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Schilliger Peter · Nationalrat · 2018-12-04

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-04

Wortprotokoll

Ich habe in Block 3 drei Minderheiten eingereicht. Die ersten beiden Minderheiten betreffen Artikel 23. Sie wurden gestern beim Geschäft 17.073 bereits behandelt. Hier geht es um einen gewissen Swiss Finish, wie ich das betitelt habe, in Bezug auf die Emissionsrechte. Gestern wurde darüber abgestimmt, leider haben wir gestern knapp verloren. Die gestrige Abstimmung richtete sich auf das geltende CO2-Gesetz, die Abstimmung von heute oder in der nächsten Beratung gilt für das künftige CO2-Gesetz ab 2020. Da hoffe ich natürlich, dass diese beiden Minderheiten zu Mehrheiten werden. Inhaltlich gehe ich nicht mehr darauf ein, man kann im Amtlichen Bulletin zur gestrigen Verhandlung alles nachlesen.

Eine der wichtigsten Diskussionen zu Artikel 27 betrifft die Frage, wie die Kompensation bezüglich Treibstoff bei der Mobilität vorgenommen wird. Ich habe schon vorhin auf diesen Punkt hingewiesen. Da braucht es eine gewisse Menge an Kompensationsverpflichtungen, damit wir dieses 50-Prozent-Ziel erreichen können. Da stellt sich dann die Frage, wie viel davon im Inland zu geschehen hat. Da hat der Bundesrat eine Manipuliermasse. Der Umfang dieser Manipuliermasse ist [PAGE 1985] in verschiedenen Bereichen definiert.Der Bundesrat möchte hier mindestens 15 Prozent haben. Die Mehrheit hat jetzt definiert, dass im Jahr 2030 mindestens 20 Prozent erreicht sein müssen. Meine Minderheit sagt, es sollten höchstens 20 Prozent sein.

Man muss verstehen, dass die Umsetzung der Kompensationspflicht im Inland eine sehr teure Sache ist. Wir haben in der Kommission eine Darstellung von der Verwaltung erhalten, wie sich diese Kostenentwicklung in Rappen ausdrücken könnte. Je nach Höhe und je nach Ansatz dieser Kompensationsverpflichtung und je nach Höhe des Inland- und des Auslandanteils können das zwischen 5,7 Rappen und 24,9 Rappen sein - also eine riesige Spanne.

Nun haben wir eine Mehrheit, die sagt: Wir wollen diesen Kostenzuschlag bei 8 Rappen deckeln. Dies soll vor allem aus politischen Gründen geschehen; denn wenn diese Deckelung nicht vorhanden ist, wird es mit einem möglichen Referendum beim Volk sehr, sehr schwierig. Wenn man jetzt diese 8 Rappen nimmt - das ist ein Mehrheitsbeschluss - und parallel dazu sagt, 20 Prozent der Kompensation müssten in der Schweiz passieren, dann geht das nicht auf. Vermutlich hätten diese 20 Prozent im Inland etwa die Wirkung von 13 oder 14 Rappen. Also müssen wir hier irgendetwas korrigieren. Entweder will man keinen Deckel, hebt den Deckel oder beschränkt sich auf eine kleinere Menge an Kompensationsverpflichtungen in der Schweiz.

Wir wollen den Handlungsspielraum des Bundesrates nicht einschränken, sondern sagen, er habe den Spielraum, zwischen theoretisch 0 und 20 Prozent den richtigen Wert zu definieren, sodass ein Kostendeckel von 8 Rappen möglich ist. Das würde also heissen: Flexibilität, mit dem ehrgeizigen Ziel, im Inland etwas zu machen. Darüber streiten wir nicht, wir verhindern eine Umsetzung im Inland nicht. Aber die Leitplanke ist mit 8 Rappen Kostenzuschlag auf allen in diesem Gesetz definierten Massnahmen gesetzt. Dies ist die Logik dieses Minderheitsantrages.

Ich bitte Sie, wenn Sie 8 Rappen als akzeptabel beurteilen, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Sonst ist dieses Gesetz in sich nicht schlüssig, geht rechnerisch nicht auf.