählt. Die Mehrheit der Finanzkommission hat ihn jetzt zweimal übernommen: In Bezug auf die Zahl der im Budgetjahr erwarteten neuen Asylgesuche stellen wir auf die Formel ab und gehen von 23[NB]000 Asylgesuchen aus, im Wissen, dass das wahrscheinlich zu viel ist. In Bezug auf die Folgekosten aus Asylgesuchen aus vorangegangenen Jahren stellen wir im Budgetjahr aber auf die tatsächliche Zahl der eingegangenen Asylgesuche ab. Diese Folgekosten sind relativ gut zu berechnen. Wenn man so vorgeht, führt dies zu einem Minderaufwand von 45 Millionen Franken.
Ablehnen wird die SVP-Fraktion auch den Antrag der Minderheit Gmür Alois zu den Leistungszielen des SEM. Die laufende Überprüfung der vorläufigen Aufnahme ist ein gesetzlicher Auftrag. Personen, deren Schutzbedürfnis im Sinne des Asylbegriffs weggefallen ist, haben unser Land grundsätzlich wieder zu verlassen.
In diesem Zusammenhang hat die FK-NR auf Antrag der SVP-Vertreter für das Staatssekretariat für Migration als Zielsetzung aufgenommen, dass im laufenden Jahr ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea abzuschliessen sei. Jetzt kann man sagen, dass diese Terminierung falsch sei. Lassen Sie mich aber als ehemaliger Präsident eines Fussballvereins und Schweizer Meisters sagen: Wenn Sie nicht mit der klaren Zielsetzung in den Match gehen, die 90 Minuten zu nützen, gewinnen Sie kein Spiel. Setzen wir also diese Terminvorgabe.
Ein letzter Hinweis noch: Dass die Grenze zwischen Eritrea und Äthiopien seit Kurzem offen ist, darf nicht dazu führen, dass die illegale Zuwanderung in die Schweiz aus wirtschaftlichen Gründen wieder zunimmt.
Ich ersuche Sie, unseren Anträgen zu folgen.