Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2018-12-04
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-04
Wortprotokoll
Wir beraten im Block 1 die Ziele des CO2-Gesetzes und die allgemeinen Bestimmungen zum Gesetz.
In Artikel 1 Absatz 1 wird die Intention des Gesetzes beschrieben. Bundesrat und Kommissionsmehrheit halten die Formulierung einfach und lehnen sich an das Abkommen von Paris an, indem sie beschreiben, dass man die Emissionen vermindern will, um den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad zu beschränken. Die Minderheit I (Imark) hält es nicht für angebracht, Temperaturziele ins Gesetz zu schreiben, weil ihre Erreichung sowieso nicht vorhersehbar sei. Die Minderheit III (Müller-Altermatt), übernommen von Frau Marchand-Balet, möchte sich noch stärker auf das Pariser Abkommen beziehen und in Übereinstimmung mit Paris einerseits das konkrete Ziel, möglichst 1,5 Grad, und andererseits das Fernziel, netto 0 Grad, verankern. Das ist eine Formulierung, die komplizierter ist. Sie geht weiter als jene des Bundesrates, und dieser Antrag wurde in der Kommission genau deshalb abgelehnt, und zwar mit 13 zu 12 Stimmen. Der hier von der Minderheit I (Imark) aufgenommene Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Ich komme zur wohl am heftigsten diskutierten Bestimmung des Gesetzes, Artikel 3 Absatz 2, wo es um die Frage geht, wie viel unserer Reduktion im In- und wie viel im Ausland erfolgen soll. Die Mehrheit der Kommission folgt hier dem Bundesrat, der eine Mindestvorgabe für inländische Reduktionen von 60 Prozent vorschlägt. Man kann umgekehrt auch formulieren: Der Bundesrat schlägt vor, dass man bis zu 40 Prozent der Emissionen mit Massnahmen im Ausland reduzieren kann. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass mit ausländischen Massnahmen mit weniger Mitteleinsatz mehr für das Klima erreicht werden kann.
Die Minderheit I (Schilliger) stützt diese Aussage und akzentuiert sie in ihrem Antrag, indem sie sagt, es brauche ja in diesem Fall dann gar keine starren Prozentzahlen zu In- und Auslandkompensationen. Das ist zwar auch gemäss Abkommen nicht nötig, gibt dafür, wie von der Frau Bundesrätin vorhin gesagt wurde, auch keine Leitschnur für die Wirtschaft.
Die Minderheit III (Müller-Altermatt) geht weiter als der Bundesrat, mit der Begründung, dass es eben nicht so viele tiefhängende Früchte im Ausland gebe und mit Massnahmen im Inland überdies auch die Wertschöpfung in der Schweiz generiert werde. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit II (Bäumle) wiederum will ein dynamisches Modell einführen und die Auslandzertifikate quasi schwächer gewichten, um sie so unattraktiver zu machen. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 4 Stimmen abgelehnt.
In den Absätzen 5 und 6 von Artikel 3 taucht dann erstmals das Thema der Qualität der internationalen Bescheinigungen auf. Die Minderheit Bäumle möchte mit Absatz 5 festlegen, dass vor der Berücksichtigung von solchen Bescheinigungen die liefernden Staaten ein anerkanntes Emissionshandelssystem haben. Die Minderheit Genecand möchte im Gegensatz dazu nicht eine Bedingung an die Anerkennung knüpfen, sondern im Gegenteil den Bundesrat dazu verpflichten, die internationalen Bescheinigungen vollumfänglich anzuerkennen. Die Kommission entschied sich schliesslich mit 13 zu 12 Stimmen für die Variante des Bundesrates.
In Artikel 4 Absatz 2 folgt die Definition der Massnahmen respektive der Bereiche, welche in die Massnahmen einbezogen werden. Die Kommission hat gegenüber dem Bundesrat drei Änderungen vorgenommen. Es wurde einerseits die Erhöhung der Senkenleistung als mögliche Massnahme aufgenommen, andererseits wurde bei den anderen betroffenen Bereichen der Abfallsektor aufgenommen. Die Minderheit Jans hätte in der Aufzählung gerne noch den Finanzmarkt genannt. Das wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich habe beim Eintreten schon erklärt, was die Kommission vom Einbezug des Finanzplatzes hält. Wir wollen hier keine Finanzplatzregulation handstreichartig ins CO2-Gesetz schreiben. Das würde die Vorlage eindeutig überladen. Die Mehrheit hat ferner einen Absatz 3 eingefügt, welcher die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Machbarkeit als Kriterien für Massnahmen einführt.
Auch in den Artikeln 5 und 6 geht es dann um die Qualität der Bescheinigungen. Die Minderheit Grunder will in Artikel 5 Absatz 1quater sicherstellen, dass "nur", sage ich, die weltweiten Netto-Emissionsverminderungen eines Projektes anrechenbar sind, was zu einer Besserstellung inländischer Massnahmen führt. Bei Biogas und Biotreibstoffen fehlt eine Berücksichtigung der Emissionen vor den Importen. Diese Emissionen möchte die Minderheit Grunder nun auch in die Rechnung mit einbeziehen. Zur Ehrenrettung von Kollege Grunder kann man sagen, dass er sich da durchaus etwas überlegt hat. Es geht um den Einbezug dieser Emissionen vor dem Import. Die Mehrheit lehnt diesen Antrag trotz der intellektuellen Leistung von Kollege Grunder mit Verweis auf die entstehenden Administrationskosten ab. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Artikel 6 schliesslich stellt den Kern der Diskussion zur Qualität der internationalen Bescheinigungen dar. Die Minderheit II (Müller-Altermatt) möchte sowohl die Qualität der internationalen Bescheinigungen sicherstellen wie auch deren Doppelzählung verhindern. Sie macht darauf aufmerksam, dass es geradezu kontraproduktiv wäre, von Ländern Bescheinigungen abzunehmen, die einen Reduktionspfad eingeben, den sie sowieso erreichen. Das ist gemeint mit der Formulierung "Weiter wie bisher". Die Mehrheit lehnt diesen Antrag mit dem Argument ab, dass der Einbau von Einschränkungen und Verknüpfungen letztlich nur dazu führen würde, dass die [PAGE 1959] Schweizer Wirtschaft bei weniger Projekten im Ausland zum Handkuss kommen würde. Dazu kommt das Problem der unbestimmten Rechtsbegriffe im Antrag, das vorhin ebenfalls von Frau Bundesrätin Leuthard erwähnt wurde. Das Abstimmungsresultat lautete 14 zu 10 Stimmen.
Die Minderheit I (Genecand) will den Mechanismus zur Anerkennung internationaler Bescheinigungen zwingend an die völkerrechtlichen Vereinbarungen knüpfen. Die Kommission weist darauf hin, dass diese aber erst noch in Erarbeitung sind. Ausserdem würde diese zwingende Verknüpfung verunmöglichen, dass man die nötigen Marktmechanismen dann eben auch bilateral ausarbeiten kann. Das wird in den nächsten Jahren wohl der Regelfall sein. Deshalb wurde dieser Antrag mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Schliesslich beantragen Ihnen Bundesrat und Kommissionsmehrheit, in Artikel 7 die Koordination von Anpassungsmassnahmen ins Gesetz aufzunehmen respektive vorzuschreiben. Sie ist bereits im bestehenden Gesetz vorgesehen und längst etabliert. Die Minderheit II (Müri) lehnt dies ab, weil sie dadurch hohe Kosten und eine Prozessflut befürchtet. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.