Zuberbühler David · Nationalrat · 2018-11-29
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-29
Wortprotokoll
Ein Schwerpunkt der Armeebotschaft 2018, welche dieser Rat während der Herbstsession ausführlich diskutiert und beraten hat, betraf das Ziel der Weiterentwicklung der Armee, die Truppe vollständig auszurüsten. Der Bundesrat beantragte deshalb mit dem Rüstungsprogramm einen Verpflichtungskredit für die neue modulare Bekleidung und Ausrüstung. Für diesen Bereich hatte er 377 Millionen Franken vorgesehen. Für 199,2 Millionen Franken wollte unsere Landesregierung beispielsweise jeden Soldaten mit einem sogenannten ballistischen Körperschutz, welcher in einer leichten und einer schweren Version zu beschaffen wäre, ausrüsten.
Anlässlich der Beratung der Armeebotschaft hatte der Ständerat als Erstrat vorgeschlagen, bei der Ausrüstung der Soldaten seien 100 Millionen Franken zu sparen. Er halbierte schliesslich den Kredit für die zu beschaffenden 115[NB]000 Schutzwesten. Der Nationalrat folgte dem Ständerat jedoch nicht: Deutlich, nämlich mit 128 zu 63 Stimmen, unterstützte er den Antrag des Bundesrates, die Truppe sei vollständig auszurüsten. Die Mehrheit des Nationalrates sah die Notwendigkeit als erwiesen an, den einzelnen Armeeangehörigen einen angemessenen Körperschutz zu gewährleisten, zumal unsere Soldaten nur dann schützen und sichern können, wenn auch ihr Eigenschutz sichergestellt ist. [PAGE 1858]
Die Frage der Anzahl Schutzwesten, die angeschafft werden soll, ging damit zurück in den Ständerat, weshalb sich die Armeebotschaft 2018 heute in der ersten Runde der Differenzbereinigung befindet. Die einzige Differenz, die besteht, betrifft nun eben die Vorlage 1, den Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2018. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates diskutierte am 17. September 2018 nochmals verschiedene Varianten und kam letztlich zum Schluss, dass sie dem Nationalrat einen Schritt entgegenkommen sollte. Die vom Bundesrat vorgelegte und vom Nationalrat deutlich angenommene Lösung mit einem ballistischen Körperschutz für einen Betrag in der Höhe von 199,2 Millionen Franken ging der ständerätlichen Kommission aber immer noch zu weit. Sie erachtete insbesondere die im Kredit enthaltene Reserve als nicht notwendig. Die SiK-SR beschloss deshalb, den Kredit für den ballistischen Körperschutz zwar nicht zu halbieren, aber doch um 15 Prozent zu kürzen. Sie beantragte der Kleinen Kammer anlässlich der Herbstsession, den Betrag von 199,2 Millionen Franken um 29,2 Millionen auf 170 Millionen Franken zu kürzen. Diesem Antrag ist der Ständerat dann auch gefolgt.
Ich komme nun zur Arbeit unserer Kommission. Da nach der ersten Beratung in jedem Rat in Bezug auf die Beschaffung der ballistischen Schutzwesten keine Einigung zustande gekommen ist, befasste sich die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates am 30. Oktober 2018 erneut mit der Armeebotschaft 2018 bzw. mit den ballistischen Schutzwesten. Zwei Minderheiten beantragen weiterhin Kürzungen.
Die Minderheit II (Fridez) möchte den Kredit für den ballistischen Körperschutz - so wie ursprünglich vom Ständerat beschlossen - halbieren. Diese Minderheit ist der Ansicht, dass es kein realistisches Bedrohungsszenario rechtfertigt, die gesamte Truppe gleichzeitig mit Schutzwesten auszustatten. Zudem handle es sich bei den Schutzwesten um Korpsmaterial, das nur für den Einsatz abgegeben werde. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit I (Gmür Alois) beantragt, dem in der Herbstsession vom Ständerat beschlossenen Kompromissvorschlag zuzustimmen. Der Vorteil dieser Kreditkürzung um 29,2 Millionen Franken erlaube es, dass sämtliche sich im Einsatz befindenden Angehörigen der Armee mit einer Schutzweste ausgerüstet werden könnten. Den Verzicht auf die 15[NB]000 Schutzwesten umfassende Umlaufreserve erachtet die Minderheit I deshalb als vertretbar. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit hingegen will am Beschluss festhalten, den vollen Betrag von 199,2 Millionen Franken zu sprechen. Für sie überwiegt die Notwendigkeit, jedem einzelnen Armeeangehörigen einen angemessenen Körperschutz zu gewährleisten.
In Bezug auf die persönliche Sicherheit unserer Armeeangehörigen erachtet die Kommissionsmehrheit sogenannte Kompromisse als den völlig falschen Ansatz. Jeder Soldat, der in letzter Konsequenz sein Leben für unser Land hergibt, soll schliesslich wissen, dass er optimal geschützt ist, wenn er für unser Land in einen Konflikt gehen muss.
Die Kommissionsmehrheit ist ausserdem der Ansicht, dass der Grundsatz der Vollausrüstung, welcher ein Eckpfeiler der Weiterentwicklung der Armee war bzw. ist, zu respektieren sei, weil damit die maximale Flexibilität bei der Verwendung der Schutzwesten gewahrt werden kann; dies umso mehr, als die Armee mit der neusten Reform weiter verkleinert wurde, nur noch aus 100[NB]000 Armeeangehörigen besteht und im Krisenfall kaum mehr zusätzliche Schutzwesten innert nützlicher Zeit beschafft werden könnten.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, am Beschluss unseres Rates festzuhalten bzw. den Antrag der Mehrheit und damit den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.