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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-12-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-12-03

Wortprotokoll

Zuerst nochmals ein paar grundsätzliche Ausführungen zu Corsia: Es ist vorgesehen, dass dieses System im Zeitraum von 2021 bis 2026 freiwillig ist. Es wird dann zusätzlich noch dadurch eingeschränkt, dass sich bisher nur 72 von 192 Icao-Mitgliedern verpflichtet haben, dieses Corsia-System zu übernehmen. Es ist also nicht so, dass es dann weltumspannend wirksam wäre, sondern es würde nur in einem Teil der Welt gelten. Es ist auch so, dass mal eine erste Phase bis 2035 läuft. Dann wird es evaluiert, und dann schaut man, ob es Wirkung zeigt. Es beinhaltet nur die Flüge zwischen den Staaten, die mittun, z. B. keine innerstaatlichen, nationalen Flüge. Die sind nicht von Corsia erfasst.

Was hat nun die Kommission in ihrer Mehrheit gemacht? Ich denke, da sind die Positionen der Mehrheit und der Minderheit sogar dieselben. Man hat gesagt: Okay, da kommt was, wir wissen vieles noch nicht, aber das Ziel ist dasselbe; wir möchten keine doppelten Regulierungen und keine doppelten Erfassungen von CO2-Tonnen und der entsprechenden Zertifikate. Das ist eigentlich das gemeinsame Ziel. Deshalb ist es klar, dass die Mehrheit eine wichtige und richtige Ergänzung in Artikel 16a vorgenommen hat, wonach die Betreiber von Luftfahrzeugen nur insoweit zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind, als es eben ein völkerrechtlicher Vertrag vorsieht. Das ist konform mit dem EU-Abkommen.

Was die Minderheit Imark hingegen beantragt, ist nicht konform mit dem EU-Abkommen. Dieser Antrag bezieht die Doppelbelastung zudem nicht nur auf die einzelnen Flüge, sondern auf die Fluggesellschaft. Eine Fluggesellschaft macht aber in der Regel nicht nur innereuropäische Flüge, sondern sie bietet natürlich auch Flüge in Drittstaaten ausserhalb des EWR an. Da kann es eben sein, dass solche Flüge sowohl dem Emissionshandelssystem als auch Corsia unterstehen. Für uns ist es deshalb wichtig, dass dieselbe Tonne [PAGE 1936] CO2 nicht doppelt belastet werden kann. Problematisch beim Minderheitsantrag ist zudem die Streichung von Absatz 3, der den Kern des Emissionshandels ausmacht, nämlich die Berichterstattung über die Emissionsrechte und die Abgabe dieser Rechte im entsprechenden Umfang. Wenn man das streicht, dann wären Fluggesellschaften zwar verpflichtet, am Emissionshandelssystem teilzunehmen, sie hätten aber keinerlei Pflichten. Das kann ja wohl nicht sein.

Ich bitte Sie deshalb, hier der klaren Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Bei Artikel 17 hingegen empfehle ich natürlich, der Minderheit Wasserfallen Christian und damit der bundesrätlichen Version zu folgen. In der Kommission haben wir die Berichte zu diesem "floor price" vorgelegt. Wir haben auch lange darüber diskutiert, wie es sich mit diesen fossil-thermischen Kraftwerken verhält. Der Antrag will deshalb für fossil-thermische Kraftwerke analog zu verschiedenen EU-Staaten wie das UK oder die Niederlande einen Mindestpreis vorsehen. Wir haben gesagt, dass es grundsätzlich möglich ist, einen solchen nationalen Mindestpreis festzulegen, aber es ist, wie gesagt, nicht eine EU-Regelung, sondern es gibt sie bisher im UK und bei den Holländern.

Es ist auch problematisch, nur einen Mindestpreis vorzusehen, weil wir das natürlich mit dem Anreiz gekoppelt haben, die CO2-Abgabe zurückzuerstatten. Das fehlt in vielen Systemen, und deshalb ist es problematisch, wenn Sie nur einen Mindestpreis vorsehen. Das UK hat das seinerzeit eingeführt, weil sie relativ viele Kohlekraftwerke haben. Das haben wir Gott sei Dank in der Schweiz nicht, und wir möchten eigentlich auch bis auf Weiteres keine fossil-thermischen Kraftwerke haben. Ich sehe auch nicht, dass solche gebaut werden. Deshalb hätte dieser Artikel aus unserer Sicht auch keine Auswirkungen in der Schweiz. Hier sind wir deshalb klar der Meinung, dass wir jetzt den Systemwechsel machen sollten. Wenn Sie in zehn Jahren der Meinung wären, es brauche einen Mindestpreis, oder wenn sich die EU in diese Richtung entwickeln würde, könnte man das jederzeit national einführen.

Dann komme ich noch zu Artikel 19: Hier bitte ich Sie auch, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die Minderheit Schilliger bei Absatz 3 möchte die kostenlose Zuteilung nicht mehr nur an der Treibhausgaseffizienz ausrichten. Hier einfach: Gemäss Abkommen mit der EU müssen die Zuteilungsregeln in der Schweiz mindestens gleich streng sein. Sonst haben wir wieder unterschiedliche Behandlungen. Abkommenskonform wäre daher nur eine Verschärfung des Benchmark, aber nicht ein Swiss Finish, der eben unsere Unternehmen wiederum begünstigen würde. Falls dieser Antrag angenommen würde, müsste der Bundesrat den Spielraum auslegen und à la limite hier dann auch noch zusätzliche produktionsspezifische Eigenheiten beschliessen, um das Abkommen nicht zu gefährden. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Bestimmung sein.

Bei Absatz 5 empfehle ich Ihnen ebenfalls die Ablehnung der Minderheit Schilliger. Mit diesem Absatz wollen wir auch diese Marktstabilitätsreserve einführen; wir wollen mindestens die Möglichkeit dazu haben, sofern in unserem System überschüssige Emissionsrechte vorhanden wären. Das ist wichtig. Ich erinnere Sie etwa an die Teilschliessung der Raffinerie Tamoil in Collombey, die genau einen solchen Fall mit sich brachte. Sie wurde geschlossen, und somit waren zu viele Emissionsrechte im System. Gemäss heutigem Gesetz kann man diese Emissionsrechte nicht zurückbehalten. Dann haben Sie eben überschüssige Emissionsrechte im Markt, und das ist natürlich genau preissenkend, und der Preis entspricht nicht mehr dem, was der tatsächliche, vernünftige Preis sein sollte. Eine Streichung ist auch nicht angezeigt, da die Marktstabilitätsreserve in der EU bereits beschlossen ist. Sie wird in drei Wochen eingeführt werden. Bereits die Ankündigung hat, wie gesagt, die Preise verdreifacht und phasenweise sogar vervierfacht. Das heisst, der Markt spielt, und das Signal ist sinnvoll. Deshalb meinen wir auch: Wir tun gut daran, ein solches Instrument in unserem Gesetz einzuführen.