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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-12-03

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-12-03

Wortprotokoll

Abbiamo riassunto tutte queste domande in un'unica risposta che ora leggerò modulata secondo i capitoli.

1.[NB]Zur Rolle der Schweiz bei der Erarbeitung des Flüchtlingspaktes: 2016 fand in New York ein Uno-Gipfeltreffen statt, um gemeinsame Lösungen für die grossen Flucht-[NB]und Migrationsbewegungen zu finden. Einstimmig wurde beschlossen, einerseits einen Migrationspakt zu verhandeln und[NB]andererseits das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) zu beauftragen, ein Dokument im Flüchtlingsbereich zu erarbeiten. In der Folge wurden alle Uno-Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz, vom UNHCR zum Globalen Pakt für Flüchtlinge (Flüchtlingspakt) konsultiert.

2.[NB]Was will der Flüchtlingspakt? Der Flüchtlingspakt bestätigt die Bedeutung der Genfer Flüchtlingskonvention. Anliegen des Paktes sind erstens ein besserer Schutz von Flüchtlingen, zweitens die Förderung ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit, drittens eine Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland in Sicherheit und Würde und viertens eine bessere internationale Verteilung der Verantwortung für Flüchtlinge. Diese Ansätze entsprechen der Schweizer Praxis in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass andere Staaten sich dieser Praxis anschliessen.

3.[NB]Zum Unterschied zwischen Flüchtlingspakt und Migrationspakt: Anerkannte Flüchtlinge stehen unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention und der nationalen Asylgesetzgebung. Der Flüchtlingspakt bekräftigt das bestehende internationale Schutzsystem für anerkannte Flüchtlinge. Der Migrationspakt seinerseits bezieht sich explizit nicht auf Flüchtlinge.

4.[NB]Zum Einbezug des Parlamentes: Der Flüchtlingspakt wurde verschiedentlich in den Aussenpolitischen Kommissionen thematisiert, beispielsweise unter den Traktanden Prioritäten der Schweiz für die laufende 73. Uno-Generalversammlung, Bericht des Bundesrates zur Migrationsaussenpolitik sowie über die Liste, mit welcher das EDA die Aussenpolitischen Kommissionen periodisch über wichtige aussenpolitische Aktualitäten informiert.

5.[NB]Zur Abstimmung in der Uno-Generalversammlung: Der Flüchtlingspakt wird als Anhang zur jährlichen Resolution der Uno-Generalversammlung über die Arbeit des UNHCR verabschiedet werden. Der Resolutionsentwurf bekräftigt den Pakt in zwei von insgesamt 65 Paragrafen. In der Abstimmung im vorberatenden Dritten Ausschuss der Uno-Generalversammlung vom 13. November dieses Jahres haben 176 Staaten der Resolution zugestimmt, drei Staaten haben sich enthalten - Eritrea, Liberia, Libyen -, und ein Staat, die USA, hat gegen diese Resolution gestimmt. Die Gründe für ihre Neinstimme haben die USA in einer Stimmerklärung dargelegt, welche auf der Website der Vertretung der USA in New York einsehbar ist. Die Schweiz hat nicht an der Abstimmung teilgenommen, da sie ihren Entscheidungsprozess zum Flüchtlingspakt noch nicht abgeschlossen hat. Der Bundesrat wird noch vor der Verabschiedung der Resolution im Dezember, in diesem Monat, im Plenum der Uno-Generalversammlung, über seine abschliessende Haltung zum Flüchtlingspakt befinden.

6.[NB]Zu den Auswirkungen des Uno-Flüchtlingspakts: Der Flüchtlingspakt basiert auf geltendem internationalem Recht. Es können daraus weder finanzielle Verpflichtungen noch direkte Ansprüche für anerkannte Flüchtlinge auf Zugang zu Bildung, Gesundheit oder zum Arbeitsmarkt abgeleitet werden. Der Flüchtlingspakt nimmt keine Neudefinition des Flüchtlingsbegriffs vor, weder in der Genfer Konvention noch im Schweizer Asylrecht. Die Uno-Mitgliedstaaten werden durch den Pakt auch nicht verpflichtet, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Diese Entscheidung bleibt im Ermessen eines jeden einzelnen Staates. Der Bundesrat wird seine Politik weiterhin am nationalen Recht und an der Genfer Flüchtlingskonvention ausrichten.

Hingegen ist der Pakt ein Hilfsmittel für die internationale Gemeinschaft, um gemeinsame praktische Lösungsansätze für Flüchtlingskrisen zu finden. Dies umfasst auch die Rolle der Herkunfts- und Erstaufnahmeländer. Wenn die elementare Basisversorgung in den Erstaufnahmeländern gewährleistet werden kann, bleiben die allermeisten Flüchtlinge und intern Vertriebenen vor Ort oder in den Nachbarländern der Konfliktregion.

Schliesslich sollen mit dem Pakt vor allem Staaten, die bisher wenig bis gar nichts im Flüchtlingsbereich tun, motiviert werden, sich zu beteiligen. Dafür braucht es neben griffigen nationalen Massnahmen auch eine gute internationale Zusammenarbeit, die unter anderem durch den Flüchtlingspakt gefördert werden kann.