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Schilliger Peter · Nationalrat · 2018-12-03

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Ich habe vorhin bereits zwei Minderheitsanträge begründet, und ich spreche in der Folge noch zu den zwei restlichen als Fraktionssprecher.

Zuerst zu Artikel 16a: Wir beurteilen dieses EU-ETS-System als die Startphase, und wir gehen davon aus, dass irgendwann dann das Corsia-Modell, das global die richtigen Abgaben definieren und auch die Umsetzung bringen sollte, die nächste Phase sein wird. Wir wollen - da sind wir mit dem Sprecher der SVP-Fraktion, mit Herrn Kollege Hurter, oder mit dem Minderheitsantragsteller, Herrn Imark, absolut gleicher Meinung -, dass es keine Doppelbelastung geben darf. Aber ob die Verhinderung dieser Doppelbelastung dann auch so funktioniert, wie es in Artikel 16a Absatz 4 vorgesehen ist, das bitte ich dann Frau Bundesrätin Leuthard noch gut zu erklären. Wir wollen wirklich sichergestellt haben, dass es keine Doppelbelastungen gibt, auch wenn dann das Corsia-System in Kraft treten wird. Ich glaube, hier wird dann die Aussage von Frau Bundesrätin Leuthard entscheidend und auch sehr wichtig für das Amtliche Bulletin sein.

Zu Artikel 17: Hier gibt es gemäss Mehrheit eine Definition, wonach mögliche fossil-thermische Kraftwerke nur so viel an Rückerstattung bekommen, wie es gemäss einer gewissen Berechnungsformel dann der Fall wäre. Hier werden Auktionskosten angerechnet usw. usw.; es ist also überaus kompliziert. Wie dieses Berechnungsmodell funktioniert, weiss vermutlich niemand.

Ich bitte Sie wirklich, so etwas abzulehnen. Wir werden - und hier koppeln wir irgendwo halt auch die Energiepolitik mit der Klimapolitik - in Sachen Stromversorgungssicherheit in den nächsten fünf bis zehn Jahren ganz andere Diskussionen führen müssen. Die Fragen der Versorgungssicherheit und der Kapazitätsreserven im Winter - im Februar, im März - werden uns belasten, denn auch die europäischen Staaten um uns herum haben zu wenige Kapazitäten. Da sind Kapazitätsengpässe in Sicht. Gemäss der links-grünen Politik soll ja der Ausbau der Elektromobilität stärker steigen, als es hier im Gesetz angedacht ist. Wenn das Ganze stärker wächst, haben wir wegen der Substitution von Benzin und Diesel einen Strombedarf. Dieser Strombedarf muss irgendwo gedeckt werden. Es wird nicht lange dauern, und wir werden Auktionsausschreibungen machen müssen: Wer garantiert mir im Februar, im März eine gewisse Menge Stromproduktion?

Es ist gut möglich, dass dann eben GUD, also Gaskombikraftwerke, und WKK-Anlagen, also Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen, im richtigen Zeitpunkt die richtigen Produktionsmaschinen sind. Wenn wir jetzt hier schon wieder die nächsten Klauseln einbauen, wie dann so etwas noch irgendwo wirtschaftlich betrieben werden könnte - im Wissen, dass Anlagen, die nur während zwei bis drei Monaten im Jahr betrieben werden können, sowieso nie rentieren werden -, dann machen wir einfach einen teuren Apparat daraus, der unter der ganzen Unsicherheit sehr leiden wird. Damit würden die Wirtschaftsfreundlichkeit und die Investitionsfreudigkeit von Betreibern solcher Anlagen stark belastet.

Ich bitte Sie wirklich, die Ergänzung zu Artikel 17 zu streichen: Diese bringt unter dem Strich nichts. Sie macht alles kompliziert und beeinträchtigt und erschwert in der Folge die [PAGE 1935] Stromversorgungssicherheit in den nächsten fünf, zehn, fünfzehn Jahren.