Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-05
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-05
Wortprotokoll
Ich kann darauf Bezug nehmen, was ich heute Morgen gesagt habe, vor allem zum Bericht, den wir betreffend Corporate Governance erarbeiten, in dem auch gewisse, sich im Zusammenhang mit der Swissair-Krise stellende Fragen behandelt werden.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, was ich bereits im Zusammenhang vor allem mit der Motion Lombardi gesagt habe: Das Swissair-Debakel darf nicht zum Lehrbeispiel [PAGE 332] unseres schweizerischen Aktienrechtes, des Gesellschaftsrechtes und auch nicht des SchKG werden. Vor allem ist der Zeitpunkt für ein Urteil darüber noch viel zu früh, weil die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Fest steht, dass nicht rechtliche, sondern faktische und vor allem finanzielle Probleme im Vordergrund standen. Was das SchKG betrifft und Forderungen betreffend Verbesserungen im Rahmen des SchKG angeht, habe ich bei der Beratung der Motion Lombardi ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die heutigen Möglichkeiten des SchKG in diesem Verfahren nicht ausgeschöpft worden sind. Der Kompetenzrahmen des Sachwalters geht an sich weiter, als er jetzt in diesem Verfahren beansprucht worden ist. Insofern ist es uns wichtig, dass man hier nicht zu früh Schlüsse daraus zieht, bevor überhaupt feststeht, wie das ganze Verfahren letztlich abgewickelt werden konnte und wer wo, wann und welche Fehler begangen hat. In diesem Sinne werden sicher gewisse Fragen im Rahmen des Berichtes zur Corporate Governance diskutiert werden.
Was die Kapitalstruktur betrifft, werden gewisse Fragen im Rahmen des Berichtes von Professor von der Crone aufgegriffen, der noch dieses Jahr erwartet wird. Gewisse Überlegungen und Analysen, die darüber hinausgehen, müssen zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden.