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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-11-29

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Im vorliegenden Block haben wir einen ganzen Strauss von Minderheitsanträgen zu beraten. Gerne gebe ich Ihnen die jeweilige Haltung Ihrer vorberatenden Finanzkommission bekannt.

Eine Minderheit Frehner verlangt, der Aufwand im Bundesamt für Kultur sei um rund 11,7 Millionen Franken zu kürzen. Gemäss Bundesrat hätte die Umsetzung dieses Antrages folgende Konsequenzen: Es würden sich Kürzungen ergeben beim Betrag für die in der Kulturbotschaft vorgesehene gestaffelte Einführung des Programms "Jugend und Musik", beim Betrag für den laufenden Aufbau des digitalen Archivs der Cinémathèque suisse, bei den Betriebsbeiträgen an Drittmuseen und beim Betrag für die Media-Ersatzmassnahmen. Diese wurden entwickelt, weil die Schweiz nicht mehr Teil des Media-Abkommens mit der EU ist, weshalb nun alles zu tun sei, um unsere heimische Produktion zu schützen. Diese Punkte und noch einige mehr müssten gemäss der Logik "last in, first out" gestrichen werden.

Ihre Finanzkommission empfiehlt, die Minderheit Frehner abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen.

Bei der Minderheit Gschwind geht es um den Beitrag an das Alpine Museum. Wir haben davon gehört. Für den Voranschlag 2019 soll die Position 306.A231.0131, "Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter", um 530[NB]000 Franken erhöht werden, ebenso für die Jahre 2020 bis 2022, damit dem Alpinen Museum eine grössere Unterstützung zuteilwerden kann. Sinn, Zweck und Förderungswürdigkeit der Aktivitäten des Alpinen Museums sind unbestritten. Auch die offene, aber faire Informationspraxis, mit der das Alpine Museum uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf seine prekäre Situation aufmerksam gemacht hat, gab nach meinem Kenntnisstand nirgends Anlass zu Beanstandungen. Der Departementsvorsteher legte uns in der Finanzkommission dar, dass über viele Jahre ein Betrag von maximal 200[NB]000 Franken ausreichend war, der dann innerhalb weniger Jahre nach dem Willen des Parlamentes vervierfacht und zum Teil klar als temporäre Massnahme deklariert wurde; wir hörten davon. Nun soll er wieder an normalere Verhältnisse angepasst werden. [PAGE 1866]

Es standen auch die Begriffe der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung gegenüber anderen Institutionen im Raum. Das Alpine Museum gehöre zu den 13 von gesamthaft über 1000 Museen in der Schweiz, die vom Bund unterstützt werden. Eine besondere Rolle lasse sich für das Alpine Museum durchaus mit der bemerkenswerten Netzwerkfunktion begründen, allerdings nicht eine Unterstützung im Umfang des Antrages der Minderheit Gschwind.

Ihre Finanzkommission beantragt mit dem Stichentscheid des Präsidenten nach einem 12-zu-12-Patt, den Antrag der Minderheit Gschwind abzulehnen.

Nun zu den Minderheiten beim WBF, dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Die Minderheiten Schneider Schüttel zum Generalsekretariat WBF wie auch für die verschiedenen Bereiche des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation wurden weitgehend gleichlautend begründet. Frau Schneider Schüttel macht prinzipiell für alle in diesem Block von ihr vorliegenden Minderheitsanträge geltend, dass diese grosse Bedeutung für den Standort Schweiz für Bildung, Forschung und Innovation hätten. Die entsprechende BFI-Botschaft sei von diesem Parlament mit klaren Vorgaben für den bewusst gewollten Ausbau verabschiedet worden. Durch Kürzungsanträge seien diese Beschlüsse in der Vergangenheit bereits torpediert worden, und nun brauche es zwingend die angepassten erforderlichen Mittel. Gerade diese Investitionen seien für die Wohlfahrt, den Wohlstand und die Sicherheit in unserem Land entscheidend und würden die Zukunft unseres Landes massgeblich prägen.

Zu den konkreten Anträgen: Beim Generalsekretariat WBK verlangt eine Minderheit Schneider Schüttel eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrages an die ETH im Umfang von 30 Millionen Franken. Eine weitere Minderheit Schneider Schüttel verlangt eine Erhöhung des Beitrages an das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung im Umfang von 600[NB]000 Franken. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 16 zu 7 Stimmen, die beiden Minderheitsanträge Schneider Schüttel in Sachen ETH und EHB abzulehnen.

Bei weiteren sieben Minderheiten Schneider Schüttel zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wurde analog argumentiert: Es brauche diese Anpassungen, um die verabschiedeten Ziele mit den vorgesehenen Mitteln zu erreichen, und diese seien nun auch zur Verfügung zu stellen. Konkret heisst dies, auf die Einzelpositionen gemäss den Seiten A10 und A11 der Fahne bezogen: "Pauschalbeiträge und höhere Berufsbildung", Erhöhung um 31,5 Millionen Franken; "Innovations- und Projektbeiträge", Erhöhung um 980[NB]500 Franken; "Grundbeiträge Universitäten HFKG", Erhöhung um 14,98 Millionen Franken; "Grundbeiträge Fachhochschulen HFKG", Erhöhung um 11,42 Millionen Franken; "Ausbildungsbeiträge", Erhöhung um 739[NB]400 Franken; "Finanzhilfen Weiterbildungsgesetz", Erhöhung um 193[NB]500 Franken; "Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung", Erhöhung um gut 3 Millionen Franken. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 18 zu 7 Stimmen, die erwähnten sieben Minderheitsanträge Schneider Schüttel abzulehnen.

Bei der Position 750.A231.0272, "Institutionen der Forschungsförderung", wo die Minderheit I (Schneider Schüttel) eine Erhöhung um 21,81 Millionen Franken verlangt, liegt noch eine Minderheit II (Hausammann) vor. Diese Minderheit beantragt, denselben Kredit um 76,3495 Millionen Franken zu kürzen - mit entsprechender Fortsetzung im Finanzplan 2020-2022. Die Minderheit II begründet die Reduktion mit der Absicht eines Nullwachstums gegenüber dem Voranschlag 2018 und führt an, diese Aktivitäten würden in Konkurrenz zu jenen anderer staatlicher Institutionen und Institutionen der Privatwirtschaft stehen und sich nicht nur auf die erwünschte Grundlagenforschung beziehen. Die Minderheit I macht für die Erhöhung den Bedarf und die Werthaltigkeit geltend. Ihre Finanzkommission empfiehlt die Minderheit I (Schneider Schüttel) mit 18 zu 6 Stimmen und die Minderheit II (Hausammann) mit 16 zu 8 Stimmen zur Ablehnung.

Eine weitere Minderheit Hausammann verlangt, der SBFI-Gesamtaufwand sei um 147,9 Millionen Franken zu kürzen. Dieser Minderheitsantrag soll als Eventualantrag bei Ablehnung der vorhin genannten Minderheit II verstanden werden. Das Ziel sei auch hier, den Aufwand für 2019 und die Folgejahre gegenüber dem Niveau des Voranschlags 2018 mit einem Nullwachstum zu unterlegen. Bundesrat Schneider-Ammann legte als Departementsvorsteher dar, was die Auswirkungen für den Standort Schweiz wären. Konkret würden wohl 76 Millionen Franken bei den Institutionen der Forschungsförderung fehlen; der Kredit von 5 Millionen Franken gemäss dem Bundesratsbeschluss über die Digitalisierung vom 25. April 2018 müsste infrage gestellt werden; und viele andere Positionen wären davon betroffen.

In seiner Argumentation zu den Minderheiten Schneider Schüttel wurde von Bundesrat Schneider-Ammann bestätigt, dass die schwerwiegenden Folgen der vorangehenden Kürzungen bei den ungebundenen Mitteln in diesem Bereich noch verstärkt würden.

Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 16 zu 9 Stimmen, die Minderheit Hausammann abzulehnen.

Noch ein kleiner Hinweis zu den Abstimmungen: Die Reihenfolge der Abstimmungen wird entgegen dem vorliegenden Ablauf der Debatte leicht verändert. Über die Minderheit Hausammann zum Aufwand SBFI würde ebenfalls als Eventualantrag an zweitletzter Stelle abgestimmt, falls sein anderer Minderheitsantrag abgelehnt würde. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Bitte hören Sie den Instruktionen unserer Präsidentin genau zu, damit Sie auch den richtigen Knopf drücken, um Ihren Willen zu den einzelnen Anträgen zu äussern!