Naef Martin · Nationalrat · 2018-12-03
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, bei der Haltung des Nationalrates, die sehr deutlich geäussert wurde, zu bleiben, das heisst, in diesem Artikel eben nicht nur die sexuelle Orientierung, sondern auch die Geschlechtsidentität aufzunehmen. Sie will also am Entscheid des Nationalrates festhalten und diesen strafrechtlichen Schutz vor öffentlicher Hetze und Diskriminierung eben auch bei der Geschlechtsidentität sicherstellen.
Die Geschlechtsidentität hat mit der sexuellen Orientierung nichts zu tun. Wenn Sie also die Hasskriminalität gegenüber LGBTI-Menschen lückenlos angehen wollen, dann darf sich der Schutz notwendigerweise nicht auf LGB, also auf Homo-[NB]und Bisexuelle, beschränken: Dieser Schutz muss auch und gerade Trans- und Intermenschen gewährt werden.
Sie wissen, dass die Suizidgedanken häufiger und auch die Selbstmordraten junger Schwuler und Lesben erheblich höher und beängstigender sind als bei den Heterosexuellen. Das hat die Eidgenössische Jugendsession vor Kurzem veranlasst, fast einstimmig eine Petition zu verabschieden. Aus berechtigter Sorge um ihre Kolleginnen und Kollegen verlangt sie vom Parlament die Unterstützung eines Netzwerkes, welches sich für die Sensibilisierung für queere Themen und das Senken der Selbstmordrate von betroffenen Jugendlichen einsetzt.
Umso mehr dürften jene Zehntausende von Trans- und Intermenschen nicht alleingelassen, sondern müssten geschützt werden. Es gibt über die konkrete Abwehr von Hasskriminalität und Diskriminierung hinaus eben auch noch die faktische Kraft des Normativen, also dessen, was wir hier tun. Im Strafrecht sagen wir als Gesellschaft, was wir nicht wollen. Dazu gehört öffentliche Hetze gegen bestimmte Personengruppen. Die Inter- und Transmenschen vom Schutz auszuschliessen setzt nicht nur kein positives Zeichen, sondern es wäre darüber hinaus ein falsches Zeichen. Ein solches positives Zeichen für die Inter- und Transmenschen würde aber dringend benötigt. Das zeigt im Übrigen auch der Bericht des Kompetenzzentrums für Menschenrechte, der gestützt auf mein Postulat, das Sie überwiesen haben, erstellt worden ist.
Der Begriff der Geschlechtsidentität ist entgegen den Überlegungen der Verwaltung und des Ständerates durchaus klar definiert und hat Eingang in internationales und nationales Recht verschiedener Staaten gefunden. Er wird auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwendet.
Unterstützen Sie also unsere Minderheit, halten Sie am Entscheid unseres Rates fest, und stellen Sie damit klar: In der Schweiz ist kein Platz für Angriffe auf die Menschenwürde, auch nicht auf jene von Inter- und Transmenschen.