Rösti Albert · Nationalrat · 2018-12-04
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-04
Wortprotokoll
Meine Minderheitsanträge betreffen auch Artikel 27, und zwar die Absätze 2 und 3ter. Es handelt sich hier bei diesem Artikel im Grundsatz um das Thema der Kompensation bei fossilen Treibstoffen, namentlich bei Benzin und Diesel. Der Bundesrat wollte die Kompensation wie folgt regeln: gemäss Absatz 1 Buchstabe a mit Bescheinigungen - das ist unbestritten - und gemäss Buchstabe b mit erneuerbaren Treibstoffen, das heisst mit Biotreibstoffen, der Veresterung von Speiseabfällen, die natürlich viel teurer zu stehen kommt. Gemäss Bundesrat soll die Kompensation bis 90 Prozent betragen, also fast alles, wobei 15 Prozent im Inland und 5 Prozent durch Biotreibstoffe kompensiert werden müssen.
Wenn man die Rechnung mit diesen Anforderungen macht, kommt man je nach Preissituation auf einen Benzinpreisaufschlag von - hören Sie gut zu - 15 bis 20 Rappen oder mehr. Wir sprechen bei diesem Gesetz von erheblichen Benzinpreisaufschlägen. Das war dann einer Mehrheit der Kommission doch zu viel. Deshalb wurde in einer ersten Verbesserung in der Kommission die Vorgabe gestrichen, dass der Anteil der Kompensation durch Biotreibstoffe 5 Prozent betragen muss. Biotreibstoffe sind in der Produktion etwa einen Franken teurer als normaler Treibstoff. Bei einer Zumischung von 5 Prozent macht das schon 5 Rappen pro Liter aus. Damit kommen wir also schon mal 5 Rappen herunter von diesem Preisaufschlag.
Jetzt wurde dieser Antrag, die 5 Prozent zu streichen, in der Kommission gleichzeitig mit dem Antrag eingereicht, Biotreibstoffe zu berücksichtigen. Das war natürlich nicht die Meinung. Die Kommission hat dann die 5 Prozent gestrichen, die Möglichkeit der Kompensation von Biotreibstoffen aber im Entwurf belassen. Deshalb ist der Konsistenz wegen mein erster Minderheitsantrag bei Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b zurückzuziehen: Ich ziehe diesen Minderheitsantrag also zurück.
Mit der Streichung des Anteils der Biotreibstoffe konnten, wie gesagt, 5 Rappen vom Preisaufschlag reduziert werden. Das reicht aber noch nicht, um den Anstieg von höchstens 5 Rappen pro Liter, wie ihn mein Minderheitsantrag postuliert, zu realisieren. Einige mögen denken, dass 5 Rappen wirklich sehr wenig seien. Denken Sie daran: Wir haben beim NAF auch schon 4 Rappen - das gäbe dann 9 Rappen oder jährlich, bei 20[NB]000 Kilometer Fahrt, über 200 Franken, genau sind es 225 Franken. Nur diese eine kleine Massnahme hat diese Wirkung. Ich erinnere daran, dass man uns einmal versprochen hat, das werde 40 Franken kosten.
Wir meinen, dass der Aufschlag auf 5 Rappen pro Liter Treibstoff reduziert werden könnte; deshalb der zweite Minderheitsantrag. Damit es möglich ist, diese Deckelung von 5 Rappen einzuhalten, stelle ich mit meiner Minderheit den Antrag, dass die Inlandkompensation statt auf mindestens 15 Prozent auf höchstens 10 Prozent zu reduzieren sei. Das heisst, dass man mehr im Ausland kompensieren muss, womit man entsprechend billiger wegkommt, sodass auch der Treibstoffaufschlag wieder günstiger ist.
Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Diese Korrektur braucht es auch noch bei einer Deckelung bei 12 Rappen. Auch diese Deckelung wäre mit den bestehenden Massnahmen nicht abgestimmt. Damit die Konsistenz auf alle Fälle gewahrt ist, ersuche ich Sie, weil es zu diesem Artikel gehört, mit meinem Minderheitsantrag auch gleich den Einzelantrag Regazzi zu unterstützen.