Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-03
Wortprotokoll
Das Asylgesetz sieht grundsätzlich nicht vor, dass einer Person ohne entsprechendes Gesuch Asyl gewährt oder ein humanitäres Visum erteilt wird. Vielmehr bedingen sowohl die Einreichung eines Asylgesuchs als auch ein Ersuchen um Erteilung eines humanitären Visums immer eine persönliche Vorsprache der betreffenden Personen bei den zuständigen Schweizer Behörden. Jede Person kann an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz ein Asylgesuch einreichen. Personen, die sich im Ausland befinden, kann die Einreise in die Schweiz auf Gesuch hin mit einem humanitären Visum bewilligt werden, wenn sie unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Ein entsprechendes Gesuch wird vom Staatssekretariat für Migration umfassend geprüft. Überlegungen betreffend allfällige diplomatische Konsequenzen spielen bei der Gewährung von Asyl keine Rolle.
Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität der schweizerischen Aussenpolitik. So interveniert die Schweiz diplomatisch in konkreten Fällen und unterstützt in ausgewählten Ländern Initiativen und Projekte zur Abschaffung der Todesstrafe vor Ort. Im vorliegenden Fall hat die Schweiz im bilateralen Gespräch mit Pakistan die Situation von Asia Bibi erörtert und ihre Haltung zur Todesstrafe in Erinnerung gerufen. [PAGE 1899]