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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-04

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-04

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie, wenn ich den Kommissionsantrag bekämpfe. Wir befinden uns hier praktisch im luftleeren Raum. Ob Sie jetzt hier legiferieren wollen oder nicht, muss ich selbstverständlich dem Parlament überlassen.

Sehen Sie, der Antrag bringt nach unserer Erfahrung nicht das, was man dahinter zu vermuten glaubt. Denn die vorzeitige Entlassung aus der Zivildienstpflicht ist nur aus zwei Gründen möglich: Entweder ist man dauernd arbeitsunfähig, und dann ist man entsprechend invalid, oder aber man wird wieder zum Militärdienst zugelassen. Denn in unserem System ist man dienstpflichtig oder nichtdienstpflichtig. Wer nichtdienstpflichtig ist, ist zivilschutzpflichtig. Wer dienstpflichtig ist, ist entweder aufgefordert, den Dienst in der Armee zu leisten, oder er muss unter bestimmten Voraussetzungen, die im zuständigen Gesetz definiert werden, Zivildienst leisten.

Wenn Sie sich jetzt diese Systematik ansehen, werden Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, welche eine dauernde Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, auch für den Schutzdienst nicht mehr tauglich sein. Seit 1996 wurden mir zehn Personen gemeldet, die vorzeitig aus der Zivildienstpflicht entlassen wurden. Diese zehn Personen waren alle hundertprozentig invalid.

Wie gesagt ändert sich in der Praxis nichts, wenn Sie dem Antrag zustimmen. Aber an sich ist es eine Legiferierung, die wahrscheinlich kaum viel bringen wird.

Formell halte ich bei Absatz 3 am Entwurf des Bundesrates fest.

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