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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-15

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-15

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Hämmerle und der Antrag Binder wollen Beiträge für die Waldeigentümer, also auch für private Waldeigentümer, sprechen, wobei sich Herr Hämmerle am Kubikmeter orientiert und Herr Binder an der Fläche.

Der Antrag Binder will den Betrag auf maximal 120 Millionen Franken begrenzen. Wir haben ausgerechnet, dass auch der Betrag gemäss Antrag der Minderheit Hämmerle auf etwa 120 Millionen Franken zu stehen käme. Die beiden Antragsteller müssen einander also nicht gegenseitig vorwerfen, der andere verlange mehr Geld. Beide verlangen ungefähr gleich viel.

Der Bundesrat hat dieses Konzept auch diskutiert, und er hat es verworfen. In der internen Diskussion ist auch das Wort "Giesskannenprinzip" gefallen, und zwar deshalb, weil dieses System zu Ungerechtigkeiten führen könnte. Denken [PAGE 232] Sie etwa an den Fall, wie er im Rafzerfeld vorliegt, wo das Holz zu einem Preis von 30 Franken an Österreicher verkauft werden konnte, ohne dass die Waldbesitzer dort irgendetwas hätten tun müssen. Diese 30 Franken sind ihr Nettoerlös. Wenn Sie jetzt zusätzlich noch einen Beitrag erhalten, dann ist das eine Ungerechtigkeit, und es ist deswegen das Wort "Giesskannenprinzip" gefallen, als wir bewusst ein anderes System wählten.

Der Bundesrat möchte die Beiträge nicht den Waldbesitzern zugute kommen lassen, denn wenn er dies tut, ist der Waldbesitzer frei, das Geld so zu verwenden, wie er das will. Unser Konzept besteht darin, das Geld dem Wald selber, der Walderhaltung, zugute kommen zu lassen und damit nicht einen Kapitalverlust zu entschädigen. Der Bund möchte also nicht in gewissem Sinn Elementarschäden versichern; für entsprechende Härtefälle gibt es den Schweizerischen Elementarschadenfonds, der, wenn es zu einzelnen Härtefällen kommt, tatsächlich auch solche Beiträge leisten kann.

Es kommt noch etwas Weiteres dazu: Zwar wird im Antrag Binder davon gesprochen, dass die 120 Millionen Franken kompensiert werden sollen. Wir erachten das aber als eine unechte Kompensation, weil wir diese Beiträge nämlich gemäss den Verpflichtungen, die wir, gestützt auf das Waldgesetz, nach wie vor haben, ohnehin an die Kantone leisten müssen. Es mag eine Kompensation innerhalb dieser Vorlage sein, aber diese Verpflichtungen bleiben. Wir müssen sie erfüllen und anders - mit Nachtragskrediten, Kreditüberschreitungen usw. -, als gebundene Ausgaben, finanzieren.

Deshalb ersuche ich Sie, beide Anträge abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen.