Rieder Beat · Ständerat · 2018-11-28
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-11-28
Wortprotokoll
Ganz so harmlos ist diese Norm natürlich nicht, wie Herr Kollege Jositsch es jetzt ausgeführt hat. Es gab seit 1994 etwa 400 Urteile wegen Verletzung der Strafnorm zur Rassendiskriminierung. Das sind nicht viele, aber wir hatten sehr viele Urteile, die sehr heftig umstritten [PAGE 853] waren und viel Publizität und Unwillen erregten. Ich erinnere nur an den Fall Perinçek, wo die Schweiz aufgrund der Anwendung der Rassendiskriminierungs-Strafnorm verurteilt wurde. Es ging dort um die Leugnung von Völkermord. Auch bei den anderen Fällen hatte man immer das Gefühl, dass das Bundesgericht zwar restriktiv ist, aber doch am Limit dieser Norm fährt.
Ich persönlich aber glaube, dass die Praxis gezeigt hat, dass die Gerichte mit dieser Norm in der gegenwärtigen Ausgestaltung sehr gut umgehen können, da gebe ich Herrn Kollege Jositsch Recht. Wir müssen aber achtgeben, dass wir diese Strafnorm nicht ungebührlich ausweiten und somit eigentlich die Anwendung in einen Bereich bringen, wo die Gerichte Schwierigkeiten haben werden.
Daher habe ich keinen Nichteintretensantrag gestellt, sondern mich der Minderheit Hefti angeschlossen. Wir müssen dann in der Detailberatung darüber entscheiden, ob wir das Strafgesetzbuch mit unbestimmten Gesetzesbegriffen ausgestalten wollen. Damit würden wir eigentlich die Rassendiskriminierungs-Strafnorm, die an und für sich jetzt gefestigt ist, um einen Bereich erweitern, wo sie plötzlich anfechtbar wird, wo sie geschwächt wird. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Von dieser Entscheidung hängt für mich auch ab, ob ich dieser Vorlage schliesslich zustimmen werde oder nicht.
Die Bedenken von Kollege Caroni sind sehr wohl berechtigt. Diese Norm ist einmalig in Europa. Wir haben von Kollegin Seydoux von Ländern gehört, in denen man diskutiert, was man bestrafen möchte und was man nicht bestrafen möchte. Bei uns wird bestraft. In diesen Ländern haben sie solche Strafnormen eben gerade nicht.
Ich bin daher für Eintreten. Ich weise aber darauf hin, dass bei Artikel 261bis wirklich der Minderheit Hefti gefolgt werden müsste, sonst überdehnen wir diesen Straftatbestand.