Vogler Karl · Nationalrat · 2018-12-04
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-12-04
Wortprotokoll
Ich beschränke mich in Block 1 auf inhaltliche Ausführungen zu den Artikeln 1, 3 und 6 und beginne mit Artikel 1 Absatz 1, der Bestimmung zum Zweck des Gesetzes.
Namens unserer Fraktion empfehle ich Ihnen, hier der Minderheit III (Müller-Altermatt) zu folgen - das unter Hinweis auf Artikel 2 des Klimaübereinkommens von Paris, in welchem unter anderem festgehalten wird, dass "der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen". Das, so das Klimaabkommen weiter, "da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde". Nun kann man natürlich sagen, das 1,5-Grad-Ziel sei erst spät in das Übereinkommen eingeflossen und das primäre Ziel sei eine Begrenzung auf 2 Grad. Tatsache ist aber, dass die 1,5-Grad-Begrenzung das explizite Ziel des Übereinkommens ist, weshalb es richtig ist, dass sich der Zweckartikel des Gesetzes an diesem orientiert und dies auch so festgehalten wird. Genauso richtig und wichtig ist es, im Gesetz festzuhalten, dass die Treibhausgase mindestens längerfristig die Aufnahmefähigkeit von Kohlenstoffsenken nicht übersteigen - das Budget muss ausgeglichen sein. Entsprechend bitte ich Sie, beim Zweckartikel der Minderheit III (Müller-Altermatt) zu folgen.
Ich komme zu Artikel 3, "Verminderungsziele". Namens unserer Fraktion bitte ich Sie, bei Absatz 1 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Hier geht es nicht um Richtwerte, wie das die Minderheit verlangt. Hier geht es um Ziele, die international festgelegt sind und die die Schweiz ratifiziert hat. Man kann nicht nach Belieben Klimaschutz betreiben, je nachdem, wie es einem gerade passt. Es geht um Ziele, die erreicht werden müssen. Entsprechend bitte ich Sie, bei Artikel 3 Absatz 1 der Mehrheit zu folgen.
Bei Absatz 2 von Artikel 3 wird ein Teil unserer Fraktion der Mehrheit und ein Teil der Minderheit III (Müller-Altermatt) folgen. In jedem Fall lehnt unsere Fraktion aber die Minderheit[NB]I (Schilliger) klar ab. Diese will kein inländisches Minimalziel der Verminderung, sprich, sie will die grösstmögliche Freiheit der Reduktionsmassnahmen, unabhängig davon, ob im Inland oder im Ausland. Warum ist diese Minderheit abzulehnen? Vorab erinnere ich daran, dass es in der Vergangenheit immer das Gewerbe war, das die Verminderung im Inland, und zwar ausschliesslich im Inland, verlangte; das zu Recht, denn es geht um die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Realisierung von Innovation und damit den Zugang zu neuen ausländischen Märkten. Und schliesslich geht es um die bessere Verlässlichkeit und Überprüfbarkeit der Emissionsverminderung.
In der letzten Ausgabe der Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" sagt dazu der Leiter der Schweizer Delegation bei den Klimaverhandlungen: "Zudem bezweifle ich, ob Kompensationen im Ausland langfristig günstiger sind. Denn: Investitionen in klimafreundliche Technologien zahlen sich aus, da man diese in andere Länder exportieren kann. Bleibt man hingegen untätig, läuft man Gefahr, diese Technologien dereinst im Ausland einkaufen zu müssen." Und weiter: "Die Schweiz muss sich deshalb fragen: Will sie Marktführerin oder Käuferin sein?" Dem bleibt aus Sicht unserer Fraktion nichts beizufügen. Für uns ist klar: Wir wollen die Schweiz als Marktführerin. Entsprechend ist die Minderheit I abzulehnen und entweder der Mehrheit oder der Minderheit III (Müller-Altermatt) zuzustimmen.
Bei Absatz 3 von Artikel 3 wird unsere Fraktion, wie ich das bereits ausgeführt habe, meiner Minderheit und damit dem Bundesrat folgen.
Noch eine Bemerkung zu Artikel 6: Hier wird unsere Fraktion der Minderheit II (Müller-Altermatt) folgen. Mit dieser Minderheit wird die Qualität und die Verlässlichkeit der internationalen Bescheinigungen erhöht. Ebenfalls wird unsere Fraktion bei Artikel 7a meiner Minderheit folgen. Im Übrigen wird unsere Fraktion mit einer letzten Ausnahme, derjenigen in Artikel 5 Absatz 1quater, immer den jeweiligen Mehrheiten folgen.