preparatory:AB 238396
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu meiner Minderheit in Artikel 3 Absatz 3. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen. Warum? Zur besseren Steuerung der Zielerreichung, aber auch als Grundlage für allfällige Korrekturen soll der Bundesrat für einzelne Wirtschaftssektoren Ziele und Zwischenziele für die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen festlegen können, und das über die bisherigen Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr hinaus. Das ist zweifellos richtig, denn alle relevanten Sektoren müssen gemäss klaren Zielvorgaben Reduktionsleistungen erbringen. Problematisch ist allerdings, wenn dabei - wie das die Mehrheit will - Vorleistungen und das wirtschaftlich realisierbare Verminderungspotenzial berücksichtigt werden sollen. Problematisch deshalb, weil beispielsweise in den Bereichen Gebäude und Industrie bereits einiges umgesetzt wurde und umgesetzt wird - und nicht oder zumindest deutlich weniger beispielsweise im Bereich Verkehr. Deswegen aber zu sagen, aufgrund der Vorleistungen im Bereich Gebäude und trotz entsprechenden Potenzialen müsse dort in Zukunft weniger umgesetzt werden, wäre falsch, denn letztlich geht es immer darum, das Gesamtziel zu erreichen. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 3 Absatz 3 dem Bundesrat zu folgen.
Ich komme zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 7a. Es geht hier darum, den Grundsatz der Verminderung hoher Treibhausgasemissionen von neuen Anlagen in das Gesetz aufzunehmen, und zwar soweit das technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Es ist also eine Bestimmung, die in jeder Beziehung verhältnismässig ist und nur das verlangt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich möglichst wenig CO2 zu produzieren. Man kann doch im Rahmen des CO2-Gesetzes nicht mit Nachdruck die Reduktion von Treibhausgasen auf fast allen Ebenen verlangen und Entsprechendes - bei zugegebenermassen verschiedenen offenen Problemstellungen - bei Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen nicht wenigstens im Grundsatz als Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einfordern. Etwas übrigens, das einige Kantone bereits heute im Grundsatz kennen; so verlangt etwa der Kanton Bern von den energierelevanten Gemeinden Angaben zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen.
Ich erinnere auch an die UVP-Änderungsrichtlinie der EU aus dem Jahre 2014, welche das Ausweisen der Klimawirkungen eines Vorhabens sowie dessen Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels verlangt. Natürlich kann man einwenden, dass für gewisse Anlagetypen kaum Grenzwerte festgelegt werden können, etwa für Infrastrukturprojekte im Strassenverkehr. Es gibt aber Anlagetypen, bei denen es durchaus möglich ist, beispielsweise Absenkpfade entsprechend dem Stand der Technik festzulegen beziehungsweise zu verlangen.
Ein Letztes an dieser Stelle: Wenn wir uns wirklich auf den Weg des 1,5- oder 2-Grad-Zieles gemäss Pariser Abkommen machen wollen, so dürfen wir Mitte dieses Jahrhunderts kein neues CO2 mehr produzieren. Das sagt uns die Wissenschaft klipp und klar. Es wurde heute hier ebenfalls mehrmals moniert. Der Umweltbotschafter der Schweiz und Leiter der Verhandlungsdelegation bei den Klimaverhandlungen, Franz Perrez, hat in der Novemberausgabe der "Volkswirtschaft", einer Zeitschrift des Seco, Gleiches festgestellt: "Um die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken, müssen die CO2-Emissionen bis 2050 weltweit netto null betragen." Es liegt also an uns, das zu tun und zu wollen.
Ich bitte Sie entsprechend, meiner Minderheit zu Artikel 7a zuzustimmen.