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Eberle Roland · Ständerat · 2018-11-27

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt einen Rahmenkredit von rund 147 Millionen Franken mit einer Laufzeit von vier Jahren zur Unterstützung der globalen Umwelt. Wir sind seit 1991 zum siebten Mal gefragt, einen entsprechenden namhaften Beitrag zu sprechen. Zuletzt hat die Schweiz 2015 einen Rahmenkredit für vier Fonds gesprochen. Es geht um den Globalen Umweltfonds, den multilateralen Ozonfonds, den Least Developed Countries Fund, den Special Climate Change Fund sowie einen Durchführungskredit.

Beim vorliegenden Erlass handelt es sich um einen einfachen Bundesbeschluss, der nicht dem Referendum untersteht. Der Rahmenkredit untersteht hingegen der Ausgabenbremse. Es ist ein wiederkehrendes Geschäft, welches dieses Mal die Jahre 2019 bis 2022 umfasst. Das Engagement der Schweiz basiert national wie international auf den Artikeln 2 und 54 unserer Bundesverfassung.

Die Schweiz hat ein Interesse, dass man die Umweltanliegen im globalen Umfeld stärkt. Ein zentraler Bestandteil ist neben dem materiellen Abkommen und unserem Engagement auch die Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten. Das betrifft vor allem auch die Entwicklungsländer.

Der Rahmenkredit für diese Laufzeit beträgt 147[NB]830[NB]000 Franken und beinhaltet mit 118 Millionen Franken zum grössten Teil die siebte Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds. Der Globale Umweltfonds ist nach wie vor der wichtigste Finanzmeccano, wenn es um die Umsetzung von Konventionen und Protokollen geht, welche die Umwelt betreffen. Betroffen sind das Klima, die Biodiversität, die Wüstenbildung, die internationalen Gewässer, die Chemikalien, der Abfall und der Wald. Vorgesehen sind 13,5 Millionen Franken für den multilateralen Ozonfonds, gut 13 Millionen Franken für die Klimafonds, kleinere Beiträge für den Technologietransfer sowie 2,8 Millionen Franken als Durchführungskredit für all diese Massnahmen.

Der Rahmen ist gleich gross wie der vorangehende, wir setzen also unsere bisherige Politik fort. Der Beitrag an den Globalen Umweltfonds ist leicht gesenkt worden, damit wir den Lastenanteil der Schweiz in Prozenten gleich halten können. Dafür geben wir ein bisschen mehr in die Klimafonds und den Ozonfonds.

Das sind alles öffentliche Entwicklungshilfegelder und stellen damit anrechenbare Kosten dar. Im Sinne einer Win-win-Situation gehen die Entwicklungsländer Verpflichtungen zugunsten der globalen Umwelt ein, obschon sie andere Prioritäten wie z. B. die Armutsbekämpfung, die Bildung oder die Digitalisierung haben. Die Industrieländer auf der anderen Seite sind dazu verpflichtet, hier nach wie vor Unterstützung im Umweltbereich zu leisten.

Das ist auch ein wichtiges Element der multilateralen Umweltübereinkommen. Die Mittel dieses Rahmenkredits tragen zur Erfüllung der Finanzverpflichtungen im Rahmen der verschiedenen Umweltabkommen, wie namentlich des Pariser Klimaabkommens, bei. Der Bundesrat geht z. B. davon aus, dass der faire Anteil der Schweiz am Finanzierungsziel von 100 Milliarden US-Dollar, das per 2020 erreicht werden sollte, insgesamt zwischen 450 und 600 Millionen US-Dollar liegen dürfte. Die Beiträge an den Globalen Umweltfonds werden hier zu 30 bis 60 Prozent an die internationale Klimafinanzierung angerechnet, die Beiträge an den Ozon- und an die Klimafonds sogar zu 100 Prozent.

Die Fragen der Kommission bezüglich der Effizienz dieser Fonds und der Kontrolle einer möglichst wirkungsvollen Mittelverwendung wurden dahingehend beantwortet, dass die Schweiz beim Globalen Umweltfonds auch im Exekutivrat vertreten sei. Die Mittelzuteilung und die Qualität der Projekte könnten somit mitbestimmt werden, gleich wie z. B. beim Internationalen Währungsfonds oder bei der Weltbank. Die Wirksamkeit der Projekte des Globalen Umweltfonds allerdings wird von der unabhängigen Evaluationsstelle des Globalen Umweltfonds geprüft: Alle vier Jahre unterzieht diese die Tätigkeit des Globalen Umweltfonds einer umfassenden externen und unabhängigen Evaluation. Wenig begeistert hat sich die Kommission in Bezug auf die sehr schlechten Beurteilungen der letzten Evaluationsperiode gezeigt, wurden doch 37 Prozent der Projekte als lediglich befriedigend und 21 Prozent als gar nicht erfüllt beurteilt.

Im Weiteren befasste sich die UREK-SR mit der Frage der Kostenteiler pro Nation und mit der Frage der Zahlungsdisziplin der Mitgliedländer. Dabei ist leicht festzustellen, dass sich wichtige Länder nicht konform verhalten und sogar ihre festgelegten Wertquoten nicht garantieren.

Frau Bundesrätin Leuthard wies auf die Schwierigkeit der korrekten Einreihung der Entwicklungs- und Schwellenländer in die Wertquoten hin. Es gibt seit Jahren sowohl bei den Bretton-Woods-Institutionen wie auch hier das Thema, dass Länder als Entwicklungsländer eingereiht sind, obwohl sie heute tatsächlich keine mehr sind, sondern in die Kategorie von Schwellen- oder normalen Ländern gehören. Singapur beispielsweise ist immer noch bei den Entwicklungsländern. Es kann billiges Geld über die Bretton-Woods-Institutionen beschaffen. Das ist einfach ein Beispiel. Wir versuchen immer wieder anzustossen - das ist die Aussage von Frau Bundesrätin Leuthard -, dass man die Welt wieder realistisch abbildet, leider bis heute ohne Erfolg.

Herr Kollege Roberto Zanetti hat zusätzlich als Berichterstatter aus der Finanzkommission berichtet und dabei festgehalten, dass dieses Geschäft dort ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen wurde.

Die UREK-SR ist letztlich nach intensiver Diskussion ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten und empfiehlt den entsprechenden Bundesbeschluss mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme.