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Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-03

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-03

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Ständerates hat bereits an ihrer Sitzung im Oktober die Eintretensdebatte zum Voranschlag 2019 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 und zum Nachtrag II zum Voranschlag 2018 geführt. In dem vom Bundesrat verabschiedeten Voranschlag stehen sich Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken, das sind plus 3,1 Prozent, und Ausgaben von 72,3 Milliarden Franken - plus 1,8 Prozent - gegenüber. Daraus resultiert ein erfreulicher Einnahmenüberschuss von 1,3 Milliarden Franken. Der Finanzierungsüberschuss von 1,3 Milliarden im Voranschlag 2019 entspricht konjunkturbereinigt einem strukturellen Überschuss von knapp 1 Milliarde. Gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse muss der Bund 2019 einen Überschuss von rund 300 Millionen Franken erzielen.

Der erfreuliche Überschuss von 1,3 Milliarden erklärt sich aus zwei Entwicklungen des letzten Jahres. Erstens wurden aufgrund der sehr hohen Einnahmen von 8,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer im Jahr 2017 die Budgetschätzungen deutlich erhöht. Zweitens wurden die Vorlagen zur Unternehmenssteuerreform und zur Altersvorsorge 2020 vom Volk abgelehnt. Diese Faktoren entlasten den Bundeshaushalt; allerdings wissen wir, dass dies nur vorübergehend der Fall sein wird.

Im Jahr 2020 ergibt sich im ordentlichen Finanzierungsergebnis gemäss integriertem Aufgaben- und Finanzplan ein Fehlbetrag von 100 Millionen Franken. Für 2020 ist ein strukturelles Defizit von 400 Millionen vorgesehen, weil dann das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in Kraft tritt, das den Bund rund 1,4 Milliarden Franken kosten wird. Doch das ist kein Grund zur Panik, denn im Jahr 2021 dürfen wir wieder von einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von plus 400 Millionen Franken ausgehen; dies, obschon die Reform der Ehepaarbesteuerung, die etwa 1 Milliarde kostet, dort eingeplant ist. Ob diese Reform freilich bereits 2021 in Kraft treten wird, ist schwierig zu sagen. Aber die Ehepaarbesteuerung ist auf alle Fälle ab 2021 in den Finanzplan eingerechnet.

Im Jahr 2022 beträgt der strukturelle Überschuss wieder rund 1 Milliarde Franken. Das sieht somit prima vista sehr gut aus. Gleichwohl ist mit Blick auf die mittelfristige Haushaltlage Vorsicht geboten, da noch weitere Steuerreformen zur Diskussion stehen. Der Bundesrat will die Industriezölle abschaffen, und er plant auch gewisse Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Wenn wir alle Begehren zusammenzählen, wird das den Bundeshaushalt überstrapazieren. Also ist Vorsicht geboten, und wir werden Prioritäten setzen müssen.

Nach diesem kurzen Ausblick auf den Finanzplan 2022 komme ich nun zurück zum Voranschlag 2019. Die Einnahmen nehmen gegenüber dem Voranschlag 2018 um 3,1 Prozent oder 2,3 Milliarden Franken zu. Der grösste Wachstumsbeitrag stammt von der direkten Bundessteuer, wo sich Einkommen und Gewinne des wachstumsstarken Jahres 2018 niederschlagen. Weitere massgebliche Beiträge leisten die Mehrwertsteuer sowie, wie erwähnt, die Verrechnungssteuer. Das kräftige Einnahmenwachstum fällt teilweise bereits 2018 an. Gemäss der im September vorgenommenen Schätzung für 2018 ist gegenüber dem Voranschlag 2018 mit Mehreinnahmen von rund 1,3 Milliarden Franken zu rechnen. Das [PAGE 895] Einnahmenwachstum bleibt damit unter dem nominalen Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent, was sich durch den dämpfenden Einfluss von Sonderfaktoren erklärt, insbesondere der Kapitalumwandlung Sifem AG 2018 und der Satzsenkung bei der Mehrwertsteuer mit voller Wirkung ab 2019.

Die Ausgaben wachsen um 1,8 Prozent oder 1,3 Milliarden Franken. Bundesrat und Parlament haben politische Prioritäten gesetzt bei den Aufgabengebieten Sicherheit, plus 7,1 Prozent bzw. 0,4 Milliarden, Weiterentwicklung der Armee sowie Bildung und Forschung mit einem Plus von 2,4 Prozent bzw. 0,2 Milliarden gemäss BFI-Botschaft. Darüber hinaus erklärt sich der Zuwachs von 1,3 Milliarden Franken vor allem durch die soziale Wohlfahrt, plus 0,3 Milliarden, Stichwort Altersversicherung, sowie durch die Finanzen und Steuern mit einem Plus von 0,3 Milliarden, hier ist das Stichwort: Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen.

Unter Ausklammerung der einmaligen Ausgaben im Jahr 2018 durch die Kapitalumwandlung der Sifem AG im Umfang von 374 Millionen Franken wachsen die Ausgaben um 2,3 Prozent. Die Zunahme des Personalbudgets beläuft sich auf 1,5 Prozent oder 87 Millionen Franken. Drei Faktoren führen zu dieser Zunahme:

1. Die Anzahl Stellen nimmt um 0,4 Prozent oder 160 Vollzeitäquivalente zu, was 30 Millionen Franken ausmacht. Aber der Bundesrat war dieses Jahr mit der Verwaltung streng. Er hat sich trotz der grossen Wünsche an die geplante kleine Zuwachsrate gehalten. Es mussten Prioritäten gesetzt werden. Im Asylbereich sind Aufstockungen im Umfang von 6,4 Millionen nötig, bei den Steuerinspektoren und bei der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen Aufstockungen im Umfang von 4,3 Millionen und bei der Umsetzung des Netzbeschlusses Nationalstrassen Aufstockungen im Umfang von 4,1 Millionen Franken.

2. Der Bundesrat hat zur Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica zusätzliche Arbeitgeberbeiträge im Umfang von 0,8 Prozent der Lohnsumme zugesagt.

3. Im Budget sind Mittel im Umfang von 0,6 Lohnprozenten für den Teuerungsausgleich eingestellt.

Die Bruttoschulden - das ist sehr erfreulich - sinken im Jahr 2019 um rund 3 Milliarden Franken auf 96 Milliarden Franken. Ermöglicht wird dies durch das positive Ergebnis aus dem Bundeshaushalt und die hohen Bestände an flüssigen Mitteln. Auch 2020 erlaubt der hohe Bestand an flüssigen Mitteln einen Abbau der Schulden, obwohl mit einem negativen Finanzierungsergebnis gerechnet wird. Bis 2022 wird ein schrittweiser Schuldenrückgang auf 93 Milliarden Franken oder 12,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes erwartet. Vor dem Schuldenanstieg der Neunzigerjahre belief sich die Schuldenquote auf 10,8 Prozent - das war 1990.

Wachstumsschwerpunkte auf der Aufgabenseite sind wie angesprochen die Sicherheit, die soziale Wohlfahrt sowie Bildung und Forschung. Aufgrund des soliden Einnahmenwachstums steigen freilich auch die Anteile der Kantone an den Bundeseinnahmen stark an. Der Finanzplan wiederum ist geprägt von den Auswirkungen der Vorlage zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung ab 2020. Über die gesamte Planperiode bis 2022 nehmen die Ausgaben um durchschnittlich 2,4 Prozent zu.

Mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2018 beantragt der Bundesrat 14 Kredite über insgesamt 47,5 Millionen Franken. Ein Teil davon ist nicht finanzierungswirksam. 8 Millionen Franken werden kompensiert. Unter dem Strich bleibt eine Ausgabenerhöhung von 31,8 Millionen Franken oder 0,04 Prozent des Bundeshaushaltes. Das ist doch bemerkenswert und verdient Anerkennung. Selbst wenn man die Nachträge I und II zusammennimmt, machen sie nur 0,09 Prozent - also weniger als ein Promille - des Bundeshaushaltes aus. Die Referenten zu den einzelnen Departementen und Verwaltungseinheiten werden zu den 14 einzelnen Positionen des Nachtrags II allenfalls weitere Detailangaben machen.

Ich komme noch zu einer Nachmeldung des Bundesrates vom 22. August 2018: Die Kosten der Untersuchung des Unfalls der Junkers Ju-52 für die Einsatzleitung und die Kommission der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) werden auf gut 4,5 Millionen Franken geschätzt. Damit übersteigen sie den Aufwand einer durchschnittlichen Unfalluntersuchung bei Weitem und können nicht innerhalb des ordentlichen Budgets der Sust aufgefangen werden. Deshalb beantragt der Bundesrat einen dringlichen Nachtragskredit zum Voranschlag 2018 von 1,7 Millionen Franken und beantragt in einer Nachmeldung eine Aufstockung des Voranschlages 2019 der Sust. Es handelt sich hier um die Kreditposition 816.A200.0001, und es geht um 2,8 Millionen Franken. Die Finanzdelegation hat dem dringlichen Nachtrag zugestimmt. Sowohl der Nachtrag als auch die Nachmeldung zum Voranschlag 2019 waren in der Finanzkommission des Ständerates und auch letzte Woche im Nationalrat unbestritten.

Das Eintreten auf Voranschlag, Finanzplan und Nachtrag ist obligatorisch. Das Eintreten auf den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2019 erfolgte oppositionslos. In der Detailberatung von Mitte November 2018 nahm die Finanzkommission des Ständerates Kenntnis von den Ergebnissen der Vorberatung in den vier Subkommissionen. Sie hat punktuell Änderungen vorgenommen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sie sich für die Aufstockung beim Grenzwachtkorps um 2,8 Millionen Franken aus. Der Beitrag ist departementsübergreifend beim Personal zu kompensieren. Sie beantragt einstimmig, für die Rad-WM 2020 in Aigle/Martigny 3 Millionen Franken im Voranschlag 2019 und 2 Millionen Franken im Finanzplan einzustellen. Die Aufstockung wurde nötig, weil die Schweiz im September 2018 aufgrund des Rückzugs des ursprünglich auserwählten Austragungslandes - Italien - kurzfristig den Zuschlag erhalten hat.

Die Finanzkommission unseres Rates erhöht mit grossen Mehrheiten - mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen bzw. 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung - verschiedene Kreditpositionen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation um insgesamt 98,2 Millionen Franken. Einer Aufstockung zugunsten des Alpinen Museums um 530[NB]000 Franken stimmt die Finanzkommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Das Ergebnis des Voranschlages 2019 steht im Einklang mit der Schuldenbremse, zumal die inländische Wirtschaftsleistung gegenwärtig über dem Trend liegt. So verlangt das Instrument der Schuldenbremse für das Jahr 2019 den erwähnten konjunkturellen Überschuss von 300 Millionen Franken. Der konjunkturbereinigte bzw. strukturelle Überschuss übertrifft die Vorgaben der Schuldenbremse somit um knapp 1 Milliarde Franken. Der Voranschlag hält auch mit den Aufstockungen unserer Finanzkommission von insgesamt 104,5 Millionen Franken die Schuldenbremse deutlich ein. Es verbleibt weiterhin ein struktureller Überschuss von etwa 0,9 Milliarden Franken.

Die Finanzkommission des Ständerates empfiehlt Ihnen Eintreten, wo es nicht obligatorisch ist, und einstimmig die Annahme sämtlicher Kredite inklusive Nachtrag II zum Voranschlag 2018 sowie der Nachmeldung zum Voranschlag 2019. Auf die vorliegenden Minderheitsanträge und allfälligen Abweichungen zum Nationalrat sowie auf Einzelanträge werden wir im Laufe der Detailberatung eingehen.

Zum Schluss meines Votums möchte ich mich im Namen der Kommission des Ständerates beim Bundesrat und bei der Verwaltung - namentlich bei Bundesrat Ueli Maurer und bei den Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung um Serge Gaillard -, aber auch bei den Gerichten und Behörden für die ausgezeichnete Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken! Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen aus unserer Kommission: So bereitet das Budgetieren Freude, erst recht, wenn der Abschluss auch noch positiv ist!