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Minder Thomas · Ständerat · 2018-11-29

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-29

Wortprotokoll

Der grösste Teil des Erweiterungsbeitrages soll vor allem an die osteuropäischen Staaten gehen; man will die wirtschaftlichen Ungleichheiten verringern. Eine objektive Beurteilung und Analyse zeigt allerdings, dass die wirtschaftlichen Ungleichheiten in der EU heute in den Südstaaten und insbesondere in Italien liegen und nicht mehr in den Oststaaten. Die Rating-Agentur Moody's hat Italien wegen seines Budgetentwurfes auf die Stufe BAA 3 zurückgestuft; das ist die Schwelle vor der Ramschstufe. Für die wirtschaftliche Stabilität der EU, aber auch für die Schweiz ist ganz zentral, was im Süden und insbesondere in Italien passiert und nicht in Osteuropa. Italien hat eine Arbeitslosenquote von 9,7 Prozent, in den osteuropäischen Ländern ist sie viel tiefer. Zum Vergleich: Lettland 7,4 Prozent, Estland 5,3 Prozent, Litauen 6,2 Prozent, Slowenien 5,3 Prozent, Slowakei 6,6 Prozent. Wenn die Schweiz schon einen freiwilligen Beitrag sprechen will, so hätte man die Investitionen in Italien tätigen müssen - ich spreche hier nicht vom Bundesbeschluss Nummer 2, dem Asylbatzen -, nicht nur, weil Italien wirtschaftlich nicht vorankommt, sondern weil wir als Nachbarn ein ureigenes Interesse haben, dass es Italien gutgeht.

Warum hat man das nun nicht gemacht? Warum hat man nicht Italien bevorzugt? Ganz einfach, weil es dazu ein neues Bundesgesetz gebraucht und man damit eine neue Volksabstimmung riskiert hätte. Das Geld in den Osten zu geben ist also grundsätzlich doppelt falsch: einerseits, weil die Schweiz von der EU seit Jahren schikaniert wird, und andererseits, weil man schlicht die falschen Empfängerländer ausgewählt hat. In der Botschaft klopft sich der Bundesrat selbst auf die Schulter. Es heisst, grossmehrheitlich habe man die Ziele erfüllt oder sogar übertroffen. Warum muss man denn, wenn man die Ziele übertroffen hat, noch weitere Gelder sprechen? Das wäre doch mit ein Grund, mehr Gelder in den Süden als in den Osten zu geben.

Gemäss einigen Stimmen ist die Kohäsionsmilliarde - wir haben es gehört - ganz einfach ein Eintrittsgeld in den europäischen Wirtschaftsraum. Diese Analyse wackelt, ansonsten müssten die bilateralen Verträge dies verlangen. Das tun sie aber nicht. Es existiert keine rechtliche, nicht einmal eine politische Verknüpfung, gemäss der die Kohäsionsgelder bezahlt werden müssen. Wir haben mit der EU bilaterale Verträge und ein Freihandelsabkommen. Wir müssen diese Fiktion, die Kohäsionsmilliarde sei ein Eintrittsgeld in den EU-Raum, weder aufrechterhalten noch akzeptieren.

Heute - das ist meine "key message" - eine Vorauszahlung von 1 Milliarde Franken zu tätigen wäre extrem naiv, wenn man nicht weiss, ob man dafür den Zutritt zum Geschäften und Forschen auch wirklich bekommt. Diese Unsicherheit ist eklatant, wenn man die Drohungen, Retentionen und Ausgleichsmassnahmen der EU bei einem allfälligen Nein zum Rahmenabkommen nicht kennt.

Dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt die Kohäsionsmilliarde freigeben will, zeigt eher, dass die Exekutive sogar bereit ist, ein Eintrittsgeld zum Rahmenvertrag zu bezahlen. Weil unsere Diplomatie in Sachen EU schlecht ist, nicht vorankommt, dauernd vorgeführt wird, versuchen wir nun mit dieser Kohäsionsmilliarde an den EU-Raum, uns ins Rahmenabkommen einzukaufen; dies, obwohl die 1,3 Milliarden Franken keinen einzigen Brüsseler Funktionär hinter dem Ofen hervorholen. Die Summe ist für uns und den Steuerzahler zwar horrend, für die EU und ihre Mitgliedstaaten jedoch ein Klacks. Die bundesrätliche Bereitschaft, die Kohäsionsmilliarde jetzt bezahlen zu wollen, demonstriert die politische Verknüpfung dieser Vorlage mit dem Rahmenabkommen.

Mit dem Geld die EU auf unsere Seite bringen zu wollen ist eine schlechte Strategie. Der Betrag ist viel zu klein, um zu beeindrucken. Zudem wird er, wir haben es gehört, direkt an die Empfängerländer ausbezahlt und kommt nicht in die Hände von Brüssel.

Für die Kritiker dieser Vorlage ist nebst dem, dass der Zeitpunkt falsch ist, bekanntlich die Nichtanerkennung der unbefristeten Börsenäquivalenz ein Thema. Wir haben in der Kommission nicht diskutiert, was eigentlich die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Börsenäquivalenz ist. Ich habe mich daher selbst erkundigt. Die rechtliche Grundlage ist offenbar Artikel 2 betreffend Meistbegünstigung aus dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Gats), einem Abkommen der WTO. Es ist daher eine Diskriminierung und eine Verletzung dieses Abkommens, wenn uns die EU die Börsenäquivalenz nur befristet gibt. Im Hinblick auf eine bessere Verhandlungsposition beim Rahmenabkommen hat man die Schweiz mit der Befristung der Börsenäquivalenz unter Druck gesetzt. An dieser Stelle sei gesagt, dass die EU die unbefristete Börsenäquivalenz anderen Staaten wie den USA, Australien und Singapur zugesteht.

Die grosse Frage, die sich heute stellt, ist jene, ob die Schweiz einmal mehr gegenüber der EU nachgeben soll. Die Minderheit bzw. der zurückgezogene Antrag der Minderheit Müller Philipp und der Antrag Noser wollen das nicht. Sie wollen, dass sich die Schweiz auf die Hinterbeine stellt und sich für die unbefristete Börsenäquivalenz und den Wirtschaftsstandort Schweiz starkmacht. Sie wollen keine diskriminierenden Entscheidungen seitens der EU, und das ist die "key message" von heute Morgen. Wir erinnern uns an all die Schikanen bei Horizon 2020, Erasmus plus, den technischen Handelshemmnissen und auch bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Letzte Woche konnten wir dann hören, dass die EU die Schweiz in Sachen Forschungsprogramm Horizon Europe in den letzten Topf, den "Topf 4", stecken und damit degradieren will.

Weil Aussenpolitik auch Wirtschafts- und Interessenpolitik oder eben Innenpolitik ist, geht die Verknüpfung dieser Vorlage mit der Börsenäquivalenz also in Ordnung. Man kann schon behaupten, die beiden Vorlagen Rahmenabkommen und Kohäsionsmilliarde hätten nichts miteinander zu tun, weil es rechtlich keine Verbindung gibt - politisch sind die beiden Vorlagen aber sehr wohl miteinander verknüpft. Oder anders ausgedrückt: Die Befürworter der Kohäsionsmilliarde wären gut beraten, zuerst die Stimmung ihrer Wählerbasis bezüglich Rahmenabkommen und vor allem bezüglich Inhalt des Rahmenabkommens zu kennen, bevor sie der EU mit der Kohäsionsmilliarde die Hand reichen.

Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, heute Morgen dem Einzelantrag Noser zuzustimmen. [PAGE 871]