Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-11-28
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-28
Wortprotokoll
Gestern erlaubte ich mir zu Beginn zu sagen, möglicherweise würden einige Mitglieder unseres Rates die Materie Finanzen als derart trocken erachten, dass sie dem Schlafen den Vorzug gegeben hätten und deswegen noch nicht erschienen seien. Zu Recht hat mich eine Kollegin daran erinnert, dass man die Debatte durchwegs auch von auswärts verfolgen kann und dabei mitverfolgen kann, was hier diskutiert wird - was sie selbst auch gemacht hat.
Wir konnten heute Morgen bei diesem Block treffend erleben, welche verschiedenen gesellschaftlichen Vorstellungen in diesem Raum vertreten werden. Das ist unser gutes Recht, das ist wohl das Abbild unserer Gesellschaft. Wo die Grenzen liegen, hat jeder selbst zu beurteilen, und das wird sich auch in unserem Stimmverhalten zeigen. Ich habe das Vorrecht, hier die Haltung der Kommissionsmehrheit wiederzugeben.
Der Antrag der Minderheit Frehner, der heute früh begründet wurde, will, dass das Budget für das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann vollständig gestrichen wird, da es heute keinen Handlungsbedarf in diesen Angelegenheiten mehr gebe und das Büro sich für die Besserstellung der Frau gegenüber dem Mann statt für die Gleichstellung engagiere. Ihre Finanzkommission konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen und empfiehlt mit 18 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit Frehner abzulehnen.
Die Minderheit II (Meyer Mattea) verlangt, der Funktionsaufwand des Gleichstellungsbüros sei um 600[NB]000 Franken zu erhöhen, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Mit der Unterzeichnung der Konvention im Jahr 2017 verpflichtete sich die Schweiz, umfassende Massnahmen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sowie für die Gleichstellung auszuarbeiten, damit die Betroffenen Unterstützung und genügend Schutz erhalten. Die Massnahmen müssen mit den Kantonen und Gemeinden, aber auch mit den Opferhilfestellen und NGO koordiniert werden. Deshalb seien die Mittel beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung einzustellen. Mit 18 zu 7 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre Finanzkommission, diesen Antrag der Minderheit II abzulehnen.
Die Minderheit I (Bendahan) erachtet eine Aufstockung des Budgets für das Gleichstellungsbüro von 200[NB]000 Franken als notwendig, damit dieses seine Aufgaben befriedigend [PAGE 1841] erfüllen könne. Es wurde dargelegt, in welchen Bereichen besondere Unterstützung notwendig sei. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 18 zu 7 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Die Minderheit Weibel verlangt, dem Bundesamt für Gesundheit seien die vom Bundesrat gewünschten Mittel zu belassen, d. h. nicht gemäss dem Antrag der Mehrheit um 1,42 Millionen Franken zu kürzen. Es geht um den Beizug externer Sachverständiger, Beauftragungen für Studien, die Bearbeitung unserer Anträge, was nur zu 80 Prozent mit eigenem Personal bewerkstelligt werden könne. Mit Stichentscheid des Präsidenten empfiehlt Ihre Kommission, den Antrag der Minderheit Weibel abzulehnen.
Die Minderheit Meyer Mattea verlangt, beim Bundesamt für Sozialversicherungen sei der Funktionsaufwand um 1,8 Millionen Franken zu erhöhen, um für die Armutsbekämpfung im Jahr 2019 und auch in den folgenden Jahren bis 2022 gleich viel Geld zur Verfügung zu stellen wie in den vergangenen fünf Jahren. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 17 zu 7 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Die Minderheit Frehner beantragt, die Position für familienergänzende Kinderbetreuung sei um gut 13,34 Millionen Franken zu kürzen, da dies nicht unbedingt eine Staatsaufgabe sei. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet diesen Förderungsbeitrag für zweckmässig und zielführend, und die Kommission empfiehlt mit 15 zu 9 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Es liegen noch zwei Anträge der Minderheit Sollberger vor, die das Bundesamt für Energie betreffen. Mit der Reduktion des Funktionsaufwands um 19 Millionen Franken soll Energie Schweiz der Stecker gezogen werden. Energie Schweiz hat einen Gesetzesauftrag, der vom Volk an der Urne bestätigt wurde. Der Bundesrat verfolgt den Grundsatz, dass diese Veränderungen insbesondere mit Anreizen über den Markt passieren sollen. Energie Schweiz ist ein marktorientiertes Programm. Das Beschaffungsbudget 2018 wurde bereits von 24 auf 19 Millionen Franken reduziert. 14,7 Millionen Franken sind für externe Dienstleistungen und 4,3 Millionen für Beratungsleistungen vorgesehen. Eine Kürzung würde die Einhaltung von 600 Verträgen gefährden, wurde uns dargelegt, welche Energie Schweiz mit Partnern abgeschlossen hat. Oft fliessen kleine Summen mit grosser Wirkung, wurde uns dargelegt. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Minderheit, die den Voranschlag 2019 und auch den Finanzplan 2020-2022 betrifft, abzulehnen.
Die andere Minderheit Sollberger betrifft das Gebäudeprogramm. Sie will den Voranschlag und den Finanzplan um 1 Million Franken kürzen. Der Kommunikationsaufwand soll entsprechend reduziert werden. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, auch diese Minderheit abzulehnen.