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Rieder Beat · Ständerat · 2018-12-04

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-12-04

Wortprotokoll

Ich habe das Vergnügen, die Position eines Kantons zu vertreten, der sich offen gegen diese Vorlage ausgesprochen hat. Ich habe mit Kollege Fournier vereinbart, dass er mir als Ausgleich für diese Verteidigung dann auch eine Flasche Wein spenden muss. Ich werde natürlich diese Flasche mit den Kollegen Levrat und Hêche freundeidgenössisch teilen.

Die Aufgabe kündigte sich mir als sehr schwierig an. 22 Kantone - 22 Kantone! - sind, sagen wir, kompromissbereit, und man sieht keine Fehler in diesem Kompromiss. Man müsste also mit der Lupe hingehen, um einen Fehler zu finden. Ich habe dann sehr schnell festgestellt, dass dem nicht so ist, dass sich bereits auf den ersten Blick sehr gravierende Anomalien in diesem neuen Konstrukt des NFA finden.

Wahrscheinlich hat Herr Kollege Comte die Situation richtig beschrieben. Wir sind hier bei der Ratifizierung eines Staatsvertrages und wagen es nicht einmal als Chambre de Réflexion, an diesem Kompromiss zu schrauben und diesen Kompromiss in eine richtige Richtung zu bringen. Aber ich sehe mich nicht als Delegierten des Kantons, ich sehe mich als Ständerat, der es doch noch wagen sollte, einzelne Gesetzesartikel genauer anzuschauen.

In diesem Sinne bitte ich Sie bereits eingangs, den Minderheitsanträgen Fournier zu den Artikeln 9 und 19c zuzustimmen, weil diese zwei Abänderungsanträge Anomalien in diesem Kompromiss verhindern.

Ich habe viel gehört: gelebte Solidarität, austarierter Kompromiss, historischer Kompromiss, nationaler Zusammenhalt. Das ist alles schön und recht. Herr Kollege Hösli, ich stehe auch dafür ein, und ich verwende diese Begriffe auch manchmal. Ob diese Vorlage aber taugt oder nicht taugt, wird am Ende der Planperiode 2025 der vierte Wirksamkeitsbericht des Bundesrates sagen. Die Vorlage taugt nur, wenn die fiskalpolitischen Disparitäten zwischen den reichen und den armen Kantonen kleiner und nicht grösser werden. Das ist der Lackmustest für diese Vorlage und nicht ein hehres Wort wie der freundeidgenössische, austarierte oder historische Kompromiss.

Ich glaube, dass es klare Anzeichen gibt, dass dieser Kompromiss eben nicht taugt und dass die Disparitäten am Ende der Planperiode 2025 grösser sein werden. Der Finanzausgleich wird schon rein grundsätzlich effektiv und nachhaltig geschwächt, denn bis 2025 werden 400 Millionen Franken weniger in den Fonds fliessen. Das ist bekannt. Die Lösung der Kantone - Kollege Comte hat von Stahlbeton gesprochen - kommt den städtischen Kantonen zugute, die ein hohes Ressourcenpotenzial aufweisen, und jenen, die nur sehr wenig aus dem Finanz- und Lastenausgleich erhalten. Ich verzichte darauf, die Kantone aufzuzählen, Sie haben die Tabelle selbst. Sie kommt des Weiteren den übrigen ressourcenstarken Kantonen mit jährlichen Einsparungen von 43 Millionen Franken bis 6 Millionen Franken zugute. Die Verluste konzentrieren sich auf die schwächsten Kantone mit Rückgängen des Ressourcenausgleichs bis 2022 von jährlich 146 Millionen Franken bis 6 Millionen Franken; das sind die Fakten, das sehen Sie, wenn Sie die Zahlen studieren. [PAGE 927]

Die Revision des Finanzausgleichs wurde hier als einendes Projekt angepriesen, das als wesentliches Instrument den Föderalismus langfristig stärken sollte. Wenn Sie es genauer anschauen, sehen Sie, dass der NFA die Zentren stärkt, welche bereits hauptsächlich durch die Bundespolitik in den Bereichen Mobilität, Bildung, Innovation und Fiskalität vorangetrieben werden, und dass er schlussendlich die Disparitäten zwischen den Kantonen weiter vergrössern wird.

Der Finanz- und Lastenausgleich - er beträgt für den Bund insgesamt 3,4 Milliarden Franken - war immer Gegenstand heftiger Debatten, weil eben Geben nicht seliger ist als Nehmen. Dabei wird aber allzu oft vergessen, dass der Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern einen weitaus höheren Beitrag darstellt. Der Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern wird nun durch die neue Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung sogar noch auf 21,2 Prozent oder auf 5 Milliarden Franken erhöht. Diese 5 Milliarden Franken werden im Gegensatz zum NFA proportional zu den Einnahmen der einzelnen Kantone festgelegt und kommen wiederum den finanzstarken Kantonen zugute.

Wenn Sie den NFA isoliert betrachten, dann ergibt das ein Bild von einigen wenigen, sehr starken Geberkantonen und von schwachen Nehmerkantonen. Wollen Sie aber die gesamte fiskalpolitische Palette betrachten, dann rate ich Ihnen an, einmal die Finanzstatistik des Bundes und die Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen 2016 anzuschauen. Diese Zahlen lagen der Finanzkommission vor. Dort sehen Sie dann ein ganz anderes Bild. Wenn Sie die gesamten Finanzströme zwischen Bund und Kantonen anschauen, gibt es ein wesentlich realistischeres Bild der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Brechen Sie dann einmal diese Nettozahlen der Beträge, die die Kantone erhalten - der grösste Kanton erhält 13,3 Milliarden Franken und der kleinste, der Kanton Jura, 924 Millionen Franken -, auf die Bevölkerungszahlen hinunter: Dann werden Sie sehen, dass das Bild der gierigen Nehmerkantone und der grosszügigen Geberkantone nicht mehr zu halten ist. Wir fokussieren uns bei dieser finanzpolitischen Betrachtung viel zu stark auf den NFA im engeren Sinn und kombinieren ihn nicht mit den übrigen fiskalpolitischen Massnahmen des Bundes.

Ich bitte Sie daher, zumindest die Minderheitsanträge Fournier zu Artikel 9 Absatz 2bis sowie zu Artikel 19c Absatz 2 zu unterstützen und zumindest mit Blick auf die mittelfristige Zukunft des Finanzausgleichs eine offene Gesetzgebung zu erlassen, die nicht bereits jetzt massgebende Schranken für den Finanzausgleich über das Jahr 2025 hinaus erlässt. Diese Anträge betreffen Bestimmungen, welche zumindest eine bessere Abfederung dieses neuen NFA erlauben.

Zu Artikel 9 Absatz 2bis: Die Bundesmittel hier belaufen sich auf 280 Millionen Franken pro Jahr, wovon die Hälfte, 140 Millionen Franken, gemäss Entwurf des Bundesrates ab 2022 dauerhaft für die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt wird. Diese dauerhafte Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs wird von den städtischen Kantonen seit je gefordert. Sie bedeutet das Ende einer paritätischen Aufteilung zwischen dem soziodemografischen und dem geografisch-topografischen Lastenausgleich. Mit anderen Worten: Man nimmt den ärmsten Kantonen etwas weg und gibt es den reichsten, städtischen Kantonen. Eine Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs kann nur als Kompromisslösung akzeptiert werden, wenn sie bis 2025 befristet ist, und eine allfällige Weiterführung dieser Massnahme nach 2025 muss an die Ergebnisse der Wirksamkeitsanalyse des NFA und der Staf geknüpft werden. Wir wissen heute nicht, wie die Situation dannzumal ausschauen wird.

Zu Artikel 19c, es geht da um die temporären Abfederungsmassnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone: Auch hier belaufen sich die Bundesmittel auf 280 Millionen Franken, wovon die Hälfte, 140 Millionen, als temporäre Massnahme zur Abfederung des Übergangs zum neuen System an die ressourcenschwachen Kantone verteilt wird. Artikel 19c Absatz 3 sieht vor, dass diese Mittel pro Kopf der Bevölkerung verteilt werden. Diese Verteilung macht in einem Ausgleichssystem, wie es der NFA ist, keinen Sinn und benachteiligt die schwächsten Kantone klar. Ich verweise auf das von den Kollegen Levrat und Hêche bereits Gesagte. Sie ermöglicht es Nehmerkantonen, die nahe am Durchschnitt liegen, ich erwähne sie nicht namentlich, Ausgleichszahlungen einzustreichen, die weit über ihrem effektiven Verlust liegen.

Das krasseste Beispiel ist ein Kanton aus der Westschweiz. Eine kleine Verringerung des Ressourcenausgleichs von sage und schreibe 600[NB]000 Schweizerfranken wird durch Abfederungsmassnahmen von 26 Millionen im Jahre 2022 kompensiert. Das ist ein Plus von 25,5 Millionen; dazu kommt noch eine Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs um weitere 26,5 Millionen Franken. Dieser Kanton erhält einen "Gesamtertrag" von 52 Millionen, weil beim Ressourcenausgleich eine kleine Verschlechterung eingetreten ist. Das kann es nicht sein, das ist eine krasse Anomalie, die in einem Finanzausgleichssystem nichts zu suchen hat.

Die Verteilung der Abfederungsmassnahmen muss auf der Grundlage der Verluste erfolgen, die sich aus der Einführung der neuen Referenzwerte ergeben, wie dies der Minderheitsantrag verlangt. Man kann nicht von Abfederungsmassnahmen sprechen, wenn gewisse Kantone "Gewinne" einstreichen und wenn jene, welche die grössten Verluste hinnehmen müssen, nur sehr begrenzt entschädigt werden.

Der Bundesrat sieht zudem eine progressive Verteilung vor, die ihren Höchstwert im Jahr 2022 erreicht. Von 2023 bis 2025 wird sie schrittweise gesenkt und dann aufgehoben. Die Abfederungsmassnahmen müssen gleichmässig auf den gesamten Zeitraum verteilt werden. Es darf keine degressive Verteilung eingeführt werden, welche de facto die Aufhebung der Abfederungsmassnahmen bereits vorwegnimmt. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft denn auch Folgendes fest: "Vor Ablauf dieser sechs Jahre ist zu prüfen, ob diese Übergangshilfe fortgesetzt werden soll. Mittel, die nicht mehr für die Übergangshilfe verwendet werden, sollen zugunsten der Kantone eingesetzt werden."

Die Auswirkungen des NFA gepaart mit jenen der Staf sind Grund genug, um eine Fortsetzung der temporären Abfederungsmassnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone am Ende der Zeitperiode 2020-2025 zu prüfen. Fixieren Sie nicht bereits jetzt eine Abschaffung dieser Abfederungsmassnahmen, wenn wir nicht einmal im Geringsten die Auswirkungen der Staf kennen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Abänderungsanträgen der Minderheit Fournier zuzustimmen. Dann könnte ich mit einem solchen historischen eidgenössischen Kompromiss leben, andernfalls muss ich diese Vorlage ablehnen.

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