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preparatory:AB 238239

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Sie finden auf der Fahne zu diesem Geschäft vier Minderheiten.

Die erste Minderheit bei Artikel 16a betrifft die Luftfahrt. Wir haben ja schon beim Eintreten von diesem Konflikt gehört. Es gibt tatsächlich viele Projekte auf internationaler Ebene, neben dem EU-Emissionshandelssystem eben das Corsia-System der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao). Dieses System ist zwar beschlossene Sache, da hat Herr Hurter Recht. Es ist beschlossen, aber es ist noch längst nicht operativ, und das ist der springende Punkt: Die genauen Mechanismen befinden sich immer noch in Ausarbeitung.

Zwei Punkte zu Corsia wurden noch erwähnt: Corsia beinhaltet lediglich die wachstumsbedingten Emissionen ab 2020, also nur das, was zu den bereits im Jahr 2020 bestehenden Emissionen noch hinzukommt. Das heisst, es gibt auch nur für diese zusätzlichen Emissionen die Gefahr einer Doppelbelastung, und das auch frühestens ab 2024, weil die Luftfahrzeugbetreiber erst 2024 erstmals Zertifikate abliefern müssen.

Ich erwähne diese geringe Gefahr für eine Doppelbelastung. Damit das nicht geschehen kann und dennoch beide Systeme zur Anwendung kommen könnten, hat die Mehrheit eben die Formulierung gewählt, die Luftfahrzeugbetreiber seien "nach Massgabe völkerrechtlicher Verträge" zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet. Wenn sich also eine Doppelbelastung abzeichnet, dann ist der Bundesrat verpflichtet, bezüglich dieses Abkommens wieder aktiv zu werden. Wir können hier drin dann beschliessen, welche Option wir wählen wollen, ob wir das Abkommen künden oder unilateral versuchen wollen, den Luftverkehr wieder auszuschliessen usw. Wir haben verschiedene Optionen.

Die Minderheit Imark will die Emissionshandelsverpflichtung für die Luftfahrzeugbetreiber ganz streichen. Das ist wie gesagt nicht konform mit dem Abkommen zum Emissionshandelssystem: Das würde von der EU mit Sicherheit nicht akzeptiert. Die Kommission hat den Antrag der Minderheit Imark mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Dann kommt Artikel 17, wo es um die Behandlung der fossil-thermischen Kraftwerke, also der Gaskombikraftwerke, geht, die in der Schweiz tatsächlich einmal eine Option werden könnten. Sie werden natürlich auch dem [PAGE 1937] Emissionshandelssystem unterstellt, und sie erhalten deshalb die CO2-Abgabe zurückerstattet. Liegt nun der Preis für die Emissionsrechte tiefer als die CO2-Abgabe - und das ist er -, dann führt das faktisch zu einer Erleichterung für solche Kraftwerke gegenüber heute, und das will die Kommissionsmehrheit eben verhindern: Wir wollen mit diesem Abkommen nicht eine Erleichterung für die Gaskombikraftwerke schaffen, genau wie andere Länder, z. B. das UK und die Niederlande, das im Moment auch nicht tun wollen.

Ich muss da der Frau Bundesrätin schon widersprechen, wenn sie sagt, man könne das dann in zehn Jahren machen, man könne es auch später noch einführen. Wenn natürlich die Option Gaskraftwerke irgendwann mal auf dem Strommarkt gezogen wird, dann sind wir hier drin in Teufels Küche, wenn wir dann noch an den Rahmenbedingungen herumschrauben müssen. Wir müssen jetzt die Rahmenbedingungen festlegen, damit auch Planungssicherheit besteht, damit insbesondere für die Schweizer Stromwirtschaft - und ich rede auch von der Wasserkraft - Planungssicherheit besteht.

Die Mehrheit bei Artikel 17 kam übrigens mit Stichentscheid des Präsidenten zustande. Ich bitte Sie, diese Mehrheit zu stützen.

In Artikel 19 folgt die Mehrheit dem Bundesrat in der Frage, wie die Menge der Emissionsrechte gesteuert werden soll. Die Kommission will, salopp formuliert, keine Schweizer Extrawürste wie die Minderheiten Schilliger, sondern analoge Regeln wie im EU-Emissionshandelssystem. Es geht dabei beispielsweise um die Entfernung von Emissionsrechten aus dem Markt. Wird in Deutschland ein Kohlekraftwerk stillgelegt, werden in diesem Umfang Zertifikate vom Markt genommen. In der Schweiz hatten wir diesen Fall mit der Teilschliessung der Raffinerie von Tamoil. Entnimmt man keine Zertifikate, hat man schnell einmal zu viele Rechte auf dem Markt, die Preise sacken zusammen, und der Klimaeffekt des Systems ist dahin.

Die Mehrheit der Kommission setzte sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen die Anträge der Minderheit Schilliger zu den Absätzen 3 und 5 von Artikel 19 durch.